Kenntnisnahme - FB 61/0834/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Kullenhofstraße, Anpassungen wegen Umbau Uniklinik;Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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31.01.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der Pläne Nr. 302 A 01a-1a, 302 A 01a-2 und 302 A 01a-3 den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Kullenhofstraße zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst auf Grundlage der Pläne Nr. 302 A 01a-1a, 302 A 01a-2 und 302 A 01a-3 den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Kullenhofstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die geplanten Erweiterungsbauten der Uniklinik RWTH Aachen im Rahmen des Investitionsprogramms des Landes NRW "Medizinische Modernisierungsprogramm (MedMoP)", sind Veränderungen an den bestehenden Außen- und Verkehrsanlagen in der Kullenhofstraße erforderlich.
Der Planungsbereich der Kullenhofstraße beginnt im Westen am Steinbergweg und endet im östlichen Bereich am Kreisverkehr Kullenhofstraße. Die Nebenstraßen der Kullenhofstraße, die südlich in das Wohngebiet führen, sind vom Umbau nicht betroffen.
Die Verbreiterung der Kullenhofstraße greift in den Parkplatz P2 des Uniklinikums ein. Dies ist rein informativ, die hierfür erforderliche Anpassung des südlichen Teils des Parkplatzes ist nicht Gegenstand des Ausführungsbeschlusses.
1.2. Funktionale Flächenzuweisung
Die Pauwelsstraße ist zurzeit als Umwelttrasse ausgewiesen und führt den Busverkehr vom Eingang der Uniklinik zum Steinbergweg in Ost-West-Richtung. Da diese Verbindung zukünftig durch den Bau des Erweiterungsgebäudes für die Zentrale OP-Abteilung entfallen soll, wird die Kullenhofstraße verbreitert, so dass dort Begegnungsverkehr Bus / Bus stattfinden kann. Bushaltestellen für alle Linien werden in der Nähe des Haupteinganges, westlich vom Parkplatz P1 neu angelegt.
Über eine Länge von ca. 470 m wird die Fahrbahn der Kullenhofstraße auf 6,50 m verbreitert. Die Kullenhofstraße ist westlich des Kreisverkehrs bis zum Steinbergweg Teil einer Tempo-30-Zone. Dies soll beibehalten werden. Im Mobilitätsausschuss am 06.07.2017 wurde der Planungsbeschluss für die Kullenhofstraße eingeholt und die Verwaltung beauftragt, mit der Vorlage zum Ausführungsbeschluss zwei Varianten (mit Parkplätzen im Seitenraum bzw. alternativ mit einer Baumbepflanzung) zum Ausführungsbeschluss vorzulegen. Im Mobilitätsausschuss wurde beschlossen, dass vormals geplante verkehrsberuhigende Maßnahmen durch Einengungen entfallen. Zusätzlich soll das Angebot für die Fußgänger und Radfahrer verbessert werden. Dazu wird der zurzeit auf der Südseite vorhandene Geh- / Radweg entlang der Kullenhofstraße (ohne Benutzungspflicht für Radfahrer) verbreitert auf einem Gesamtquerschnitt von 5,50 m. Ab der Nord-Süd-Spange (Neuenhofer Weg) war geplant, den Gehweg für Radfahrer freizugeben. Stattdessen ist nun ein Geh- / Radweg (ohne Benutzungspflicht) in 6,50 m Breite bis zum Kreisverkehr vorgesehen. Auf der Nordseite war ursprünglich die Freigabe des Gehweges für Radfahrer geplant; hier wird ebenfalls ein Geh- / Radweg (ohne Benutzungspflicht) in 5,50 m Breite vorgesehen.
Der Lageplan 302 A 01a bestehend aus drei Abschnitten, zeigt die Planung der Kullenhofstraße (vgl. Anlagen 2, 3 und 4).
1.2.1. Busverkehr
Durch die oben genannte Umbaumaßnahme wird der Busverkehr in beiden Richtungen über die Kullenhofstraße geführt. Dazu wird die Fahrbahn auf 6,50 m verbreitert, um den Begegnungsverkehr zweier Busse zu ermöglichen. Auf dem Linienweg werden zum Teil Doppelgelenkbusse mit einer Gesamtlänge von 25,00 m eingesetzt. Im westlichen Bereich, am Anschluss an den Bestand Steinbergweg, ist wegen der Schleppkurven eine Aufweitung der Kullenhofstraße auf ca. 7,60 m notwendig.
Die Bushaltestelle "Steinbergweg" in Fahrtrichtung Schurzelter Straße kann in der jetzigen Örtlichkeit verbleiben. Die Bushaltestelle "Steinbergweg" in Fahrtrichtung Uniklinik wird durch die veränderte Verkehrsführung aus dem Steinbergweg in die Kullenhofstraße verlegt. Auf der Südseite der Kullenhofstraße, ca. 45 m hinter dem Kreuzungsbereich Steinbergweg / Kullenhofstraße, wird eine 25,00 m lange Haltestelle mit Formbordstein angelegt. Der andere Radweg wird im Bereich der neuen Haltestelle unterbrochen, der Gehweg für die Nutzung durch Radfahrer freigegeben.
Im Bereich der Ein- / Ausfahrt zur Haltestelle "Uniklinik" in / aus der Kullenhofstraße kreuzt der geplante 2,50 m breite Radweg (ohne Benutzungspflicht). Dieser Weg wird zur Wendeanlage hin sowie zur Kullenhofstraße baulich gesichert werden.
1.2.2. Fließender Kfz-Verkehr
Die Kullenhofstraße ist zwischen Steinbergweg und Kreisverkehr Teil einer Tempo-30-Zone. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind nicht vorgesehen. Allerdings sind später bei deutlicher Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit Verengungen durch abschnittsweise angelegte Parkstreifen möglich.
Nördlich des westlichen Teils der Kullenhofstraße befindet sich der Parkplatz P2 des Uniklinikums. Dieser Parkplatz wird von der APAG bewirtschaftet. Von der Kullenhofstraße aus wird der Parkplatz mit Zu- und Abfahrten angedient.
Im Bereich des Vorplatzes befindet sich eine Fußgängerquerung. Diese Querung wird angerampt, so dass die Fußgänger höhengleich die Straße queren können. Die Fahrbahn in diesem Bereich ist jeweils 3,25 m breit.
Im östlichen Bereich, kurz vor dem Kreisverkehr, befindet sich eine weitere, neue Querungshilfe für Fußgänger. Diese Insel teilt die Fahrbahn, die im Norden eine Breite von 4,00 m und im Süden von 3,50 m hat.
1.2.3. Ruhender Kfz-Verkehr
In der vorliegenden Ausbauplanung sind keine Parkplätze im Straßenraum, statt dessen eine dichte Baumreihe vorgesehen. Alternativ wäre die Anlage von ca. 12 Parkplätzen möglich, wie im beiliegenden Deckblatt (Anlage 7) dargestellt.
1.2.4. Fußgänger
Für Fußgänger werden sich deutliche Verbesserungen ergeben. Der Gehweg zwischen Steinbergweg und Nord-Süd-Spange (Neuenhofer Weg) wird auf der gesamten Länge auf 2,50 m Breite ausgebaut und erhält durchgehend Leitelemente. Zwischen Neuenhofer Weg und Parkhaus wird der Weg wegen des zu erwartenden hohen Fußgängeraufkommens auf 3,50 m verbreitert und ebenfalls mit dem Leitsystem ausgebaut.
Vom neuen Parkhaus zum Eingang Uniklinik
Die Fußgänger werden vom geplanten neuen Parkhaus südlich des Kreisverkehrs über den südlichen verbreiterten Gehweg von 3,50 m Breite bis zur Nord-Süd-Spange (Neuenhofer Weg) / Vorplatz geführt. In diesem Bereich befindet sich eine komfortable 20,50 m breite Fußgängerquerung. Die Fahrbahn ist auf das Fußgängerniveau angehoben, die Richtungsfahrspuren werden durch einer mit Inselköpfen gesicherten Mittelinsel zum weiteren Schutz und Komfort der Fußgänger getrennt.
Von der neuen Bushaltestelle Steinbergweg Richtung Osten
Fußgänger werden von der Bushaltestelle südlich der Kullenhofstraße auf dem Gehweg mit einer Breite von 2,50 m Richtung Osten bis zur Nord-Süd-Spange / Vorplatz geführt. Danach können Fußgänger der UKA über die oben genannte Querung erreichen.
Vom Studentenwohnheim zur Haltestelle Uniklinik
Die Fußgänger aus Richtung Studentenwohnheim erreichen den verbreiterten Fußweg der Kullenhofstraße von Süden her. Dort können Sie die Straße über die 4,00 m lange und im Mittel 2,15 m breite Querungshilfe passieren, die lediglich der Erreichbarkeit der Bushaltestelle dient.
Von der Haltestelle Uniklinik zum neu geplanten Verfügungsgebäude
Von der Haltestelle können Fußgänger das geplante Verfügungsgebäude auf dem neu angelegten 2,50 m breiten Gehweg nördlich der Kullenhofstraße Richtung Westen und die Querungshilfe der Nord-Süd-Spange am Vorplatz erreichen.
1.2.5. Radverkehr
In einer Tempo-30-Zone sind Radverkehrsanlagen nach der StVO nicht erforderlich. Aufgrund der starken Busbelastung wird dennoch eine duale Führung des Radverkehres vorgeschlagen, so dass der Radfahrer die Wahl hat auf der Fahrbahn oder auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg, einem sogenannten „anderen Radweg“, zu fahren.
Vom Steinbergweg bis zum östlichen Kreisverkehr wird der andere Radweg mit 2,50 m Breite hergestellt. Zusätzlich wird ein Sicherheitsstreifen von 0,50 m zur Fahrbahn hin angelegt. Im Abschnitt Steinbergweg - Neuenhofer Weg ist der andere Radweg in beiden Richtungen nutzbar, im Abschnitt Neuenhofer Weg in Richtung Osten nur als Einrichtungsradweg. Von der Nord-Süd-Spange aus kann der Radfahrer anschließend in Richtung Norden auf den Vorplatz zur geplanten Fahrradtiefgarage queren.
Auf der Nordseite der Kullenhofstraße führt von Osten her ein vorhandener Radfahrstreifen von der ovalen Ringfahrbahn nach Westen in Richtung Kreisverkehr. Zurzeit kann der Radfahrer vor dem Kreisverkehr in Richtung Süden über eine Mittelinsel queren. Diese Querungsstelle wird zurückgebaut. Stattdessen wird zukünftig der Radverkehr entlang des Kreisverkehrs auf der Nordseite bis zum Vorplatz über einen 2,00 m breiten Radweg (ohne Benutzungspflicht) geführt. Westlich des Kreisverkehrs verbreitert sich zukünftig der Radweg auf eine Breite von 2,50 m. Zur Fahrbahn hin ist ein Sicherheitsstreifen von 0,50 m geplant, so dass von der Einfahrt zur Bushaltestelle bis zum Vorplatz eine Gesamtbreite von 5,50 m zur Verfügung steht. Auch in dieser Fahrtrichtung steht dem Radverkehr die Nutzung der Fahrbahn offen.
1.3. Material
Alle Ergänzungen der Fahrbahn werden asphaltiert und mit Betonbordsteinen 15/25 abgegrenzt. Die Rinne in der Fahrbahn wird durch einen Basamentstein 16/24 cm ausgebildet.
Der Gehweg wird mit Betonsteinplatten 30/30 cm naturgrau, der Radweg mit Betonsteinpflaster 20/10/8 graphit hell befestigt. Gehweg und baulich angelegter Radweg werden durch eine 30 cm breite, weiße Noppenplattenreihe getrennt. Der Sicherheitsstreifen vom Radweg zur Fahrbahn hin wird in Betonsteinpflaster 20/10/8 cm naturgrau ausgebildet. Der Radweg nördlich der Kullenhofstraße wird in den Bereichen an Ein- und Ausfahrten zu den Parkplätzen und zur Bushaltestelle rot eingefärbt.
Die Überfahrten / Zufahrten werden gepflastert im Format 20/10 cm, naturgrau. Die Einfahrten von der Kullenhofstraße zu den Häusern bzw. zu den Tiefgaragen erfolgen über Einfahrtssteine, die die Überwindung des Höhenunterschieds in der Breite des Sicherheitsstreifens ermöglichen.
Im gesamten Gehwegbereich wird ein Leitstreifen (Rippenplatte 30/30/8 cm, anthrazit) mit einem Abstand von 0,60 m von der Grundstücksgrenze eingebaut. Die Übergänge werden mit Noppen- und Rippenplatten ausgestattet. Im Bereich der Bushaltestelle wird ein Auffangstreifen (Rippenplatten 30/30/8 cm, anthrazit) mit einem Abstand von 0,90 m von der Hinterkante Hochbordstein sowie ein Einstiegsfeld im vorderen Bereich eingebaut. Die Fahrbahn wird im Bereich der Bushaltestelle in Fließbeton ausgeführt.
1.3.1. Querneigung / Gefälle
Der jetzige Geh- / Radweg südlich der Kullenhofstraße hat ein Gefälle zur Fahrbahn hin. Dieses variiert auf der gesamten Länge der Kullenhofstraße. Das Bestandsgefälle wird in der Verbreiterung aufgenommen und fortgeführt.
Die Fahrbahn hat im Bestand ein Gefälle in Richtung Norden. Dieses variiert auf der gesamten Länge der Kullenhofstraße. Das vorhandene Gefälle wird in der Verbreiterung aufgenommen und weitergeführt.
Der nördlich verlaufende Seitenbereich zwischen Kreisverkehr und Nord-Süd-Spange bestehend aus Gehweg und anderem Radweg hat ein Gefälle von 2,5 % Richtung Süden zur Fahrbahn hin.
1.3.2. Fahrbahnaufbau
Die Verbreiterung des Geh-Radweges wird mit folgendem Aufbau hergestellt (siehe Anlage 5):
8 cm Pflaster
4 cm Bettung
15 cm hydr. Gebundene Tragschicht
13 cm Frostschutzschicht
40 cm Gesamtaufbau
Die Verbreiterung der Fahrbahn ist mit folgendem Aufbau geplant (siehe Anlage 6):
4 cm Asphaltdeckschicht
8 cm Asphaltbinder
14 cm Asphalttragschicht
39 cm Frostschutzschicht
65 cm Gesamtaufbau
1.4. Entwässerung
Das anfallende Regenwasser im Straßen- und Seitenbereich wird über Rinnen in Straßenabläufe gesammelt und in Sammelleitungen Richtung Norden geleitet. Ein Kanal wird im Zuge des Umbaus auf dem Parkplatz P2 neu gebaut und liegt unter der Fahrgasse auf der Nordseite des Parkplatzes P2. Die Planung des Kanals und die Umplanung der Sammelleitungen erfolgt durch ein externes Büro im Auftrag der Uniklinik.
In der Kullenhofstraße müssen die bestehenden Straßenabläufe versetzt werden. Dies ist in den Plänen 302 A 01a 1-3 (Anlagen 2 bis 4) dargestellt.
1.5. Grünflächen / Bäume
Durch die Verbreiterung der Kullenhofstraße muss der bestehende Grünstreifen mit den 18 enthaltenen Bäumen entfallen. Dafür wird ein neuer Grünstreifen mit 29 neuen Bäumen angelegt.
Die Grünflächen im nördlichen Bereich entlang der Kullenhofstraße liegen nicht im öffentlichen Bereich. Sie sind dem Parkplatz P2 zugeordnet. Diese Grünflächen sind mit einem Hochbord H 15/25 von der Fahrbahn getrennt.
1.6. Beleuchtung
Im Bestand der Kullenhofstraße stehen 12,00 m hohe Beleuchtungsmaste. Es ist voraussichtlich keine Änderung der Bestandsbeleuchtung erforderlich.
1.7. Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten
1.7.1. Anordnung von Knotenpunkten
Die Ein- / Ausfahrt zum Steinbergweg erfolgt über beidseitige Radien von R = 12,00 m. Eine Schleppkurvenprüfung für Busse in diesem Bereich wurde durchgeführt.
Die Ein- und Ausfahrten zum Parkplatz P2 für Pkw wurden geprüft, eine Schleppkurvenprüfung wurde durchgeführt.
Die Ein- und Ausfahrt von der neuen Bushaltestelle "Uniklinik" zur Kullenhofstraße erfolgt über beidseitige Radien von R = 12,00 m. Ein- und Ausfahrbereich wird durch eine Verkehrsinsel getrennt. Diese wird zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer baulich angelegt. Eine Schleppkurvenprüfung für Busse wurde durchgeführt.
Eine bequeme Ausfahrt bei den oben genannten Zufahrten für Busse bzw. Pkw ist möglich. Die Sichtfelder sind nicht eingeschränkt.
1.8. Straßenausstattung
Im Bereich der Kullenhofstraße ist keine Straßenausstattung mit Bänken, Mülleimern o.ä. vorgesehen.
Ein Markierungs- und Beschilderungsplan wurde erarbeitet und liegt der Straßenverkehrsbehörde vor.
1.8.1. Fahrbahn
Im östlichen Bereich der Kullenhofstraße befindet sich im Bestand für die Kfz Richtung Westen das Schild „Beginn der Zone mit zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“, VZ 274.1-50. Dieses Schild wird hinter die Ein- / und Ausfahrt zur Bushaltestelle in Richtung Westen versetzt. Auf der Gegenseite wird das Verkehrszeichen VZ 274.2-40 „Ende der Geschwindigkeitszone“ aufgestellt. Auf der westlichen Seite der Kullenhofstraße befindet sich im Bestand kein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung, da das gesamte westlich liegende Gebiet Kullen als 30er-Zone ausgewiesen ist.
Im Bereich des östlichen liegenden Kreisverkehrs bleibt die Beschilderung bestehen, die Markierung im Kreisverkehr wird mit Breitstrichen B 1.00/1.00 ergänzt.
Im Bereich der Nord-Süd-Spange am Fußgängerüberweg wird jeweils an den Inselköpfen das Verkehrszeichen VZ 222-20 „Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts“ geplant.
Entlang der gesamten Kullenhofstraße werden nördlich und südlich insgesamt 11 Verkehrszeichen VZ 283 „Absolutes Halteverbot“ geplant.
An den beiden Ausfahrten vom Parkplatz P1 werden beidseitig der Ausfahrten von der Kullenhofstraße aus Verkehrszeichen Z 267 „Verbot der Einfahrt angebracht“. Für die Ausfahrenden vom Parkplatz wird einseitig rechts „Vorfahrt gewähren“, Verkehrszeichen VZ 205 angebracht.
An der Einfahrt zum Parkplatz P2 ist auf der Insel eine „Leitplatte, beidseitig vorbei“ VZ 605-30 vorgesehen.
1.8.2. Gehweg / Radweg
Im südlich liegenden Seitenbereich der Kullenhofstraße wird, da es sich um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg handelt, ein weißes Fahrradpiktogramm auf dem Radweg markiert. Dieses wird in regelmäßigen Abständen mit Pfeilen in beiden Fahrtrichtungen wiederholt.
Auf dem nördlich liegenden anderen Radweg wird in den Furten an Ein- und Ausfahrten in die Richtung der fahrenden Kfz ein weißes Fahrrad-Piktogramm aufgebracht, um die auf kreuzende Radfahrer aufmerksam zu machen.
Der südlich liegende anderer Radweg westlich der Nord-Süd-Spange wird im Bereich der Bushaltestelle mit Verkehrszeichen Z 239 „Gehweg“ mit Zusatzzeichen VZ 1022- „Radfahrer frei“ beschildert.
Die Beschilderung im Anschluss zum Vorplatz wird zur Zeit abgestimmt.
1.8.3. ÖPNV
Im Bereich der Bushaltestelle ist das Zeichen „Haltestelle“ VZ 224-41 vorgesehen. Auf der Fahrbahn wird im Bereich der Bushaltestelle ein Schmalstrich als „Zickzack“-Markierung (VZ. 299) aufgebracht.
Die Kosten für die Umplanung und den Umbau der Kullenhofstraße werden vollständig vom Vorhabenträger Uniklinik RWTH Aachen (UKA) getragen. Der städtische Haushalt wird nicht belastet.
Durch die Verbreiterung und Umplanung der Kullenhofstraße werden Flächen des Landes NRW in Anspruch genommen. Die Flächen werden vom UKA erworben und später, nach Fertigstellung der Kullenhofstraße, der Stadt als Verkehrsfläche übertragen. Eine grundsätzliche Zustimmung des BLB dazu wurde laut UKA mündlich erteilt.
Der Grunderwerb ist seitens des BLBs für den Landes-Haushalt 2018 angemeldet, der Zeitpunkt der Beurkundung und der Übertragung ist unbestimmt. Es ist davon auszugehen, dass mit der Erweiterung der Kullenhofstraße erst begonnen werden kann, wenn entweder der Grunderwerb vollzogen ist oder eine entsprechende Gestattung durch den BLB ausgesprochen wurde.
- Weiteres Verfahren
Ein Vertrag zwischen UKA und der Stadt liegt zurzeit als Entwurf vor. Parallel muss für die Erweiterung des Straßenraumes Baurecht geschaffen werden. Dies geschieht durch den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik -, für den auf der Grundlage des Planungsbeschlusses zum Umbau der Kullenhofstraße der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst wurde. Die öffentliche Auslegung ist inzwischen abgeschlossen, so dass nach Auswertung der eingegangenen Eingaben die Beratung des Satzungsbeschlusses vorbereitet werden kann.
Der Bebauungsplan Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik - und der Ausführungsbeschluss werden unabhängig vom Grunderwerb weiter bearbeitet, damit nach dem Vollzug des Grunderwerbs ohne Zeitverzug mit den Arbeiten begonnen werden kann. Der Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - wird voraussichtlich im März 2018 zum Satzungsbeschluss vorgelegt.
Sobald der Grunderwerb vollzogen ist und der Satzungsbeschluss vorliegt, kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Der Baubeginn ist derzeit für Mai 2018 vorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,3 MB
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