Kenntnisnahme - FB 68/0101/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach auf das aufgeschulterte Gehwegparken in der Gierstraße auf der westlichen Straßenseite (ungerade Hausnummern) verzichtet werden und gegen ordnungswidriges Parken insbesondere bei Störung der rettungstechnischen Erschließung im Rahmen der Verkehrsüberwachung eingeschritten werden soll. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Gierstraße verfügt über eine 6,20 m breite Fahrbahn sowie zwei jeweils ca. 2,60 m breite Gehwege, wobei sich auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern mehr Grundstückszufahrten befinden als auf der anderen Seite.

 

Das beidseitige Fahrbahnrandparken auf gleicher Höhe würde bei 2,20 bis 2,40 m Restfahrbahn die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr ermöglichen. Es ist daher auch ohne Beschilderung in dieser Straße nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach ein gesetzliches Haltverbot an engen und unübersichtlichen Stellen gilt, verboten.

 

Vor Ort wird überwiegend auf der Seite der geraden Hausnummern am Fahrbahnrand geparkt.

Um diese Parkordnung beizubehalten und gleichzeitig bei Großveranstaltungen in der Mehrzweckhalle dem verstärkten Parkdruck gerecht zu werden, wäre es möglich, neben dem Fahrbahnrandparken auf der geraden Nummernseite parallel das aufgeschulterte Gehwegparken auf der ungeraden Nummernseite per Beschilderung zu erlauben.

 

Dazu müsste der Gehweg in einer Breite von 1m von den parkenden Fahrzeugen beansprucht werden, so dass eine Restgehwegbreite von 1,6m erhalten bliebe. Es verbliebe eine Restfahrbahnbreite von 3,6m, die den Zweirichtungsverkehr beeinträchtigen und somit zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit führen würde.

 

Normalerweise reicht das Parkplatzangebot in der Gierstraße aus. Nur bei größeren Veranstaltungen in der nahe gelegenen Peter Schwarzenberg Halle kann es zu einer größeren Parkplatznachfrage kommen. Da es sich dabei aber nur um begrenzte Zeiträume handelt, ist es aus Sicht der Verwaltung nicht zu empfehlen, das aufgeschulterte Gehwegparken auszuweisen und damit die Parkordnung auch in den Zeiten mit geringerer Parkplatznachfrage zu verändern. Die heutige Situation ohne Verkehrszeichenregelung erlaubt es den Anliegern, ihre Fahrzeuge unter Berücksichtigung der straßenverkehrsrechtlichen Grundregeln zu parken.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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