Entscheidungsvorlage - FB 45/0432/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der KiTa Schillerstraße 10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/201
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
08.11.2017
| |||
|
06.12.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
20.02.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Mitte
- nimmt die Ausführungen zu der Erweiterung der KiTa Schillerstraße 10 zustimmend zur Kenntnis und
- empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss zu beschließen, dass die in dieser KiTa beabsichtigten neu zu schaffenden Betreuungsplätze im Rahmen der Bedarfsplanung (voraussichtlich 2019/ 2020) berücksichtigt werden.
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen zu der Erweiterung der KiTa Schillerstraße 10 zustimmend zur Kenntnis und
- beschließt, dass die in dieser KiTa beabsichtigten neu zu schaffenden Betreuungsplätze im Rahmen der Bedarfsplanung (voraussichtlich 2019/ 2020) berücksichtigt werden.
- beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Haushaltsmittel für die Betriebskostenförderung nach dem KiBiz zum Haushalt 2019 ff. einzuplanen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Zahl der Studierenden und damit auch die Zahl der Studierenden mit Kindern und Familie wachsen. So gründen laut der 21. Sozialerhebung des Dachverbandes der deutschen Studierendenwerke rund sechs Prozent aller Studierenden während des Studiums eine Familie.
Dementsprechend wächst auch der Bedarf an Betreuungsplätzen in der Hochschulstadt Aachen.
Die aktuellen Zahlen der Wartelisten der KiTas des Studierendenwerks Aachen verdeutlichen den Nachfragedruck von Studierenden und betonen hierdurch den Handlungsbedarf für die Betreuung studentischer Kinder in Aachen.
Um diesem Nachfragedruck Rechnung tragen zu können, plant das Studierendenwerk Aachen derzeit die Erweiterung der KiTa Schillerstraße 10 zum KiTa-Jahr 2019/ 2020 durch Aufstockung des Gebäudes, Umstrukturierung der drei bestehenden KiTa-Gruppen und Erweiterung um zwei KiTa-Gruppen.
Bei der in Planung befindlichen neuen Gruppenstruktur der KiTa mit 3x GF IIc und 2x GF IIIc können 22 neue Betreuungsplätze (davon 8 U3 und 14 ü3) geschaffen werden. Darüber hinaus ist das Studierendenwerk Aachen bereit, bei Bedarf 10 weitere Betreuungsplätze (davon 6 U3 und 4 ü3) im Rahmen der maximal zulässigen Überbelegungen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) einzurichten.
- Bedarfslage
Die KiTa Schillerstraße 10 liegt im Sozialraum 4 (Süd/ West).
Für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 verzeichnet dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von 52,94 % für Kinder unter drei Jahren und von 91,72 % für Kinder über drei Jahren.
Die Versorgungsquote im U3-Bereich weist bereits einen guten Wert aus, sodass ausgehend von der aktuellen Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich aus diesem Betrachtungswinkel derzeit grundsätzlich kein Handlungsbedarf im Sozialraum 4 besteht.
Dahingegen kann vor dem Hintergrund der v.g. Versorgungsquote im ü3-Bereich jedoch die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren gesehen werden.
Durch die Erweiterung der KiTa Schillerstraße 10 mit 8 U3- und 14 ü3-Plätzen würde nach aktueller Datenlage und der voraussichtlichen Gruppenstruktur eine Versorgungsquote von 55,45 % im U3- und von 96,64 % im ü3-Bereich erreicht werden. Insoweit insgesamt 14 neue U3- und 18 neue ü3-Plätze eingerichtet würden, würde eine Versorgungsquote von 57,34 % im U3- und von 98,05 % im ü3-Bereich erreicht werden.
Insgesamt käme die Erweiterung der KiTa Schillerstraße 10 der gesamtstädtischen Versorgungsquote zu Gute. Zudem könnte durch die neuen Betreuungsplätze dem hohen Bedarf auf Seiten der Studierenden in Aachen stückweise entsprochen werden.
- Besonderheiten des Studierendenwerks Aachen
Studierende mit Kind(ern) werden in ihrem Alltag oftmals mit außergewöhnlichen organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Damit diese Mehrfachbelastungen von den Studierenden nicht alleine getragen werden müssen, leistet das Studierendenwerk Aachen durch sein breitgefächertes Betreuungs- und Beratungsangebot bereits seit vielen Jahren professionelle und wertvolle Unterstützung.
So kann das Studierendenwerk Aachen im Bereich der Kinderbetreuung mittlerweile auf vier Einrichtungen in Aachen in Kooperation mit der RWTH und FH verweisen. Hierbei handelt es sich um die KiTas Schillerstraße 10 (Pusteblume), Bayernallee 7 (Sonnenstrahl) und Melatener Straße 30 (Königshügel) sowie um die Kinderkrippe Melatener Straße 39 (Piccolino).
In diesen vier Einrichtungen stellt das Studierendenwerk Aachen insgesamt 142 Betreuungsplätze für Studierende und/ oder Beschäftigte der RWTH oder FH mit Wohnsitz in Aachen zur Verfügung.
Aufnahmekriterium für einen Betreuungsplatz in der KiTa Schillerstraße 10 oder in der Kinderkrippe Melatener Straße 39 ist die Immatrikulation mindestens eines Elternteils an einer der Aachener Hochschulen oder an der Fernuni Hagen und der Wohnsitz in Aachen.
Für einen Betreuungsplatz in den KiTas Melatener Straße 30 muss mindestens ein Elternteil an der RWTH Aachen beschäftigt bzw. immatrikuliert sein und seinen Wohnsitz in Aachen haben, während für einen Betreuungsplatz in der KiTa Bayernallee 7 mindestens ein Elternteil an der FH in Aachen oder Jülich immatrikuliert sein und seinen Wohnsitz in Aachen haben muss.
Das Studierendenwerk Aachen hat somit einen großen sozialraumübergreifenden Einzugsbereich und erfüllt eine sozialraumübergreifende Versorgungsfunktion speziell für Kinder von Studierenden oder Mitarbeitern der Hochschulen in Aachen.
Vor dem Hintergrund der erforderlichen Unterstützung der Studierenden in Aachen als Hochschulstadt weist das familienfreundliche Betreuungsangebot des Studierendenwerks Aachen ein hohes Alleinstellungsmerkmal auf.
Bei der in Planung befindlichen neuen Gruppenstruktur der KiTa Schillerstraße 10 (3x GF IIc und 2x GF IIIc) besteht die grundsätzliche Problematik, dass nicht allen U3-Kindern ein ü3-Platz angeboten werden könnte.
Dies ist nach Einschätzung der Verwaltung für diese Einrichtung vertretbar. Das Studierendenwerk Aachen nimmt grundsätzlich Überbelegungen vor und kann damit im Bedarfsfall weitere ü3-Plätze anbieten. Hinzu kommt, dass aufgrund des Klientels nicht alle U3-Kinder bis zum Schuleintritt in der Einrichtung verbleiben. Nicht selten schließen Eltern, beispielsweise noch während ihr Kind die KiTa besucht, ihr Studium ab und verziehen in eine andere Stadt. Folglich kann durch die geplante Gruppenstruktur ein überproportionaler U3-Ausbau erreicht werden und das Studierendenwerk könnte bedarfsgerecht auf die hohe Nachfrage von Studierenden nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren reagieren.
- Finanzierung
Die reinen Baukosten ohne Einrichtungsgegenstände belaufen sich auf ca. 670.000 €.
Die Finanzierung der Umbaumaßnahme soll über das laufende „Richtericher Modell“ erfolgen, sodass für das Studierendenwerk Aachen keine zusätzlichen investiven Baukosten entstehen und die Finanzierung gänzlich über die zu zahlende, nach KiBiz-refinanzierbare Miete erfolgt.
Bei dem sog. „Richtericher Modell“ handelt es sich um einen Mietkaufvertrag zwischen der Eigenheimbau Aachen eG als Bauherr und dem Studierendenwerk Aachen. Innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums leistet das Studierendenwerk monatliche Zahlungen an die Eigenheimbau Aachen eG, die sich u.a. aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammensetzen.
Der bestehende Vertrag endet im Zeitpunkt der Rückzahlung des von der Eigenheimbau Aachen eG aufgenommenen Darlehens in Höhe der Gesamtherstellungskosten. Zu diesem Zeitpunkt (aktuell: 31.12.2036) geht das Gebäude Schillerstraße 10 in das Eigentum des Studierendenwerk Aachen über.
Für die Schaffung von 22 bzw. 32 neuen Betreuungsplätzen wären somit lediglich Investitionsmittel für die Ausstattung erforderlich.
Im Falle einer Erweiterung der KiTa Schillerstraße 10 wird das Studierendenwerk Aachen einen Antrag auf Förderung der Einrichtungsgegenstände für die dann neu geschaffenen KiTa-Plätze im Rahmen des neuen Bundesinvestitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ stellen.
Sollte dem Erweiterungsvorhaben der KiTa Schillerstraße 10 zugestimmt werden, muss die KiTa ab Frühjahr 2018 während der Umbaumaßnahme voraussichtlich für ca. 10 Monate ausgelagert werden.
In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, wo ein geeigneter Auslagerungsstandort für die KiTa wäre.
Ungeachtet des letztlichen Auslagerungsstandorts sind sämtliche, in diesem Rahmen anfallende Kosten durch das Studierendenwerk Aachen zu tragen. Eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Aachen erfolgt nicht.
Die notwendigen Haushaltsmittel für die laufende Betriebskostenförderung ab der Inbetriebnahme der Erweiterung sind im Rahmen der zukünftigen Haushaltsberatungen bereit zu stellen.
- Vorschlag der Verwaltung
Das Studierendenwerk Aachen bietet Studierenden in Aachen durch sein breitgefächertes Betreuungs- und Beratungsangebot bereits seit vielen Jahren professionelle und wertvolle Unterstützung.
Durch die erforderliche Unterstützung der Studierenden in Aachen als Hochschulstadt weist das familienfreundliche Betreuungsangebot des Studierendenwerks Aachen ein hohes Alleinstellungsmerkmal auf, durch das der Wirtschaftsstandort Aachen zusätzlich gestärkt und zukunftsfähig ausgerichtet wird.
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen befürwortet die Verwaltung die Erweiterung der KiTa Schillerstraße 10 um 8 bzw. 14 zusätzliche U3- sowie um 14 bzw. 18 zusätzliche ü3-Plätze, um dem
hohen Nachfragedruck von Studierenden in Aachen Rechnung zu tragen. Die zusätzlichen Plätze würden insgesamt zu einer Verbesserung der städtischen Versorgungsquoten beitragen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Die Betriebskostenförderung, die durch die Erhöhung des Platzangebots in der KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen anfallen werden, werden im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020 angemeldet.
| ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
| ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
536,1 kB
|