Entscheidungsvorlage - A 62/0019/WP15

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die neu ausgebaute Teilfläche des  Rödgerheidweges dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rödgerheidweg ist durch den Ausbauvertrag vom 07.01.1999 zwischen der Firma Wertz und der Stadt Aachen verändert worden und danach neu ausgebaut worden. Dabei ist auch die noch nicht gewidmete Teilfläche im Wendehammer- und Stellplatzbereich zum Ausbau gekommen. Die Hauptfläche des Rödgerheidweges ist seit langer Zeit gewidmet.

 

Nach ihrem endgültigen Ausbau entsprechend des Ausbauvertrages ist die oben genannte Teilfläche des Rödgerheidweges dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) - Anliegerstraße - zu widmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

keine

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

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Anlagen

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