Kenntnisnahme - FB 61/0795/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung  zur Planung der Erdgasfernleitung Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Interessen der Stadt Aachen im weiteren Verlauf des Verfahrens zu vertreten.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung  zur Planung der Erdgasfernleitung Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Interessen der Stadt Aachen im weiteren Verlauf des Verfahrens zu vertreten.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung  zur Planung der Erdgasfernleitung Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Interessen der Stadt Aachen im weiteren Verlauf des Verfahrens zu vertreten.

 

Das Bürgerforum nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung  zur Planung der Erdgasfernleitung Zeelink I und die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Erdgasfernleitung Zeelink I – Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens

Die Bezirksregierung Köln hat das Planfeststellungsverfahren für die Erdgasfernleitung „ZEELINK  I“ mit Auslegung der Verfahrensunterlagen und der Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Bevor auf die Stellungnahme der Stadt Aachen hierzu eingegangen wird, zunächst einleitend eine kurze Chronologie der Ereignisse.

 

Diesem Planfeststellungsverfahren war in 2016 ein Raumordnungsverfahren vorausgegangen. Zu den umfangreichen Unterlagen des Raumordnungsverfahrens hatte die Verwaltung eine differenzierte Stellungnahme erarbeitet, die nach Beratung in den betroffene Bezirksvertretungen, Fachausschüssen und nach abschließender Beschlussfassung im Rat der Stadt Aachen am 29.06.2016 fristgerecht an die Bezirksregierung Köln übermittelt wurde.

 

Mit Datum vom 28.02.2017 legte die Bezirksregierung Köln der Stadt Aachen die abschließende Raumordnerische Beurteilung vor. Demnach favorisierte sie nicht die von der Stadt Aachen geforderte „Variante Aachen“, sondern der Vorzugskorridor südlich des Stadtteils Brand durch das Indetal wurde als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens festgestellt.

 

In seiner Sitzung am 22.03.2017 hat der Rat der Stadt Aachen die Raumordnerische Beurteilung der Bezirksregierung Köln zur Erdgasfernleitung ZEELINK 1 der Open-Grid-Europe beraten. Hierbei bekräftigte er seine bisherige Beschlusslage, die eine Parallelführung zur BAB A 44 fordert.

 

Die Open-Grid-Europe hat zwischenzeitlich die Variante Aachen sorgfältig geprüft und diese in das Planfeststellungsverfahren eingebracht. Auf dieser Grundlage hat die Bezirksregierung Köln nun das Planfeststellungsverfahren zur Erdgasfernleitung ZEELINK 1 für den Teilabschnitt Aachen bis Jüchen eröffnet.

 

Die Raumordnerische Beurteilung hat die Qualität eines landesplanerischen Grundsatzes. Damit ist sie nicht verbindlich wie ein landesplanerisches Ziel, sondern unterliegt der Abwägung im Planfeststellungsverfahren. Vor diesem Hintergrund enthält die Stellungnahme die deutliche Forderung an die Bezirksregierung, die dem Planfeststellungsverfahren zugrundeliegende Trassenführung, parallel zur BAB A 44, weiter zu verfolgen.

 

Die sehr umfangreichen Planfeststellungsunterlagen (15 Ordner) lagen vom 18.09.2017 bis 17.10.2017 in der Planoffenlage im R 400, Lagerhausstraße 20 aus. Unter folgender Internetadresse der Bezirksregierung waren die Planfeststellungsunterlagen zusätzlich einsehbar: http://www.brk.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_energieleitungen_planfeststellungsverfahren/index.html

Die Beteiligungsfrist endete am 02.11.2017

 

Die Stellungnahme der Stadt Aachen hierzu wurde durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlage koordiniert. Die zahlreichen fachlich betroffenen Dienststellen der Verwaltung waren in den intensiven Prüfprozess eingebunden und haben durch ihre konstruktive  Mitarbeit eine fristgerechte Abgabe der Stellungnahme ermöglicht. Die Stellungnahme der Stadt Aachen wurde zwischenzeitlich der Bezirksregierung Köln übersendet.

 

Da eine Vorstellung der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren  in den politischen Gremien vor Fristende  aus terminlichen Gründen nicht möglich war, muss dies nun im Nachgang erfolgen. Da die nun gewählte Trassenführung der entspricht, die von den politischen Gremien als Variante Aachen bereits beschlossen wurde, ist diese Vorgehensweise sachgerecht.

 

Der Stand des Verfahrens ist auch Gegenstand eines Einwohnerantrages des Bürgerverein Brand eV gem. § 24 GO, welcher zur Information als Anlage beigefügt ist. Das Bürgerforum ist daher in die Beratungsfolge eingebunden.

 

Zusammenfassung der Stellungnahme

 

In der Stellungnahme stellt die Stadt Aachen zuerst im gesamtstädtischen Überblick die Verknüpfungen zu städtischen Planungen sowie zu anderen Leitungsplanungen dar, bewertet diese und identifiziert den damit verbundenen Handlungsbedarf und gibt Hinweise auf zu berücksichtigende Belange. Insbesondere geht sie auf die Anforderungen der Fachdienststellen mit Blick auf die weitere Umsetzung im Planfeststellungsverfahren ein.

 

Den aktuellen Planfeststellungsunterlagen ist zu entnehmen, dass als Standort für die erforderliche Gasverdichterstation eine Fläche außerhalb des Stadtgebietes Aachen in der Stadt Würselen geplant ist. Nach hiesigem Kenntnisstand wurde zur planungsrechtlichen Absicherung des Standortes bereits ein Bauleitplanverfahren in der Nachbargemeinde eingeleitet.

 

Im Folgenden sind die Kernaussagen der Stellungnahme zusammengefasst:

 

  1. Die Stadt Aachen erkennt an, dass Aachen in der Grenzlage zu Belgien räumlich eine besondere Schlüsselstelle für die Trassenführung der Gasfernleitung Zeelink I einnimmt.
  2. Die Stadt Aachen begrüßt, dass die dem Planfeststellungsverfahrens zugrunde liegende Trassenführung die vom Rat der Stadt Aachen im Zuge des Raumordnungsverfahrens beschlossene, weitgehende Parallelführung zur BAB A 44 (Belgienlinie) berücksichtigt.
  3. Gegen den geplanten Trassenverlauf bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Hinweise zu Einzelaspekten und berührten Belangen sowie die erforderlichen Nebenbestimmungen werden in dieser Stellungnahme aufgezeigt.
  4. Für Bäume, die nicht mit der Trassenführung vereinbar sind, gelten die Regelungen der Baumschutzsatzung einschließlich der Ausgleichsbemessung.
  5. Vor Inbetriebnahme der Leitung sind Einsatzszenarien zu beschreiben und die Möglichkeiten der Gefahrenabwehr aufzuzeigen
  6. Mit dem Ziel einer Optimierung des weiteren Prozesses möchte  die Stadt Aachen eng in die weitere Planung der Trassenführung eingebunden werden.
  7. Die enge Abstimmung zwischen  Amprion und Open-Grid-Europe wird ausdrücklich begrüßt, da  eine weitgehende Parallelführung der Strom- und Gasleitung zu einer Minimierung der Eingriffe führt und Synergien durch die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bewirkt.
  8. Die Stadt Aachen ersucht die Bezirksregierung Köln als Verfahrensträgerin dringend, ausschließlich die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegende Trassenführung weiter zu verfolgen, auch wenn sie nicht dem Ergebnis der Raumordnerischen Beurteilung vom 28.02.2017 entspricht. Sie unterstreicht damit die Haltung, die der Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens artikuliert hat.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger wird die Bezirksregierung Köln, als zuständige Planfeststellungsbehörde für den Abschnitt Aachen, auswerten und einen Vorschlag zum Ausgleich der Meinungen erarbeiten. Als nächster formeller Schritt folgt dann voraussichtlich in der 1.Jahreshälfte 2018 ein Erörterungstermin, so dass mit dem abschließenden Planfeststellungsbeschluss  noch in 2018 zu rechnen ist.

 

Die Verwaltung wird auf Grundlage der Stellungnahme die Interessen der Stadt Aachen im weiteren Verlauf dieses Planfeststellungsverfahrens vertreten.

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Anlagen

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