Kenntnisnahme - FB 68/0100/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkstraße, Geschwindigkeitsreduzierung vor dem Kindergarten;Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 10.06.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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14.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach die jetzt praktizierte Parkordnung die günstigste Kombination zwischen Übersichtlichkeit im Kindergartenzugang und maximalen Parkraum darstellt. Änderungen im Parkkonzept werden somit nicht vorgenommen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag wurde die Situation von Vertretern der Stadtplanung, des Bezirksamtes sowie der Straßenverkehrsbehörde überprüft. Die Polizei hat in der gesamten Parkstraße in den vergangenen 5 Jahren lediglich zwei leichte Sachbeschädigungen an parkenden Fahrzeugen (Unfallfluchten) aufgenommen, die jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Kindergarten stehen. Die Geschwindigkeitsmessungen aus dem Jahr 2001 ergaben keine Auffälligkeit. Die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 32 km/h.
Die derzeit bestehende Parkordnung sieht nur im unmittelbaren Eingangsbereich des Kindergartens einen Versatz auf die andere Straßenseite vor. Durch die vor Ort praktizierte Parkordnung haben Kraftfahrer und Eltern mit ihren Kindergartenkindern aus Richtung Schönauer Allee kommend eine gute Sicht auf den Schönauer Pfad mit dem daran liegenden Kindergartenausgang. Dem Kraftfahrer aus Richtung Berensberger Straße wird durch die parkenden Fahrzeuge die Sicht etwas verdeckt. Zwar werden über den Schönauer Pfad mehrere Grünanlagen und Freizeiteinrichtungen auch für den Anliegerverkehr mit Kraftfahrzeugen erschlossen, dennoch fehlt ein damit eventuell verbundenes Fußgängerquerungspotenzial, da auf der gegenüberliegenden Seite der Parkstraße keine fußläufigen Fortführungen unmittelbar aufmünden.
Die vorhandene Parkordnung unterstützt das Parkbedürfnis der Anwohner der Parkstraße 100-128, die auf der Seite ihrer Wohnhäuser parken können und mit ihren Einkaufsgütern und Familienangehörigen nicht die Fahrbahn zu überqueren brauchen. Auch die Eltern der Kindergartenkinder haben die Möglichkeit, aus Richtung Berensberger Straße bis zum Eingang des Kindergartens auf der entsprechenden Grundstücksseite zu parken und brauchen mit ihren Kleinkindern nicht anschließend die Fahrbahn zu queren.
Denkbar wäre, die Parkordnung im Bereich des Kindergartens sowie der nachfolgenden Grünfläche gegeneinander auszutauschen. Ab dem Weg zu den Häusern 122 ff könnte das Parken auf die Seite der Kleintierwiese verlegt und ab der Einmündung Schönauer Pfad wieder auf der Seite des Kindergartens geparkt werden (siehe beiliegender Alternativplan). Hierdurch würde aus beiden Fahrtrichtungen die Sicht auf den Kindergartenausgang gewährleistet. Gleichzeitig fallen allerdings im Bereich der zusätzlichen jeweils 10 m langen Parkstreifenversätze ca. 4 Parkmöglichkeiten weg, die für den Kindergarten durchaus kostbar sein könnten.
Aufgrund der nach Auffassung der prüfenden Dienststellen übersichtlichen und auch für Kinder berechenbaren, aber nicht unsicheren Verkehrssituation vor dem Kindergarten Parkstraße empfiehlt die Verwaltung deshalb, an der bestehenden Parkordnung nichts zu ändern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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