Entscheidungsvorlage - E 26/0093/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumaßnahme im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus;KiTa Stettiner Straße - Neubau einer viergruppigen KiTa Entwurf, Kostenberechnung und Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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06.12.2017
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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07.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschläge:
- Beschlussvorschlag für den Kinder- und Jugendausschuss
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss für den KiTa-Neubau Stettiner Straße entsprechend der Vorlage vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2018 zu fassen.
- Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss für den KiTa-Neubau Stettiner Straße entsprechend der Vorlage vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2018 zu fassen.
- Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss
Nach Kenntnisnahme und Empfehlung durch den Kinder- und Jugendausschuss und durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt der Planungsausschuss die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und fasst aufgrund dieser Entwurfsplanung und der Kostenberechnung den Baubeschluss für den KiTa-Neubau Stettiner Straße vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2018 entsprechend der Vorlage.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine eingruppige KiTa in einem ehemaligen Schulpavillon (Baujahr 1974) in der Stettiner Straße, dessen Räume allerdings nicht mehr den Anforderungen an eine KiTa entsprechen.
Die im Jahr 2012 durchgeführte Machbarkeitsstudie an städtischen KiTas hat aufgezeigt, dass der auf dem Schulgelände befindliche eingruppige KiTa-Standort die Option eines Abrisses und die Errichtung eines vier- bis fünfgruppigen Ersatz-Neubaus an gleicher Stelle bietet.
Die Stettiner Straße liegt im Sozialraum 6 (Forst / Driescher Hof) Für das KiTa-Jahr 2017/2018 verzeichnet dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von 109,00 % für Kinder über drei Jahren und von 34,70 % für Kinder unter drei Jahren.
Während die Versorgungsquote im ü3-Bereich einen sehr guten Wert ausweist, wird vor dem Hintergrund einer Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich eine dringende Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gesehen.
Über den hier vorgestellten Neubau einer viergruppigen KiTa könnte auf den dringenden Bedarf an Betreuungsplätzen im U3-Bereich reagiert werden.
Bei Realisierung des KiTa-Neubaus Sittarder Straße und eines Erweiterungs-Neubaus der KiTa Stettiner Straße würde nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen eine Versorgungsquote von 42,79 % im U3-Bereich und von 114,43 % im ü3-Bereich erreicht werden.
Mit Blick auf die sehr gute Versorgungsquote im ü3-Bereich, die durch die v.g. Maßnahmen weiter ansteigen würde, ist darauf hinzuwirken, dass in den umliegenden KiTas im Sozialraum von Umwandlungspotentialen von ü3- zu U3-Plätzen einrichtungsübergreifend Gebrauch gemacht wird, um der Überkapazität von ü3-Plätzen entgegenzuwirken. Hierbei ist selbstverständlich die gesamtstädtische ü3-Versorgungsquote mit im Blick zu behalten.
Hinsichtlich der Vergabe des Planungsauftrags an das Gebäudemanagement (E 26) wurde bereits am 19.04.2016 ein Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses (KJA) herbeigeführt (FB 45/0222/WP17).
Zur Umsetzung des Abrisses und Neubaus galt es, einen Ersatzstandort für die KiTa zu finden, sodass der Erhalt der vorhandenen KiTa-Plätze gewährleistet wird. Mit Blick auf den Bedarf wird die ausgelagerte KiTa darüber hinaus um eine U3-Gruppe erweitert.
In der Sitzung des KJA am 27.09.2016 wurde ein entsprechender Beschluss herbeigeführt (FB 45/0287/WP17) und die KiTa Stettiner Straße wird ab den Herbstferien 2017 in freie Räumlichkeiten der Grundschule GGS Schönforst ausgelagert.
- KiTa-Neubau Stettiner Straße
Mit der KiTa Stettiner Straße wird eine Ersatz-Neubaumaßnahme vorgestellt, die auf dem städtischen Grundstück Stettiner Straße errichtet werden soll.
Der KiTa-Ersatz-Neubau wird im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss errichtet.
Der derzeitige Entwurfsplan berücksichtigt eine viergruppige KiTa mit einer Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren.
Das bestehende Außengelände wird überarbeitet, wobei die zu erhaltene Ausstattung erhalten und in die neue Planung integriert wird.
- Finanzierung
Nach weiteren vertieften Kenntnisständen der Leistungsphase 3 (LPH 3) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) schließt die Entwurfsplanung (siehe hierzu auch Anlage 2) mit der Vorlage der Kostenberechnung in Höhe von rund 2.878.300 € ab. Diese Planungstiefe ist noch mit Kostenunsicherheit bis zu 20 % behaftet (= Kostenvarianz), die noch nicht haushaltsrelevant angemeldet sind und ggfls. überplanmäßig haushaltsneutral zu stellen wären.
In der Kostenberechnung sind die Bauindexkosten in Höhe von 2,0 % (verminderter Ansatz) pro Jahr bis zur Fertigstellung der Maßnahme in 2019 mit rund 86.320 € sowie die Kosten für die Bauherrenleistungen des Projektmanagements in Höhe von rund 44.851 für die Projektleitung (pauschal 2 % der Gesamtbaukosten) und in Höhe von rund 78.448 € für die Projektsteuerung (pauschal 3,5 % der Gesamtbaukosten) enthalten.
Die Risikokosten in Höhe von 5 % (FinMin NRW) sind in der Kostenberechnung noch nicht enthalten und belaufen sich auf 137.400 € (nachrichtlich).
Bis Ende 2014 wurden in den Vorlagen zum Baubeschluss nur die Honorarkosten für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Hochbau und in der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß HOAI ausgewiesen, da hier sämtliche Leistungen an externe Architekten und Ingenieure beauftragt wurden. Honorarkosten der Bauherrenleistungen wurden gar nicht (= Projektleitung) oder nur dann ausgewiesen, wenn sie extern beauftragt wurden (=Projektsteuerung). Bei interner Erbringung durch E 26 wurden diese intransparent als eine Art „Eh-Da-Kosten“ betrachtet und nicht ausgewiesen, obwohl sie regelmäßig als Aufwand anfielen und über den konsumtiven Haushalt finanziert wurden.
In Abstimmung mit der Finanzsteuerung werden die internen Leistungen des E 26 (Personaleinsatz) für ein Bauvorhaben transparent gemacht, im Projektbudget berücksichtigt und als Teil der Herstellungskosten aktiviert und investiv finanziert.
Der Personaleinsatz und die damit verbundenen Kosten fallen bei jedem Vorhaben unabweisbar an, sind den jeweiligen Vorhaben eindeutig und unmittelbar zuzuordnen und angemessen.
Mit dieser Neuerung sind die internen Kosten des E 26 für die Bauherrenleistungen der Projektleitung und -steuerung folglich auszuweisen. Die vgl. Bauherrenleistungen werden nun gemäß des Prinzips der Transparenz und Vollständigkeit (Haushaltsklarheit und -wahrheit) in das Projektbudget eingerechnet.
Bei interner Erbringung durch E26 fallen für die Stadt die Kosten der Mehrwertsteuer (zur Zeit 19 %) nicht mehr an. Darüber hinaus entfällt auch der zusätzliche Koordinations-, Kommunikations- und Abstimmungsaufwand (ca. 20 - 40 %) an den Schnittstellen zu dem externen Dienstleister.
Aus Wirtschaftlichkeits- und Kostenoptimierungsgründen werden nun insbesondere die Projektsteuerungsleistungen in Eigenleistung durch E 26 erbracht.
Kostenübersicht
1. Investitionskosten |
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Investitionskosten Gebäude etatisiert bei E 26 (Kostenberechnung) | 2.878.300 € |
Investitionskosten Inventar etatisiert bei FB 45 | 142.400 € |
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Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen Neubau KiTa Stettiner Straße 16 Investitionskosten Bau (Werte in €)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1.450.000 | 1.640.000 | 1.275.000 | 1.238.300 | 2.915.000 | 2.878.300 | |
Ergebnis | -1.450.000 | -1.640.000 | -1.275.000 | -1.238.000 | -2.915.000 | -2.878.300 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -190.000 | 36.700 |
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| Deckung in Vorjahren gegeben 5-060101-900-01000-300-9 |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 115.300 | 0 | 8.875.400 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 52.000 | 0 | 2.826.300 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -167.300 | 0 | -11.701.700 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -167.300 |
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| Deckung wird im Rahmen der HH/WPL-Planung 2019 ff hergestellt | |||||
Finanzielle Auswirkungen Ausstattung und Außenspielgeräte (Werte in €)
Ausstattung: Mittel für die Ausstattung in Höhe von insgesamt 102.400 € (baukonstruktive Einbauten: 62.400 €; loses Mobiliar: 40.000 €) stehen in 2019 bei 5-060101-800-00100-810-1; 783500001) zur Verfügung.
Außenspielgelände: Mittel für das Außenspielgelände in Höhe von 40.000 € stehen in 2019 bei 5-060101-800-00900-900-1; 783100002) zur Verfügung.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1) 35.000 (+363.476 € aus VJ)
2) 10.000 (+128.554 € aus VJ) | 1) 35.000 (+363.476 € aus VJ)
10.000 (+128.554 € aus VJ) | 445.000
140.000 | 445.000
140.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben
| Deckung ist gegeben
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Folgekosten Festwert: Mittel für die Folgekosten des Festwerts in Höhe von insgesamt 102.400 € stehen bei 1-060101-800-4; 52560000 3) zur Verfügung.
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 3) 538.500 | 538.500 | 1.816.000 | 1.816.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben
| Deckung ist gegeben
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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144,8 kB
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