Entscheidungsvorlage - E 26/0106/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem, nicht-offenen und einphasigen Planungswettbewerb.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2016 das Planungskonzept und die Kostenschätzung für den Ersatzbau der KGS Bildchen zur Kenntnis genommen und den vorgestellten Raumbedarf anerkannt.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, das Konzept zur Beschlussfassung im Schul- und Planungsausschuss bis zur Planungstiefe Vorentwurf zu entwickeln. Die Erstellung eines nutzerspezifischen Raumprogramms und die Darstellung der Flächenbedarfe sollten im Rahmen einer moderierten Prozessbegleitung durch das Büro Carpus+Partner stattfinden.

 

Ziel war es über den geplanten Schulbau hinaus die notwendigen räumlichen Veränderungen als Potential zur Aufwertung des gesamten Standortes Preuswald zu nutzen. Eine Nutzerbeteiligung war ausdrücklich erwünscht, in einem ersten Schritt wurden die Wünsche und Ziele formuliert und festgehalten. Im Anschluss folgte ein Workshop mit Verwaltung und Teilnehmern der sozialen Institutionen, weiterhin wurden Arbeitsgruppen gebildet und im Zuge des Prozesses in gegenseitiger Abstimmung ein „nutzerspezifisches Raumkonzept“ erstellt, welches dem beabsichtigten Architektenwettbewerb als Grundlage dienen soll.

 

Das Raumkonzept sieht eine Gesamtnettonutzfläche (NUF) von 943 m² vor.

 

 

Ausgangslage / Eckdaten:

Das alte Schulgebäude aus den 1970er Jahren ist nicht mehr wirtschaftlich sanierungsfähig und soll durch einen Neubau ersetzt werden. In der Schule herrscht eine besondere Lernatmosphäre; ein hoher Anteil der Kinder haben einen Migrationshintergrund und benötigen sonderpädagogische Hilfe. Ein neues Schulgebäude muss daher auch diesen Bedürfnissen folgen und zahlreiche Differenzierungsmöglichkeiten und Rückzugsbereiche bieten. Für die Zeit der Baumaßnahme ist der Umzug der Schule in einen Teil des ehemaligen Schulgebäudes in der Händelstraße geplant.

 

Die Turnhalle bleibt als eigenständiges Gebäude erhalten und soll in die Planung integriert werden. Als nichtschulischer Gebäudeteil wird auch die Stadtteilbibliothek in die Neuplanung einbezogen. Sie ist jetzt in einem Pavillon auf dem Schulgrundstück untergebracht.

 

Darüber hinaus soll noch eine „an die multifunktionale Mitte anschlussfähige, bebaubare Freifläche“ in die Wettbewerbsplanung einbezogen werden. Diese sichert die Möglichkeit, einen der anderen sozialen Akteure, z.B. die „teiloffene Tür“ (ToT) zu einem späteren Zeitpunkt ggf. noch in das Vorhaben mit einzubeziehen.

 

Die Integration der „Satelliten“ Stadtteilbibliothek und der Erweiterungsoption Jugendzentrum spielen in diesem Zusammenhang ebenso eine Rolle.


Raumprogramm:

Das nachzuweisende Raumprogramm umfasst Flächen von 943 qm (NUF 1-7) + 120 qm (NUF 1-7) Satellit + 120 qm (NUF 1-7) Erweiterungsoption Jugendzentrum. Zusätzlich sind entwurfsabhängig Flächen für Sanitäranlagen. Verkehrsflächen und Technikflächen zu dimensionieren.

Gesamtfläche Neubau ( nach BKI): ca. 1.900 m² BGF

 

Das Baufenster umfasst eine Fläche von ca. 4.535 m²

 

Gesamtfläche Wettbewerbsgebiet: ca. 10.200 m²

 

 

Durchführung:

Der dem VgV-Verfahren vorgelagerte Planungswettbewerb für Architekten mit Landschaftsarchitekten (Bewerbergemeinschaft) soll als nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt werden. Über den Wettbewerb soll ein Architekt gesucht werden, der die Leistungen zur Objektplanung und Freianlagenplanung gem. HOAI 2013 Teil 3, LP 2-5 erbringt.

 

Es ist vorgesehen, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

 

Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt

 

Die Teilnahme soll auf 15/20 Arbeiten begrenzt sein, Bewerber : Natürliche Personen als Team in ihrer Fachrichtung Architekten/Landschaftsarchitekten, die am Tage der Auslobung in die AKNW eingetragen sind und zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Die Auswahl der ersten 10/15 Teilnehmer erfolgt nach dem Losverfahren, weitere 5 werden gesetzt.

 

Der Wettbewerb wird von einem externen Büro durchgeführt.

 


Termine (voraussichtlich):

-Planungswettbewerb-

Grundsatzbeschluß PLA                                              

18.01.2018

EU-Veröffentlichung                                                 

02.02.2018

Auswahl der Teilnehmer

13.03.2018

Ausgabe Unterlagen                                                 

20.03.2018

Rückfragen

28.03.2018

Auftaktkolloquium/Preisrichtervorbesprechung

09.04.2018

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten

24.05.2018

Abgabe Modell

12.06.2018

Preisge­richtssitzung

19.06.2018

 

 

 

-VgV-Verfahren-

Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen

03.07.2018

 

Rückmeldung Bieter

10.07.2018

 

Abgabe der Unterlagen zur Verhandlung                                   

07.08.2018

 

Bietergespräche

 

ab 03.09.2018

Überarbeitung, Zuschlag

bis 04.10.2018

 

Beschluss Weiterbearbeitung PLA

November/ Dezember 2018

 

 


Geschätzte Kosten:

 

Die Kosten des Wettbewerbes belaufen sich auf brutto (incl. Vorentwurf):ca. € 94.000,-

 

Stand : November 2017

 

Die Gesamtkosten der Hochbau-Maßnahme belaufen sich nach

einer ersten Schätzung nach Daten des Baukosteninformationsdienstes (BKI)

auf brutto : ca. € 5.500.000,-.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von ca. € 94.000,- im Vermögenshaushalt ergeben.

 

Entsprechende Mittel stehen bei E26 zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre sind noch nicht bekannt.

Jährliche Folgekosten ergeben sich derzeit nicht.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

Maßnahmebezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.

 

 

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

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