Kenntnisnahme - Dez. I/0006/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Geschäftsführung der Euregio Maas-Rhein (EMR) hatte angeregt, die EMR, die 1976 als Arbeitsgemeinschaft gegründet und 1991 in eine Stichting (ähnlich einem Verein) niederländischen Rechts  umgewandelt wurde, in einen Europäischen Verbund territorialer Zusammenarbeit (EVTZ) europäischen Rechts zu überführen. Durch diese konkretere Rechtsform sei die Vertretung der EMR auf europäischer Ebene und damit die Umsetzung der Ziele der EMR deutlich leichter.

 

Nach einstimmiger Zustimmung des EMR-Vorstandes zu dieser Umwandlung ist die konkrete Ausformung dazu von der EMR-Geschäftsführung zusammen mit der Regierungspräsidentin, die derzeit turnusgemäße Vorsitzende der EMR ist, erarbeitet und in zahlreichen Gesprächsrunden, vor allem mit dem Vorstand der EMR, konkretisiert worden.

 

Der Vorstand der EMR hat die so entwickelte Satzung und die zugrundeliegende Übereinkunft in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und an die politischen Gremien der einzelnen EMR-Partner (die Provinzen Lüttich, belgisch Limburg, niederländisch Limburg, die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens und der Zweckverband Region Aachen) zur endgültigen Beschlussfassung weitergeleitet.

 

Für den Zweckverband Region Aachen haben die Delegierten zur Verbandsversammlung des Aachener Stadtrates, der Kreistage von Heinsberg, Düren und Euskirchen sowie des Städteregionstages in ihrer Sitzung am 01. Dezember einstimmig sowohl der Übereinkunft als auch der Satzung für den künftigen EVTZ als Nachfolger der Stichting zugestimmt.

 

Direkt nach Gründung des EVTZ will die Geschäftsführung in einer Studie die beste Form suchen, wie weitere Partner in den EVTZ und seine Gremien integriert werden können. Es geht dabei vor allem um die selbstständige Mitgliedschaft von Städten. Dieses Ziel schon jetzt umzusetzen, war nicht möglich, da das die nahtlose Umwandlung der Rechtsform der EMR verhindert hätte. Denn die ist nur möglich, wenn die Partner der Stichting sich selber eine neue Organisationsform geben, also vor und nach der Umwandlung die selben sind. Hätte der EVTZ schon bei seiner Gründung weitere Partner haben sollen, hätte die Euregio Maas-Rhein aufgelöst werden müssen, um dann aus dem rechtlichen und organisatorischen Nichts als wie auch immer gestaltete Neugründung wiedererstehen zu können.

 

Die Verwaltung informiert den Rat der Stadt Aachen durch die beigefügten Anlagen über die von den Delegierten des Rates mitbeschlossene Umwandlung der Euregio Maas-Rhein in einen EVTZ sowie die Übereinkunft und die Satzung für die zukünftige Form der EMR.
 

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Anlagen

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