Entscheidungsvorlage - FB 61/0806/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Wanderer-Parkplatz Eifelsteig Kornelimünster sowie dazugehörige Parkplatzwegweisung und Fußgängerwegweisung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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06.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Parkmöglichkeiten am Schildchenweg (Friedhof und Bergkirche) und nicht den neuen näheren Parkplatz Korneliusstraße als Parkmöglichkeiten für Eifelsteig Wanderer auszuweisen.
Die Umsetzung der Beschilderung erfolgt im Jahr 2018 vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat sich in ihrer Sitzung am 15.05.2013 mit der Verlagerung des meist mehrtägigen Parkens von Eifelsteig-Wanderern aus dem überlasteten historischen Ortskern Kornelimünster zum Schildchenweg durch entsprechende Ergänzung der Wegweisung beschäftigt. Die Verwaltung hatte für diese Sitzung einen Beschilderungsplan vorgelegt, der ergänzende Wegweiser für Autofahrer von der L 233 Napoleonsberg / Iternberg über die L 12 Breiniger Straße zum Schildchenweg und von den dortigen Parkstreifen eine Fußgänger-Wegweisung über die Dorffer Straße zum Start des Eifelsteiges auf dem Korneliusmarkt bzw. von dort wieder zurück zum Schildchenweg vorsah. Die Kosten waren seinerzeit mit ca. 17.000€ für die Wegweisung für die Autofahrer und mit 2.000€ die Fußgänger- und Parkplatzbeschilderung kalkuliert worden. Die Bezirksvertretung hat in dieser Sitzung die Maßnahmen aufgrund eines von der Verwaltung angebotenen Deckungsvorschlages einstimmig beschlossen.
Leider waren die hierfür eingeplanten Haushaltsmittel durch eine nachfolgende Haushaltssperre in den Jahren 2013 /2014 nicht mehr verfügbar. In den nachfolgenden Jahren fand sich keine Möglichkeit, entsprechende Mittel wieder in den Haushalt einzuplanen. In 2018 sieht die Verwaltung jetzt die Möglichkeit, den noch offenen politischen Beschluss vor Ort umzusetzen.
Zwischenzeitlich steht die Freigabe des neuen Parkplatzes auf dem ehemaligen Abrissgrundstück Korneliusstraße nach Erwerb der Flächen und Abriss der baufälligen Gebäude unmittelbar bevor. Es wäre somit auch denkbar, diesen Parkplatz für Eifelsteig-Wanderer auszuschildern (siehe beiliegende Systemskizze). Allerdings stehen die dafür benötigten Mittel in Konkurrenz zu anderen Maßnahmen, die aus dem gleichen Sammeltitel zu finanzieren sind.
Für die Ausschilderung des Parkplatzes Korneliusstraße als Wanderer-Parkplatz sprechen folgende Gesichtspunkte:
- Schnellere Erreichbarkeit für Kraftfahrer über Iternberg / Breiniger Straße / Korneliusstraße.
- Kürzerer und ebenerdiger Fußweg zum Start des Eifelsteiges auf dem Korneliusmarkt.
- Geringerer Beschilderungsaufwand auf dem Parkplatz selbst (nur ein Schild an der Zufahrt nötig).
- Weniger Wegweiser für Fußgänger zwischen Parkplatz und Korneliusmarkt.
Für die bereits im Mai 2013 beschlossene Ausschilderung des Bereiches Bergkirche/Schildchenweg als Wanderer-Parkplatz sprechen folgende Gesichtspunkte:
- Deutlich größeres Parkangebot auch bei stärkerem Wanderer-Aufkommen (z.B. an „Brückentagen“).
- Freihalten der Parkmöglichkeiten an der Korneliusstraße für Anwohner oder Besucher der Ziele und Gaststätten im historischen Ortskern Korneliusmarkt.
- Neuer Parkplatz Korneliusstraße ist zu kostbar, um ihn durch Langzeitparker des Eifelsteigs zustellen zu lassen.
- Sollte im Interesse der Kurzzeitparkmöglichkeiten für Gäste des historischen Ortskerns der Parkplatz Korneliusstraße irgendwann einmal tagsüber mit einer Parkschein- oder Parkscheibenbenutzungspflicht gegen Dauerparken abgegrenzt werden, werden die an der Bergkirche mehrtägig parkenden Eifelsteig-Wanderer hiervon nicht betroffen.
Bezüglich der aktuell kalkulierten Kosten für die Änderung der Wegweisung ergeben sich folgende hochgerechneten Ansätze:
Notwendige BeschilderungParkplatz KorneliusstraßeParkzone Schildchenweg
1) Napoleonsberg / Schraungracht | 2.500€ | 2.500€ |
2) Iternberg stadtauswärts vor Einmündung L 12 Breiniger Str. | 3.000€ | 3.000€ |
3) Iternberg stadteinwärts vor Einmündung L 12 Breiniger Straße | 3.000€ | 3.000€ |
4) Breiniger Straße stadtauswärts vor Kreuzung Korneliusstraße | 1.500€ | --- |
5) Breiniger Straße stadteinwärts vor Kreuzung Korneliusstraße | 1.500€ | --- |
6) Breiniger Straße stadtauswärts vor Einmündung Schildchenweg (incl. Optimierung vorh. Bestand) | --- | 1.800€ |
7) Breiniger Straße stadteinwärts vor Einmündung Schildchenweg (incl. Optimierung vorh. Bestand) | --- | 1.800€ |
8) Korneliusstraße an P-Zufahrt | 200€ | --- |
9-12) Schildchenweg Parkplatzbe- Schilderung beide Straßenseiten | ---- | 1.000€ |
13-17) Fußgängerwegweisung zw. Parkzone Schildchenweg und Markt |
| 2.500€ |
18) Fußgängerwegweisung zw. Parkplatz Korneliusstraße und Markt | 500€ |
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Summe: | 12.200 € | 15.600€ |
Die tatsächlichen Kosten sind durch einen noch für die ausgesuchte Parkplatzvariante einzuholenden Kostenvoranschlag zu ermitteln.
Zum Haushaltsplan für das Jahr 2018 wurden für straßenbauunabhängige Beschilderungsmaßnahmen jährliche Mittel i.H.v. 20.000 € bei PSP-Element 5-120102-900-07900-300-1 "Beschilderung" in den Haushalt eingebracht. Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2018 könnte die Beschilderung für den Wanderer-Parkplatz aus diesen Mitteln bestritten werden.
Die Verwaltung empfiehlt, trotz des demnächst zur Verfügung stehenden und näher am Startpunkt Eifelsteig liegenden Parkplatzes Korneliusstraße und der etwas höheren Kosten weiterhin an der Wegweisung der lenkbaren Besucher des Historischen Ortskernes Kornelimünster und der Eifelsteig-Wanderer zum Schildchenweg festzuhalten, um den neuen Parkplatz Korneliusstraße z.B. für die Besucher der Anwohner des historischen Ortskerns und der dortigen Gastronomiebetriebe freizuhalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-07900-300-1 „Beschilderung“ | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 8.359,59 | 18.359,59 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -8.359,59 | -18.359,59 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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PSP-Element 4-120102-970-4 „Beschilderung“ | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 8.359,59 | 18.359,59 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -8.359,59 | -18.359,59 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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*Mittel aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2015
geplanter Haushaltsansatz zur Haushaltsanmeldung 2018
investiv – PSP-Element 5-102-900-07900-300-1
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
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Auszahlungen | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 |
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konsumtiv – PSP-Element 4-120102-970-4 | ||||||
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
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Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
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Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
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