Entscheidungsvorlage - E 26/0106/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der ein-zügigen Grundschule KGS Bildchen, Reimser Straße- Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem, nicht offenen und einphasigen Planungswettbewerb-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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18.01.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2016 das Planungskonzept und die Kostenschätzung für den Ersatzbau der KGS Bildchen zur Kenntnis genommen und den vorgestellten Raumbedarf anerkannt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Konzept zur Beschlussfassung im Schul- und Planungsausschuss bis zur Planungstiefe Vorentwurf zu entwickeln. Die Erstellung eines nutzerspezifischen Raumprogramms und die Darstellung der Flächenbedarfe sollten im Rahmen einer moderierten Prozessbegleitung durch das Büro Carpus+Partner stattfinden.
Ziel war es über den geplanten Schulbau hinaus die notwendigen räumlichen Veränderungen als Potential zur Aufwertung des gesamten Standortes Preuswald zu nutzen. Eine Nutzerbeteiligung war ausdrücklich erwünscht, in einem ersten Schritt wurden die Wünsche und Ziele formuliert und festgehalten. Im Anschluss folgte ein Workshop mit Verwaltung und Teilnehmern der sozialen Institutionen, weiterhin wurden Arbeitsgruppen gebildet und im Zuge des Prozesses in gegenseitiger Abstimmung ein „nutzerspezifisches Raumkonzept“ erstellt, welches dem beabsichtigten Architektenwettbewerb als Grundlage dienen soll.
Das Raumkonzept sieht eine Gesamtnettonutzfläche (NUF) von 943 m² vor.
Ausgangslage / Eckdaten:
Das alte Schulgebäude aus den 1970er Jahren ist nicht mehr wirtschaftlich sanierungsfähig und soll durch einen Neubau ersetzt werden. In der Schule herrscht eine besondere Lernatmosphäre; ein hoher Anteil der Kinder haben einen Migrationshintergrund und benötigen sonderpädagogische Hilfe. Ein neues Schulgebäude muss daher auch diesen Bedürfnissen folgen und zahlreiche Differenzierungsmöglichkeiten und Rückzugsbereiche bieten. Für die Zeit der Baumaßnahme ist der Umzug der Schule in einen Teil des ehemaligen Schulgebäudes in der Händelstraße geplant.
Die Turnhalle bleibt als eigenständiges Gebäude erhalten und soll in die Planung integriert werden. Als nichtschulischer Gebäudeteil wird auch die Stadtteilbibliothek in die Neuplanung einbezogen. Sie ist jetzt in einem Pavillon auf dem Schulgrundstück untergebracht.
Darüber hinaus soll noch eine „an die multifunktionale Mitte anschlussfähige, bebaubare Freifläche“ in die Wettbewerbsplanung einbezogen werden. Diese sichert die Möglichkeit, einen der anderen sozialen Akteure, z.B. die „teiloffene Tür“ (ToT) zu einem späteren Zeitpunkt ggf. noch in das Vorhaben mit einzubeziehen.
Die Integration der „Satelliten“ Stadtteilbibliothek und der Erweiterungsoption Jugendzentrum spielen in diesem Zusammenhang ebenso eine Rolle.
Raumprogramm:
Das nachzuweisende Raumprogramm umfasst Flächen von 943 qm (NUF 1-7) + 120 qm (NUF 1-7) Satellit + 120 qm (NUF 1-7) Erweiterungsoption Jugendzentrum. Zusätzlich sind entwurfsabhängig Flächen für Sanitäranlagen. Verkehrsflächen und Technikflächen zu dimensionieren.
Gesamtfläche Neubau ( nach BKI): ca. 1.900 m² BGF
Das Baufenster umfasst eine Fläche von ca. 4.535 m²
Gesamtfläche Wettbewerbsgebiet: ca. 10.200 m²
Durchführung:
Der dem VgV-Verfahren vorgelagerte Planungswettbewerb für Architekten mit Landschaftsarchitekten (Bewerbergemeinschaft) soll als nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt werden. Über den Wettbewerb soll ein Architekt gesucht werden, der die Leistungen zur Objektplanung und Freianlagenplanung gem. HOAI 2013 Teil 3, LP 2-5 erbringt.
Es ist vorgesehen, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt
Die Teilnahme soll auf 15/20 Arbeiten begrenzt sein, Bewerber : Natürliche Personen als Team in ihrer Fachrichtung Architekten/Landschaftsarchitekten, die am Tage der Auslobung in die AKNW eingetragen sind und zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Die Auswahl der ersten 10/15 Teilnehmer erfolgt nach dem Losverfahren, weitere 5 werden gesetzt.
Der Wettbewerb wird von einem externen Büro durchgeführt.
Termine (voraussichtlich):
-Planungswettbewerb-
Grundsatzbeschluß PLA | 18.01.2018 |
EU-Veröffentlichung | 02.02.2018 |
Auswahl der Teilnehmer | 13.03.2018 |
Ausgabe Unterlagen | 20.03.2018 |
Rückfragen | 28.03.2018 |
Auftaktkolloquium/Preisrichtervorbesprechung | 09.04.2018 |
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten | 24.05.2018 |
Abgabe Modell | 12.06.2018 |
Preisgerichtssitzung | 19.06.2018 |
-VgV-Verfahren-
Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen | 03.07.2018
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Rückmeldung Bieter | 10.07.2018
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Abgabe der Unterlagen zur Verhandlung | 07.08.2018
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Bietergespräche
| ab 03.09.2018 |
Überarbeitung, Zuschlag | bis 04.10.2018
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Beschluss Weiterbearbeitung PLA | November/ Dezember 2018
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Geschätzte Kosten:
Die Kosten des Wettbewerbes belaufen sich auf brutto (incl. Vorentwurf):ca. € 94.000,-
Stand : November 2017
Die Gesamtkosten der Hochbau-Maßnahme belaufen sich nach
einer ersten Schätzung nach Daten des Baukosteninformationsdienstes (BKI)
auf brutto : ca. € 5.500.000,-.
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von ca. € 94.000,- im Vermögenshaushalt ergeben.
Entsprechende Mittel stehen bei E26 zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre sind noch nicht bekannt.
Jährliche Folgekosten ergeben sich derzeit nicht.
Maßnahmenbezogene Einnahmen
Maßnahmebezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.