Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 40/0068/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss und Rat, gemäß dem Vorschlag der Verwaltung die erforderlichen Investitionsmittel im Haushalt 2006 bzw. im IP 2007 einzuplanen und den Antrag an das Land mit den von der Verwaltung formulierten Bedingungen zu richten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Schulausschuss und der Rat der Stadt haben sich in ihren Sitzungen am 05.02.2004 bzw. 18.02.2004 mit dem Antrag der Städt. GGS Driescher Hof auf Einrichtung von Jahrgangszügen in Ganztagsform zum Schuljahr 2004/05 befasst. Im Hinblick auf die Erlasslage und die darauf begründete ablehnende Haltung der Bezirksregierung Köln sowie die nicht gedeckten Kosten für die notwendige Einrichtung bzw. bauliche Herrichtung hat der Rat der Stadt keine Erfolgschancen für die Genehmigung des Antrages gesehen. Er hat auf Empfehlung des Schulausschusses die Entscheidung über den Antrag der Schulkonferenz um ein Jahr zurückgestellt.

 

Mit Schreiben vom 09.06.2005 hat die Schulkonferenz der GGS Driescher Hof den Antrag vom 08.04.2003 erweitert bzw. modifiziert um folgende Punkte:

 

-                      Einrichtung von Jahrgangszügen in Ganztagsform an der GGS Driescher Hof zum Schuljahr 2006/06

-                      Einschulung von fünfjährigen Kindern in Starterklassen an der GGS Driescher Hof zum Schuljahr 2006/07

-                      Schaffung von Schulsozialarbeiterstellen an der GGS Driescher Hof zum Schuljahr 2006/07

-                      Anerkennung als Schulversuch und/oder als Versuchsschule beim Ministerium für Schule, Jugend und Kinder gem. § 25 Abs. 1 und 2 Schulgesetz.

 

Das entsprechende Schreiben der Schulkonferenz ist als Anlage beigefügt.

 

Die Sach- bzw. Rechtslage hat sich bisher nicht verändert, der Runderlass vom 23.10.2003 (siehe Anlage) gilt nach wie vor. Im Vorwort zu diesem Erlass im Rahmen der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 11/03 ergeht der Hinweis, dass dieser nur für die bestehenden Ganztagsschulen gilt.

 

Bezüglich der Einschulung von fünfjährigen Kindern in Starterklassen an der GGS Driescher Hof bestehen noch keine gesetzlichen Regelungen. Allerdings werden nach Aussage der Landesregierung NW im Koalitionsvertrag sowie in der Regierungserklärung jedoch Überlegungen angestellt, die Schulpflicht für Fünfjährige bis zum Schuljahr 2010/11 schrittweise einzuführen. Wegen der fehlenden gesetzlichen Regelungen beantragt die Schulkonferenz daher die Zulassung als Schulversuch und/oder Versuchsschule beim zuständigen Ministerium für Schule, Jugend und Kinder über den Schulträger.

 

Das Schulamt für die Stadt Aachen begrüßt den Antrag der Schulkonferenz. Die entsprechende Stellungnahme vom 10.08.2005 ist ebenfalls den Erläuterungen beigefügt.

 

Auch die städt. Schulverwaltung steht diesem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber. Vor dem Hintergrund der derzeit noch bestehenden Erlass- und Gesetzeslage hat die städt. Schulverwaltung die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 19.07.2005 um ihre Einschätzung zu dem erweiterten Antrag der GGS Driescher Hof gebeten. Eine Stellungnahme lag jedoch bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor. Ggfs. wird in der Sitzung berichtet.

 

Wie auch schon für den bisherigen Antrag der Schule gilt auch jetzt, dass zur Sicherstellung einer Ganztagsbetreuung Kosten zur Herrichtung einer baulichen und einrichtungsmäßigen Übergangslösung bis zur möglichen Erstellung eines Erweiterungsbaus 83.000 € entstehen würden. Eine Deckung dieser Mehrausgaben ist der städt. Schulverwaltung nicht möglich. Bundesmittel für Investitionen zur Errichtung der Offenen Ganztagsschule können nach der derzeit geltenden Erlasslage hierfür nicht in Anspruch genommen werden.

 

Der notwendige zusätzliche Raumbedarf im Hinblick auf die Einschulung von fünfjährigen Kindern in Starterklassen sowie für den Ganztagsbetrieb kann im Bestand abgedeckt werden, indem bis zur Erstellung eines Erweiterungsbaues drei Mehrzweckräume als Klassenräume genutzt werden. Haushaltsmittel zur Ausstattung dieser Klassen mit Mobiliar und speziellen Spiel- und Lernmaterialien in Höhe von 26.000 € stehen allerdings auch nicht zur Verfügung.

 

Die im Antrag der Schule als unabdingbare Rahmenbedingung genannte personelle Ausstattung fällt nach Auffassung der städt. Schulverwaltung in den Zuständigkeitsbereich des Landes NW.

 

Um den Antrag der Schule jetzt jedoch voranzubringen und auch eine Klärung in Bezug auf seine Verträglichkeit mit den Vorhaben der neuen Landesregierung herbeizuführen, schlägt die Schulverwaltung folgendes Vorgehen vor:

 

1.                  Die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für eine formelle Beantragung durch den Schulträger sollten geschaffen werden, indem die erforderlichen Investitionsmittel in Höhe von 26.000 € für Einrichtung und Ausstattung der Starterklassen sowie 83.000 € zur Herrichtung einer baulichen und einrichtungsmäßigen Übergangslösung für den Mensabetrieb im Haushalt 2006 bzw. im Investitionsprogramm für 2007 eingeplant werden.

2.                  Der Rat sollte formell beschließen, einen entsprechenden Antrag an das Land zu richten unter der Voraussetzung, dass

a)      die erforderlichen Investitionen aus den für die OGS bereitstehenden Bundesmittel bezuschusst werden und

b)      das erforderliche zusätzliche Personal ebenfalls vom Land finanziert wird.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen

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Anlagen

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