Entscheidungsvorlage - B 03/0100/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Richardstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- B 03/10 u. 20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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17.01.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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25.01.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Richardstraße soll im Zuge des Neuausbaus der Martin-Luther-Straße ebenfalls neu ausgebaut werden. Der Ausbau ist notwendig, da sich die Anlage insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet.
Die Richardstraße wird in der Liste der beitragspflichtigen Straßen als „erschließungsbeitragsfreie Straße“ geführt. In den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt, sondern lediglich Instandsetzungsarbeiten, die nicht der Beitragspflicht nach KAG NW unterliegen. Insofern ist die übliche Nutzungsdauer für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten, was die Beitragspflicht nach § 8 KAG NW auslöst.
Der Neuausbau der Richardstraße soll niveaugleich erfolgen und als „verkehrsberuhigter Bereich“ (Mischfläche) ausgewiesen werden. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS sind für Verkehrsberuhigte Bereiche (Mischfläche) die anrechenbaren Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.
Für die Richardstraße wird eine anrechenbare Breite von 12,00 m festgesetzt und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand wird auf 70 v.H. festgesetzt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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433,4 kB
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