Entscheidungsvorlage - FB 61/0803/WP17

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei der Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur im Bereich des privaten Neubaus beidseitig Längsparken in der Fahrbahn einzurichten.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf dem Eckgrundstück Im Mariental/An den Frauenbrüdern/Kasernenstraße wurde das langjährig brachliegende Grundstück der ehemaligen Post mit einem Wohnbauobjekt neu bebaut. Das Vorhaben trägt dazu bei, durch innerstädtische Verdichtung attraktiven Wohnraum in einer Stadt der kurzen Wege zu schaffen. Durch die sehr zentrale Lage sind alle Dienstleistungen und Versorgungseinrichtungen fußläufig zu erreichen. Insgesamt sind in den sieben Häusern 88 Wohneinheiten entstanden. Im Objekt selber wurde eine Tiefgarage mit 84 Stellplätzen geschaffen.

 

Nach Beendigung der privaten Baumaßnahme muss der umgebende Straßenraum, im Wesentlichen die bauseitigen öffentlichen Nebenanlagen wiederhergestellt werden. Dabei ergibt sich die Gelegenheit, die Gehwege in einem regelkonformen Zustand herzustellen.

 

Situation:

Durch An- und Verkauf von Grundstücken wird in der Straße An den Frauenbrüdern auf der Seite des Bauvorhabens ein 2,10 m breiter Gehweg neben einem 2,00 m breiten Parkstreifen hergestellt.

 

In der Straße „Im Mariental“ wird bisher auf der Nordostseite (ungerade Hausnummern) aufgeschultert geparkt. Auf der Südwestseite wurde im Bereich vor dem Neubauprojekt vor Beginn der Bauphase aufgeschultertes Schrägparken ermöglicht. Im Abschnitt An den Frauenbrüdern bis Polizeipräsidium bzw. Hs.-Nr. 13 existierten vor Beginn des Bauprojektes insgesamt 37 Parkstände.

Die Gehwege wurden durch das aufgeschulterte Parken auf ca. 1,70 m beidseits eingeschränkt.

 

In der Kasernenstraße wurde vor Baubeginn auf der Nordostseite im Bereich vor dem Neubauobjekt senkrecht geparkt (14 Parkstände). Durch den Überhang der Fahrzeuge verblieb ein Restgehweg mit geringer Breite.

 

In der gesamten Parkzone F gab es bei 409 ausgegebenen Parkausweisen (Stand: September 2017) vor Beginn des Bauprojektes etwa 306 öffentliche Parkstände.

 

Planung

Die Wiederherstellung soll dazu genutzt werden, den Straßenraum neu aufzuteilen, um eine ausreichend breite Fahrbahn für den Begegnungsverkehr zu schaffen, die Breite der Gehwege zu erhöhen und möglichst an die Mindestbreiten nach den Regelwerken anzupassen. Dies erlaubt auch die regelkonforme Anlage von Leitelementen für mobilitätseingeschränkte Personen.

 

Die Planungen beziehen sich auf den Bereich des Neubauprojektes. Im weiteren Straßenverlauf werden die Planungen dann auf den Bestand zurückgeführt.

Während der Bauphase des Neubauprojektes waren/sind etwa 44 Parkplätze als Baustelleneinrichtungsfläche blockiert, so dass sich die Situation nach dem Ende der Bauphase etwas entspannt. Die genannte Anzahl von wegfallenden Parkplätzen bezieht sich auf den Zustand vor Beginn des Neubauprojektes.

 

Für die Straße Im Mariental wird vorgeschlagen das bisherige Schrägparken im Bereich vor dem Neubau aufzuheben. Durch die Einrichtung von Längsparkständen kann vor dem Neubauobjekt der Gehweg in einer Breite von 2,50 m hergestellt werden. Auf der Gegenseite (etwa Hausnr. 1-13) kann das Parken dann auf die Fahrbahn verlegt werden und der baulich angelegte Gehweg in gesamter Breite für Fußgänger vorgehalten werden. Die Fahrbahn wäre in diesem Bereich mit einer Breite von ca. 5,20 m auseichend breit für den Begegnungsverkehr Pkw-Pkw und könnte auch das Begegnen von Pkw-Lkw bei verminderten Geschwindigkeiten ermöglichen. Im Bereich der Hausnr. 13 bis zur Karmeliterstraße bleibt der heutige Zustand (überwiegend mit aufgeschultertem Parken) erhalten.

Bei dieser Umsetzung entfallen vor dem Neubauobjekt 8 Parkstände.

 

Alternativ könnte der Gehweg mit einer Breite von 2,50m so hergestellt werden, dass bei Schrägparken ein Überhang von 0,70m dort stattfinden könnte. Auf der Gegenseite müsste das aufgeschulterte Parken verbleiben, die Fahrbahn wäre mit einem Restmaß von 4,00 m nicht für einen Begegnungsverkehr geeignet; für die Feuerwehr müssten Aufstellflächen gesichert werden, die wiederum zum weiteren Entfall von Parkständen führen würden.

 

In der Kasernenstraße kann vor dem Neubauobjekt ebenfalls durch das Einrichten von Längsparkständen die Situation für den Längsverkehr von Fahrzeugen und Fußgängern verbessert werden. Auf Seiten des Neubaus wäre bei Längsparkständen von 2,00m Breite eine Fahrbahnbreite von 6,30 m und ein Gehweg mit einem Maß von 3,00 m Breite möglich. Es entfielen hier 7 Parkstände.

 

Alternativ könnten anstelle des bisherigen Senkrechtparkens auch Schrägparkstände eingerichtet werden. Bei einem dann noch 2,50 m breiten Gehweg zzgl. Überhangstreifen von 0,70 m und 4,30m tiefen Parkständen verbliebe dann noch eine Restfahrbahnbreite von 3,80 m, die als Engstelle eingerichtet werden müsste. Auch hier müssten für die Feuerwehr noch Aufstellflächen eingerichtet werden, die zum Wegfall von weiteren Parkständen führen würden.

 

Die Parkbilanz ist der Anlage 1 zu entnehmen. In der gesamten Parkzone F existieren vor Baubeginn etwa 306 öffentliche Parkstände; zwei öffentlich nutzbare Parkhäuser befinden sich im Viertel. Mit Stand September 2017 waren 409 Parkausweise an Bewohner ausgegeben.

 

Auch unter Beachtung der Tatsache, dass in dem Neubauobjekt 84 Stellplätze geschaffen werden, empfiehlt die Verwaltung die Anlage der Gehwege gemäß Variante 1 der beigefügten Querschnitte. Das im Masterplan 2030 und im Verkehrsentwicklungsplan formulierte Ziel der Stadt der kurzen Wege kann hiermit einfach und kostengünstig umgesetzt werden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Anlagen

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