Entscheidungsvorlage - FB 20/0123/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2018 unter Einbeziehung:

 

  1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2018
  2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen
  3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung

 

zu beschließen.
 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2018 unter Einbeziehung:

 

  1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2018
  2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen
  3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung
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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 18.10.2017 wurde der Haushaltsplanentwurf 2018 mit seinen Anlagen in den Rat der Stadt Aachen eingebracht. Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitgliedern und den Mitgliedern der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus wurden den Fraktionen sowie den nicht fraktionszugehörigen Ratsmitgliedern und den Mitgliedern der Fachausschüsse die 1. Ausschussbezogene und kontenscharfe Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2018 zur Verfügung gestellt.

Dieser Vorlage beigefügt sind die Unterlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte.

 

Der Vorlage sind demnach beigefügt:

 

-          Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan und §14-Liste

 

-          Anlage 2: 1. Veränderungsnachweisung (VN) für den Finanzausschuss (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan, geänderte Produktblätter, §14-Liste)

 

 

Für die Beratung der Veränderungsnachweisung der übrigen Produkte im Finanzausschuss und im Rat wird auf die jeweiligen Fachausschussunterlagen verwiesen.

 

 

Die 2. Veränderungsnachweisung enthält neben weiteren Veränderungen durch die Verwaltung auch die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse. Diese 2. Veränderungsnachweisung wird - in der Auflistung in haushaltsrelevant bzw. haushaltsneutral unterteilt – wie vereinbart und im Vorjahr praktiziert in der 2. Kalenderwoche 2018 als

 

-          Anlage 3: 2. Veränderungsnachweisung (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan, Produktblätter und §14-Liste)

 

nachgereicht. Eine Übersicht über die wesentlichen Veränderungen der 2.VN im Ergebnis- und Investitionsplan wird den Mitgliedern des Finanzausschusses und des Rates vorab per E-Mail zur Verfügung gestellt, sobald diese vorliegt.

 

Diese 2. Veränderungsnachweisung kann Positionen enthalten, die bereits in der 1. Veränderungsnachweisung enthalten waren und nunmehr durch die Verwaltung aktualisiert oder aufgrund eines Ausschussbeschlusses angepasst werden. Der jeweiligen Haushaltsposition kann die Veränderungshistorie anhand einzeln dargestellter Zeilen ebenso entnommen werden wie der Urheber der Veränderung (Verwaltung oder Fachausschuss). Zudem werden haushaltsneutrale Verlagerungen ebenfalls in einer einzelnen Zeile ausgewiesen, sodass sie von tatsächlich haushaltsrelevanten Änderungen differenziert werden können.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Veränderungsnachweisung werden folgende Unterlagen ebenfalls in der 2. Kalenderwoche 2018 nachgereicht:

 

-          Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals

 

-          Anlage 5: Haushaltssatzung

 

 

Für die Beratungen im Rat der Stadt Aachen werden ggfls. die Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals und die Anlage 5: Haushaltssatzung an die Beratungsergebnisse im Finanzausschuss angepasst und bis zur Ratssitzung ebenso zur Verfügung gestellt wie eine Auflistung der im Finanzausschuss beschlossenen Veränderungen.

 

Die Produktblätter werden hinsichtlich der Kennzahlen, die direkte Abbildungen von Haushaltspositionen darstellen (z.B. Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ im Produkt 01.09.01) sowie den jeweiligen Produktergebnissen und –volumen nach Beschluss des Rates an die Beratungsergebnisse angeglichen.

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Anlagen

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