Entscheidungsvorlage - FB 56/0111/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung einer Stelle für das Quartiersmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) im Umfang von 1,0 VZÄ, bewertet nach A 11 LBesO A, alternativ EG 10 TVöD zu beschließen.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Einrichtung einer Stelle für das Quartiersmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) im Umfang von 1,0 VZÄ, bewertet nach A 11 LBesO A, alternativ EG 10 TVöD.

 

Philipp

Oberbürgermeister
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Inhaltlich wird auf die Vorlage FB 56/0111/WP 17 des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration, behandelt am 07.12.2017 im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, verwiesen.

 

Mögliche zusätzliche Stellen über das Jahr 2018 hinaus werden im Rahmen einer Evaluation bei Bedarf zum Stellenplan 2019, ggf. unterjährig in 2018, berücksichtigt.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

42.300 €

0

253.800 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-42.300 €

-253.800 €

 

 

Deckung nicht vorhanden

 

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:

Die o. g. finanziellen Auswirkungen setzen sich auf Basis des KGSt-Berichts Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) ausgehend von einer voraussichtlich frühestens zum 01.07.2018 möglichen Besetzung und insofern für das Jahr 2018 nur anteiligen Personalkostenansetzung folgendermaßen zusammen:

 

  • 1,0 x A 11 à 84.600 € p. a.= 42.300 € für d. J. 2018 ab 01.07.

sowie   = 84.600 € p. a. ab 2019

 

 

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Anlagen

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