Entscheidungsvorlage - FB 11/0257/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807,

011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101,

020201, 020702, 021001, 021101 und 021401

sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen

 


Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung sowie den zu fassenden Einzelveränderungen der nachfolgenden Vorlagen und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten und Produktblätter für den Haushalt 2018 zu beschließen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 ist am 18.10.2017 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen worden.

 

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten sowie der beigefügten Veränderungsnachweisungen.

 

Des Weiteren beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss über die zentral veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen 2018 - 2021 (sog. Personalkostenverbund). Die aus Besoldungs- und Tariferhöhungen oder sonstigen Anpassungen resultierenden finanziellen Veränderungen sowie für bereits beschlossene Stellenmehrbedarfe sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Konten veranschlagt. Die produkt- und kontenscharfe Verteilung wird unmittelbar für den Haushalt 2018 erfolgen.

 

Soweit ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen vorliegen, werden diese ebenso beraten.

Beschlüsse der Bezirksvertretungen, welche bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden schnellstmöglich nachgereicht.

 

Auch Veränderungsnachweisungen, die den Personal- und Verwaltungsausschuss betreffen und bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden schnellstmöglich nachgereicht.

 

 


 

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Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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