Kenntnisnahme - FB 56/0109/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der AfSID nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Präventionsprogramm Wegweiser - in Aachen - Gemeinsam gegen den gewaltbereiten Salafismus

 

Am 23.11.2016 bewilligte der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung des Projektes „Wegweiser – gemeinsam gegen den gewaltbereiten Salafismus“. Die Trägerschaft der vom Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Beratungsstelle ist innerhalb der Stadtverwaltung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration angesiedelt und in der Abteilung Integration verortet.

 

Damit konnte eine von zurzeit insgesamt 13 Beratungsstellen gegen den gewaltbereiten Salafismus in Nordrhein-Westfalen in Aachen eingerichtet werden. Bis Ende 2018 sind weitere Anlaufstellen innerhalb des Landes NRW geplant.

 

Projektstruktur

Die Aachener Beratungsstelle hat mit zunächst einer Vollzeitstelle, verteilt auf zwei halbe Stellen am 1.03.2017 begonnen.

Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen plant eine flächendeckende Versorgung des Landes mit Beratungsstellen. Dazu werden die vorhandenen Beratungsstellen sukzessive personell ausgeweitet, um einen größeren Einzugsbereich abdecken zu können. Am 1. September wurde deshalb die Beratungsstelle Wegweiser in Aachen auf zwei Vollzeitstellen ausgeweitet werden.

 

Die Stellen sind mit zwei Frauen und einem Mann aus den Bereichen Islam-, Sozial- und Erziehungswissenschaft multiprofessionell besetzt. Mit der personellen Ausweitung seit dem 1. September 2017 wird das Angebot von „Wegeweiser“ nun auf die StädteRegion Aachen ausgedehnt.

 

Die Arbeit der Beratungsstelle wird von einem Beirat unterstützt. Als beratende Fachkommission dient er als Informations- und Austauschgremium.

Folgende Institutionen sind Mitglied dieses Gremiums:

 

  • Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen
  • Kommunales Integrationszentrum der Stadt Aachen
  • Integrationsbeauftragte der Stadt Aachen
  • Kontaktbeamter für muslimische Institutionen (Polizeipräsidium)
  • IZA Bilal-Moschee Aachen e.V. (Vertretung der muslimischen Gemeinden)
  • Schulamt der StädteRegion Aachen
  • Arbeitsplattform Migration der Wohlfahrtsverbände in der StädteRegion Aachen
  • Kommunales Integrationszentrum der StädteRegion Aachen
  • Jobcenter der StädteRegion Aachen
  • Regierung Ostbelgien
  • „Wegweiser“ in Ostbelgien
  • Ministerium des Innern des Landes NRW, Referat 614 Prävention

 

Mit der Ausweitung der Beratungs- und Sensibilisierungsarbeit auf die Städteregion erfolgt nun eine enge Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum der Städteregion. Derzeit wird ein gemeinsames Konzept für die Durchführung von Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen erarbeitet. Das Kommunale Integrationszentrum der Städteregion engagiert sich mit seinen Angeboten „Miteinander in der Städteregion“ und „NRWeltoffen“ in der Extremismus Prävention.

 

Grenzüberschreitende Kooperation mit Ostbelgien

Von Beginn an wurde seitens des Ministeriums und der Stadt Aachen aufgrund der grenznahen Lage Aachens eine Kooperation mit Belgien und den Niederlanden angedacht. Am 11. April 2017 wurde ein Kooperationsvertrag zwischen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Ministerpräsidenten Ostbelgiens und dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen geschlossen. Ostbelgien implementierte eine eigene Beratungsstelle „Wegweiser“ in Ostbelgien nach dem Vorbild von „Wegweiser“ NRW, die am 21. Juni 2017 eröffnet wurde. Die Trägerschaft übernimmt „Kaleido“, Zentrum für gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Eupen.

Zwischen den Beratungsstellen in Aachen und Ostbelgien findet sowohl auf der Träger- als auch auf der Berater*innenebene ein reger und regelmäßiger Austausch statt. Die beiden Beratungsstellen sind auf der Trägerebene gegenseitig Mitglied im jeweiligen Beirat.

 

Arbeit der präventiven Beratungsstelle „Wegweiser“ in Aachen

Das Landesprogramm „Wegweiser“ richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 14 - 30 Jahren, die in Gefahr sind, sich zu radikalisieren und deren Lebensumstände von so vielen Risikofaktoren belastet sind, dass ein mögliches Abdriften in die Radikalisierung und in die salafistische Szene droht. Die fallbezogene Beratungsarbeit verfolgt einen präventiven Ansatz mit dem Ziel, diese Gruppe vor dem Einstieg in die Szene des gewaltbereiten Salafismus zu bewahren.

Die Beratung folgt dem systemischen, ressourcenorientierten Ansatz. Je nach Einzelfall werden Mitglieder des Beirates zur konkreten Problemlösung und zur Entwicklung von Perspektiven für die jungen Menschen hinzugezogen. Prävention, welche im Vorfeld und in Frühphasen ansetzt, zielt darauf ab, Alternativen zu salafistischen Deutungs- und Gemeinschaftsangeboten sichtbar zu machen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Um einem Radikalisierungsprozess vorzubeugen und entgegenzuwirken bewegt sich die Präventionsarbeit von „Wegweiser“ auf den Ebenen der primären und sekundären Prävention:

  • Primäre Prävention:

Durch Infoveranstaltungen, Fortbildungen oder bei Bedarf in Einzelgesprächen werden Multiplikator*innen und Fachkräfte über die Thematik informiert, sensibilisiert und beraten. Hier geht es um Wissensvermittlung über den extremistischen Salafismus und um Aufklärung über die Erkennungsmerkmale von Radikalisierungsphänomenen sowie um Informationen über die Anwerbepraktiken. Bei der primären Prävention liegt der Fokus auf Information und Vernetzung von Institutionen, Vereinen und Multiplikator*innen, um einen bestmöglichen Zugang zu der betroffenen Zielgruppe zu ermöglichen.

  • Sekundäre Prävention:

In der persönlichen Beratung im Fall einer konkreten Radikalisierung werden erste Radikalisierungsindikatoren und Prozesse analysiert und bearbeitet. Gemeinsam mit dem sozialen Umfeld werden die Radikalisierungsprozesse aufgrund psychosozialer Faktoren wie Ausgrenzung, Diskriminierungserfahrungen oder Brüchen in der Biographie beleuchtet und gemeinsame Lösungswege erarbeitet. Betroffene, Angehörige, das soziale Umfeld und Fachkräfte werden beraten und bei der Lösung des Problems unterstützt und begleitet. Die Beratungsstelle „Wegweiser“ agiert als Teil der Hilfeplanung, der Begleitung und der Vermittlung bei den Deradikalisierungsprozessen.

 

Für Jugendliche und junge Menschen, die schon fest in der extremistisch - salafistischen Szene verankert sind, steht das Aussteigerprogramm (API) des Ministeriums des Innern des Landes NRW mit individuellen Hilfsangeboten zur Verfügung.

 

Die Arbeit der „Wegweiser“ Beratungsstelle beinhaltet neben der primären und sekundären Prävention den Aufbau eines tragfähigen Netzwerkes. Dazu zählt auch die Kooperation mit der Volkshochschule Aachen. Gemeinsam mit den VHS-Projekten „NRW Weltoffen“ und „Demokratie leben“ wird beispielsweise eine Veranstaltungsreihe im Rahmen der internationalen Woche gegen Rassismus im März 2018 durchgeführt. Auch die Stadtbibliothek ist Teil des Netzwerkes. Sie unterstützt die Arbeit von Wegweiser, indem spezifische Literatur zum Thema „Prävention gewaltbereiter Salafismus“ gebündelt zur Verfügung gestellt wird.

 

Zusammenfassend besteht die Arbeit des Teams von „Wegweiser“ in der Beratung von sich radikalisierenden jungen Menschen und ihres sozialen Umfeldes, in der Durchführung von zielgruppenangepassten Sensibilisierungsveranstaltungen und dem Aufbau eines tragfähigen Netzwerkes für die Beratungsarbeit. Die „Wegweiser“ - Beratungsstelle ist über eine telefonische Hotline erreichbar, die schon jetzt rege von Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen genutzt wird.

 

Neben den regelmäßigen Austauschtreffen, organisiert vom Ministerium selbst, stehen auch die „Wegweiser“ Berater*innen der einzelnen Beratungsstellen auf kollegialer Ebene im engen Austausch. „Wegweiser“ arbeitet vernetzt - lokal, regional und grenzüberscheitend.

 

Mehr Informationen zu „Wegweiser – in Aachen“ finden Sie unter www.aachen.de/wegweiser-aachen

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Investive Auswirkungen

Ansatz

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

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