Entscheidungsvorlage - FB 11/0263/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Befristete Stelleneinrichtung im Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) für die Aufgaben im Rahmen des Sicherheitskonzeptes “Gewaltprävention“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Frau Lesmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
11.01.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
24.01.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung nachfolgender, zunächst auf zwei Jahre befristeter Stelle im Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) zu beschließen:
- 1,0 nach A 12 LBesO A / EG 11 TVöD ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgaben im Rahmen des Sicherheitskonzeptes “Gewaltprävention“.
An der Stelle wird entsprechend ein kw-Vermerk (kw 2019) angebracht.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2018 durch Einrichtung nachfolgender, zunächst auf zwei Jahre befristeter Stelle im Fachbereich Personal und Organisation (FB 11):
- 1,0 nach A 12 LBesO A / EG 11 TVöD ausgewiesene Vollzeitstelle für die Aufgaben im Rahmen des Sicherheitskonzeptes “Gewaltprävention“.
An der Stelle wird entsprechend ein kw-Vermerk (kw 2019) angebracht.
Philipp
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Stadtverwaltung Aachen wurde bis Ende 2016 unter Beteiligung von vier betroffenen Fachbereichen ein Sicherheitskonzept zur Gewaltprävention entwickelt.
Durch das Sicherheitskonzept sollen gewalttätige Übergriffe und Gefährdungen auf die Mitarbeitenden der Stadt Aachen verhindert, Rechts- und Handlungssicherheit bei bzw. nach gewalttätigen Vorfällen erreicht und das subjektive Sicherheitsgefühl der Beschäftigten sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz insgesamt erhöht werden.
Das Sicherheitskonzept zur Gewaltprävention für die Stadt Aachen enthält
- Handlungsanleitungen zur Gefahrenbewertung von Arbeitsbereichen bzw. Tätigkeiten,
- verbindliche Sicherheitsstandards für technische, organisatorische und personenbezogene Präventionsmaßnahmen entsprechend vier definierter Gefahrenstufen,
- Grundsätze im Umgang mit Konflikten bzw. gewalttätigen Handlungen und
- Bausteine für eine wirksame Nachsorge nach berufsbedingten traumatischen Ereignissen.
Das Konzept soll langfristig systematisch und sichtbar als verbindlicher Standard zur Gewaltprävention in allen Fachbereichen und Eigenbetrieben der Stadt Aachen umgesetzt werden.
Über dieses Ergebnis wurde der Personal- und Verwaltungsausschuss bereits im Rahmen einer Präsentation informiert.
Im Kontext des Sicherheitskonzeptes zur Gewaltprävention wurden von Seiten des Verwaltungsvorstandes Pilotmaßnahmen für zwei Jahre beschlossen. Hierzu gehören diverse Trainings- und Beratungsdienstleistungen zu nachfolgenden Themenfeldern:
- konflikthafte Gespräche mit dem Bürger,
- Deeskalationstrainings,
- Einsatztaktik und –strategie.
Diese Maßnahmen sollen Beschäftigte der Stadt Aachen dazu befähigen, in Konfliktsituationen mit verschiedenen Eskalationsstufen angemessen reagieren und solche Situationen präventiv entschärfen zu können. Ebenso sollen Führungskräfte in diesem Themenfeld beraten werden.
Bisher wurden solche Trainings in geringem Umfang durch einige Fachbereiche selber und auch durch den FB 11 zentral eingekauft. Der in Zukunft benötigte Umfang rechtfertigt jedoch die Einrichtung einer Stelle bzw. den Einsatz einer eigenen Kraft, die für die Stadt Aachen deutlich günstiger selber zu beschäftigen ist, als Maßnahmen in diesem Umfang einzukaufen.
Diesem Vorgehen wurde durch den Verwaltungsvorstand zugestimmt.
Daneben wird durch die Einrichtung einer entsprechenden Stelle sichergestellt, dass das notwendige Wissen bei der Stadt Aachen dauerhaft vorgehalten und langfristig weiter ausgebaut werden kann. Auch wenn die hier einzurichtende Stelle zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristet wird, erwartet der FB 11 im Anschluss eine nachhaltige Verortung und dauerhafte Wahrnehmung der Aufgabe. Diese Annahme soll durch Evaluation nach einem Jahr der Stellenbesetzung verifiziert und dem Personal- und Verwaltungsausschuss erneut vorgelegt werden.
Folgende Aufgaben sollen der Stelle zugewiesen werden, die im Team Personalentwicklung und Gesundheitsmanagement (FB 11/220) der Abteilung Personalentwicklung und –einsatz (FB 11/200) des FB 11 angesiedelt wird:
- Entwicklung eines Deeskalationskonzeptes,
- Umsetzung und Etablierung des Deeskalationskonzeptes und weiterer Aufgaben im Rahmen des Gewaltpräventionskonzeptes,
- Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Kontext Deeskalation und Gewaltprävention,
- Veranstaltungsmanagement im Deeskalationsprojekt und weiterer Maßnahmen im Sicherheitskonzept “Gewaltprävention“,
- Aufbau der Gewaltpräventionsarbeit mit Führungskräften,
- Gewaltpräventionsberatung vor Ort, Entwicklung und Durchführung von Übungen/Teamentwicklungen im eigenen Raum,
- Information über das Deeskalationsprojekt und weitere Maßnahmen im Sicherheitskonzept “Gewaltprävention“,
- Auswertung und Evaluation des Deeskalationskonzeptes und weiterer Aufgaben im Rahmen des Gewaltpräventionskonzeptes.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal-/ Sachaufwand | 0 e | 78.300 € | 0 € | 94.000 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -78.300 € | -94.000 € |
| |||
| Deckung vorhanden |
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Die o. g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum 01.03.2018 möglichen Besetzung und insofern für das Jahr 2018 nur anteiligen Personalkostenansetzung folgendermaßen zusammen:
- 1,0 x A 12 à 94.000 € p. a.= 78.333,34 € für d. J. 2018 ab 01.03.
sowie = 94.000 € p. a. für 2019
Im Sachkostenetat des FB 11 sind bereits im Haushaltsplanentwurf 2018 Mittel für das Sicherheitskonzept “Gewaltprävention“ im PSP-Element 4-010803-910-1 berücksichtigt worden, die dem Personalkostenverbund (PSP-Element 1-010802-900-4) zur Verfügung gestellt werden. Die Verlagerung wird zur Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss angemeldet.