Kenntnisnahme - FB 36/0230/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Instandsetzung des Gartendenkmals Kaiser-Friedrich-Allee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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12.12.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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17.01.2018
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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18.01.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Instandsetzung des Gartendenkmals Kaiser-Friedrich-Allee
Nachdem 2016 ein großer Teil des als Gartendenkmal eingetragenen Kaiser-Friedrich-Parks mit finanzieller Unterstützung einer Sponsorin aufgewertet wurde, möchte nun eben diese Sponsorin den Grünzug der Kaiser-Friedrich-Allee in Stand setzten und im Hinblick auf die denkmalpflegerischen Ansätze in Wert setzen.
Die Sponsorin, ein erfolgreiches Aachener Unternehmen, vertreten durch ihren vertretungsberechtigten Geschäftsführer, hat sich bereits in der Vergangenheit als Förderer städtischer, dem Gemeinwohl dienender, Belange erwiesen.
Am 29.09.1994 wurde der Kaiser-Friedrich-Park mit dem Grünzug der Kaiser-Friedrich-Allee in die Denkmalliste der Stadt Aachen als Gartendenkmal eingetragen.
Die zum Gartendenkmal Kaiser-Friedrich-Park zugehörige, gleichnamige Allee wurde im Anschluss an die Fertigstellung des Parks von 1923-1925 nach den Plänen des damaligen Gartendirektors Weßberge ausgebaut. Schon damals war abzusehen, dass die Stadt weiter wachsen würde, so dass mit der Anlage des Parks und der Allee die Sicherung einer Grünverbindung aus der Stadt in den Stadtwald beabsichtigt wurde.
So schreibt Weßberge am 22.02.1922 in einem Erläuterungsbericht zu dem Entwurf: “ Eine abwechslungsreihe Talmulde durchzieht ein in natürlichen Windungen verlaufender Bachlauf. Ein kleiner Wasserfall gibt dem Bachlauf seinen Anfang, den Schluss bildet ein kleiner Weiher.”
Der ca. 400 m lange und 40 m breite Grünzug mit dem Paubach beginnt am Brüsseler Ring und endet an der Yorkstrasse, wo der Kaiser-Friedrich-Park beginnt. Oberhalb befinden sich ein kleiner Spielplatz und der Tritonenbrunnen, der ein eingetragenes Baudenkmal ist.
Der Grünzug innerhalb der Kaiser-Friedrich-Allee stellt sich in historischen Aufnahmen und Karten als mäandrierendes Bachtal mit extensiven Wiesenflächen und Einzelgehölzen und einem umlaufenden Weg dar.
Die Wege entlang der Grünanlage werden heute, wie der Kaiser-Friedrich-Park, von Spaziergängern und Joggern stark frequentiert. Die in der Mitte liegenden Grünflächen sind in den letzten Jahren sehr stark zugewachsen, so dass der Paubach nicht mehr sichtbar ist. Durch eine üppige Strauchschicht von vornehmlich Spitzahorn, Hasel, Roter Hartriegel und insbesondere Brombeere hat sich ein undurchdringbares Dickicht gebildet, so dass das Gartendenkmal nicht mehr erlebbar ist.
Dieser Zustand des Grünzuges hat die Sponsorin veranlasst, auf die Stadt Aachen zuzugehen. Auf Anregung ihres vertretungsberechtigten Geschäftsführers, diese Anlage durch geeignete Maßnahmen aufzuwerten, hat der Fachbereich Umwelt mit dem Aachener Stadtbetrieb in Abstimmung mit dem Förderer ein Entwurfskonzept und Maßnahmenpaket zur Wiederherstellung unter Beachtung der ökologischen Wertigkeit geplant.
Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen vorgesehen:
•Flächige Strauchrodung in Teilbereichen im Hinblick auf Wiederherstellung des Leitbildes (ca. 6000 qm),
•Strauchrodung im Bereich des „Seerosenteiches”,
•Einsaat der Freiflächen mit einer Blühwiese (ca.6000 qm), in Teilbereichen auch Ansaat von Scherrasen,
•Freistellen der zu erhaltenen Bäume,
Maßnahmen zur Verkehrssicherung der Bäume und pflegetechnische Maßnahmen,
•Nachpflanzen von Hochstämmen zur Wiederherstellung des Alleencharakters (ca.15 Eichen),
•Gestaltung der Uferbereiche mit artenreichen Uferstauden in Teilbereichen,
•neue Wegedecken (ca.2.550 qm) und Freilegen von Kantensteinen,
•Bänke (8 Stück) und Abfallbehälter (4 Stück).
Ein Baumkataster unter Erfassung der Baumarten und Untersuchung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ist bereits erstellt worden.
Das Zurücknehmen der Säulenpappeln auf Grund der Windbruchgefahr wird hier empfohlen und ist bei 2 Exemplaren aufgrund akuter Gefahr bereits erfolgt. Weitere 6 Stück müssen auf Grund von Stammwurzelfäule gefällt werden.
Mit der Rodung größerer Flächen werden nun Bäume zugänglich gemacht, so dass hier Maßnahmen zur Verkehrssicherheit durchgeführt werden können.
Alle unter die Baumschutzsatzung fallenden vorhandenen Bäume sollen erhalten bleiben. Strauchflächen in steileren Böschungslagen sowie standort/-auentypische Sträucher bleiben erhalten.
Zur Klärung, ob durch die Rodung der Gehölzbestände artenschutzrechtliche Belange betroffen
sein können, wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung beauftragt.
Zwischen Februar und Juni 2017 wurden mehrere Geländebegehungen durchgeführt, bei denen
Fledermäuse (potenzielle Quartierbäume), Vögel, Amphibien und Fische untersucht wurden:
Im Untersuchungsgebiet konnten während der Brutvogelkartierungen im Frühjahr 2017 zwanzig
Vogelarten erfasst werden. Darunter waren insbesondere die sog. Singvogelarten.
Die Gebirgsstelze hatte ihr Nest in einem geschützten, stark beschatteten Bereich, kurz vor der Einmündung der Pau in den Seerosenteich. Hier ist die einzige Stelle innerhalb des Untersuchungsgebietes, wo das Ufer leicht betoniert ist und so ideale Bedingungen für die Nestanlage bietet. Bunt- und Grünspecht nutzen das Untersuchungsgebiet zur Nahrungssuche. Spechthöhlen,
Eulen und Greifvögel konnten nicht im Untersuchungsgebiet festgestellt werden.
Bei den Begehungen des Bachtals im Frühjahr 2017 wurden keine Amphibien oder deren Laich im
Untersuchungsgebiet aufgefunden.
Nachfolgende Schlüsse werden aus den beschriebenen Befunden gezogen:
Durch die Rodung der Gehölzbestände könnten grundsätzlich Fortpflanzungs- und Ruhestätten von
wildlebenden, geschützten Vogelarten zerstört werden.
Die meisten im Untersuchungsgebiet vorkommenden Arten sind allerdings typisch für den Siedlungsbereich und haben eine daran angepasste Lebensweise. Die Entfernung des Gehölzaufwuchses außerhalb der Brutzeit (zwischen dem 01.10. und dem 28.02.) ist daher für diese Arten unproblematisch. Durch die Anlage von Rasen-/Wiesenflächen erhöht sich die Attraktivität für einige Arten, wie den Grünspecht, der sich insbesondere von Ameisen ernährt.
In der Untersuchung wird ferner empfohlen, den Bereich um den Brutplatz der Gebirgsstelze möglichst vor Störungen zu schützen, so dass der Brutplatz erhalten werden kann.
Ältere Bäume sowie einige standort-/auentypische Sträucher im Bachtal sollten erhalten bleiben.
Um die Entfernung der restlichen Gehölze zu kompensieren und die Bedeutung als Grünkorridor
zu erhalten, sollten beiderseits der Grünanlage neue Alleebäume gepflanzt bzw. ergänzt werden. Unter Beachtung dieser Maßgabe steht der geplanten Maßnahme aus artenschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen.
Die Maßnahmen zur Rodung der Gehölzflächen, die bis Ende Februar durchgeführt sein müssen, wird der FB Umwelt intensiv begleiten.
Ein besonderes Augenmerk soll vor allem darauf gelegt werden, die so Instand gesetzte Anlage langfristig in ihrem Zustand zu erhalten und entsprechend zu pflegen. Die Grünfläche befindet sich in der Unterhaltung des Aachener Stadtbetriebes, der Wasserverband ist für die Freihaltung des unmittelbaren Ufers der Pau zuständig. Die Flächen werden durch die Maßnahmen für die Pflegearbeiten besser zugänglich.
Bis auf die ohnehin erforderlichen Arbeiten zur Unterhaltung und Verkehrssicherung der Bestandsbäume werden alle Maßnahmen zur Instandsetzung von der Sponsorin übernommen. Es entfallen somit keine Kosten auf die Stadt.
Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich die private Initiative, welche die Wiederherstellung und den Erhalt eines Gartendenkmals möglich macht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
|
1,4 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
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