Kenntnisnahme - E 18/0102/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von Fahrzeugen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
Kenntnisnahme
|
|
|
12.12.2017
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Entsprechend der Organisationsverfügung der Stadt Aachen ist der Aachener Stadtbetrieb für die Beschaffung von Fahrzeugen jedweder Art (mit Ausnahme von Feuerwehrfahrzeugen) zuständig.
Die Berücksichtigung umweltrechtlicher Faktoren ist eine Vorgabe des Vergaberechts. Beschaffungen dürfen nicht nach dem Prinzip erfolgen, den billigsten Anbieter zu beauftragen. Vielmehr wird eine wirtschaftliche Beschaffung gefordert, die Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz beachtet. Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses finden sich diese Kriterien in einer Wertungsmatrix wieder.
Mit den Fachdienststellen wird ein Anforderungsprofil erstellt und verschiedene Alternativen ermittelt. Nach Abwägung zwischen technischen, arbeitsschutzrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten wird das Leistungsverzeichnis und die Bewertungskriterien angefertigt und das Vergabeverfahren durchgeführt.
Ein Beschaffungsvorgang läuft in folgenden Schritten ab:
Schritt 1: Ermittlung der Anforderungen
Ausschlaggebend für alle Beschaffungen sind die Anforderungen, die die Nutzer im Rahmen des Einsatzzweckes an die Fahrzeuge stellen. Beispielhaft sind zu nennen:
- Mitzunehmende Mitarbeiter und Arbeitsmittel
- Einsatzort und -zeiten
- Geschätzte Laufleistung
- Beladungsart, Nutz- und Anhängelast
- Maße außen und innen
- Erforderliche Aufbauten oder Anbauteile
- Arbeitsschutzrechtliche Aspekte
-Verfügungssicherheit (bei bedeutsamen Einsatzfahrzeugen)
Die Anforderungen werden in einer Checkliste zusammengefasst. Aufgabe des technischen Bereiches ist es, die relevanten Informationen herauszuarbeiten und geeignete Lösungen zu ermitteln. Bei verschiedenen Alternativen wird eine Empfehlung ausgesprochen.
Schritt 2: Ermittlung der Antriebsart
Der Aachener Stadtbetrieb hat alternative und konventionelle Antriebsarten wie folgt priorisiert:
- Elektroantrieb (inkl. zukünftig Brennstoffzelle)
- Hybridantrieb
- Benzin
- Diesel
Alternative Antriebe werden vorrangig beschafft. Der Dieselantrieb steht an letzter Stelle und wird verwendet, wenn der Markt die Anforderungen an ein Fahrzeug in Kombination mit anderen Antriebsarten nicht erfüllen kann. Im Bereich von PKW und leichten Nutzfahrzeugen ist der Einsatz von Elektro- und Hybridantrieben inzwischen problemlos möglich. Bei mittleren bis schweren Nutzfahrzeugen ist der Diesel zurzeit typisch und alternativlos. Hier muss auf weitere technische Entwicklungen und eine neue Produktpalette der Hersteller gewartet werden.
Schritt 3: Anforderungen an Emissionen
Die in Zusammenhang mit der Beschaffung von Fahrzeugen relevanten Emissionen sind Luftverschmutzung und Lärm (Schall).
Der Stadtbetrieb fordert zur Verringerung von Luftverschmutzung grundsätzlich die höchstmögliche Abgasnorm. Für Verbrennungsmotoren ist das derzeit Euro 6. Fahrzeuge der neuen Einstufung 6d sind noch nicht erhältlich.
Für PKW gibt es seit 2011 die Einstufung in CO2-Effizienzklassen von A++ bis G. Dabei wird der Verbrauch im Verhältnis zur Motorleistung und dem Gewicht des Fahrzeugs gewertet und entsprechend eingestuft. Die Klassifizierung ist nur für PKW gültig und ist durch erforderliche Umbauten wie Lichtbalken mit Rundumkennleuchten oder Anhängerkupplungen i.d.R. nicht aussagekräftig.
Das Vergaberecht gibt vor, bei der Beschaffungen von Fahrzeugen Lebenszykluskosten zu betrachten. Der Aachener Stadtbetrieb hat sich dazu entschieden, den im Rahmen des EU-Projektes „Buy Smart+ – Green Procurement“ erstellten Leitfaden auch weiterhin zu verwenden. Dieser wurde im Auftrag der Europäischen Kommission sowie des Bundesministeriums für Umwelt erstellt.
Er beinhaltet für Beschaffungen Empfehlungen zur Berücksichtigung von Umweltkriterien und stellt eine Excel-Berechnungshilfe für Straßenfahrzeuge zur Verfügung. Über die Lebensdauer und die voraussichtlich gefahrenen Kilometer werden die Emissionen monetär bewertet und ergeben summiert einen Betrag für die CO2- und Schadstoffemissionen.
Berücksichtigt und bewertet werden:
Art der Emission | Element | Kosten pro Einheit €/g |
Kohlendioxid | CO2 | 0,0003 |
Stickoxide | NOx | 0,0044 |
Nichtmethan-Kohlenwasserstoffe | NMHC | 0,0010 |
Partikelförmige Abgasbestandteile | PM | 0,0870 |
Hinzu kommt der in genormten Prüfverfahren ermittelte Wert für den Energieverbrauch, der mit den aktuellen Preisen für den Kraftstoff (Benzin, Diesel oder Strom) berechnet wird. Die Summe aller Werte ergeben die Lebenszykluskosten, die zum angebotenen Preis addiert werden.
Beispiel:
Energieverbrauch | 4.800 € |
CO2-Emissionen | 400 € |
Schadstoffemissionen | 1.600 € |
Gesamtsumme Lebenszykluskosten: | 6.800 € |
|
|
Anschaffungspreis | 30.000 € |
Förderung (z.B. E-Fahrzeuge)
| -0 € ========= |
Gesamtsumme Lebenszykluskosten + Anschaffungspreis | 36.800 € |
Umweltfreundliche Fahrzeuge mit geringen Emissionen und Verbräuchen können mit diesem Verfahren einen höheren Anschaffungspreis kompensieren.
Das Verfahren entspricht den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW und beruht auf objektiv nachprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien.
Sind bei Fahrzeugbeschaffungen des Aachener Stadtbetriebs belastbare Lebenszykluskosten ermittelbar, werden diese nach dem vorgenannten Verfahren angerechnet. Das ist möglich, wenn die Werte auf standardisierten Testverfahren basieren.
Die Methode ist nicht aussagekräftig, wenn es sich z.B. um Fahrgestelle handelt, die nachträglich mit Sonderaufbauten ausgestattet werden. Die Emissionswerte und Lebenszykluskosten eines leeren Fahrgestells sagen nur etwas darüber aus, wie sich ein Abfallsammelfahrzeug oder eine Straßenreinigungsmaschine im reinen Fahrbetrieb verhält. Sobald diese ihren Einsatzort erreicht und in den Arbeitsmodus wechselt, wird vom Motor eine vielfach höhere Leistung abverlangt, mehr verbraucht und Schadstoffe ausgestoßen. Die dabei anfallenden Umweltbelastungen stellen den größten Einsatzanteil dar und werden in keinem standardisierten Prüfzyklus abgebildet.
Hinsichtlich der Minimierung von Schallemissionen (Lärm) werden zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und für das Umfeld Faktoren wie Maschinenlautstärke oder Abrollgeräusche von Reifen untersucht und berücksichtigt.
Schritt 4: Vergaberechtliche Wertung
Dem Aachener Stadtbetrieb nutzt bei Beschaffungsvorgängen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Auswahl von Zuschlagskriterien. So kann im einfachsten Fall das wirtschaftlichste Angebot lediglich über den Preis ermittelt werden.
Ist mehr als nur der Preis relevant, werden weitere Kriterien herangezogen. Das ist in der Regel bei technischen Beschaffungen der Fall, bei denen Umweltfaktoren berücksichtigt werden können. Diese werden mit ihrer Bedeutung gewichtet und mit den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben. In einer Matrix werden die pro Kriterium erzielten Punkte addiert und zwischen den einzelnen Bietern verglichen. Der Bieter mit der höchsten Punktezahl erhält den Auftrag.
Folgende Kriterien werden bei Fahrzeugen und Maschinen angewendet:
Kriterien | Beschreibung | Wertung |
Preis zzgl. Lebenskosten | Berechnung nach Buy-Smart-Tabelle der EU | 60 - 70 % |
Service | Entfernung zur nächsten Niederlassung bzw. Servicestation | 10 – 30 % |
Abgasnorm Fuhrpark | Verwendung umweltfreundlicher Fahrzeuge beim Transport | 10 - 20 % |
Lieferfrist | Kürzester verbindlicher Liefertermin | 10 - 30 % |
Die Wertung des Kriteriums Preis ist auch auf Grund juristischer Vorgaben mit mindestens 50 % anzusetzen und liegt in der Regel darüber. Je nach Beschaffungsziel wie schnelle Lieferung oder Service werden die verbleibenden Kriterien gewichtet.
Fazit:
Die Beschaffungen des Aachener Stadtbetriebs laufen in den o.g. Schritten ab. Um einen gemeinsamen Konsens für das Beschaffungsvorhaben zu erzielen, finden in diesen Phasen immer wieder Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten statt. Umweltrelevante Faktoren werden berücksichtigt.
Letzten Endes ist eine Abwägungsentscheidung zwischen betriebswirtschaftlichen, umwelt- und technischen Aspekten zu treffen. Nicht jede Anforderung ist mit der umweltfreundlichsten Technik realisierbar, das Angebot und die Möglichkeiten werden aber immer größer.
Für den derzeit anfallenden Aufpreis müssen ausreichend Mittel vorhanden sein. In Zusammenarbeit mit B03 konnte der Stadtbetrieb bei vielen Elektrofahrzeugen erhöhte Investitionen mit Fördermitteln reduzieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
166,1 kB
|