Entscheidungsvorlage - FB 61/0836/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Mariahilfstraße - Erneuerung - Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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17.01.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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25.01.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2018 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Mariahilfstraße als Maßnahme der ersten Prioritätsstufe des Innenstadtkonzeptes auf Grundlage der vorgelegten Pläne, Lageplan L 01a, Regelquerschnitte RQ 1a und RQ 2 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2018 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Mariahilfstraße als Maßnahme der ersten Prioritätsstufe des Innenstadtkonzeptes auf Grundlage der vorgelegten Pläne.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Mariahilfstraße ist eine wichtige Verbindung aus der Innenstadt zum Stadtpark und bekommt als einer von zehn geplanten Premiumwegen in Zukunft noch eine höhere Bedeutung im Fußwegenetz der Stadt. Sie wurde bereits in den 1970er Jahren niveaugleich ausgebaut. Aktuell ist die Erneuerung der Verkehrsfläche dringend notwendig. Gleichzeitig soll das Ver- und Entsorgungsnetz an heutige Anforderungen angepasst werden.
Die Grundsätze der Gestaltung der Fläche und die Anmeldung zur Städtebauförderung auf der Basis des Innenstadtkonzeptes als erste Priorität wurden im Januar 2015 beschlossen.
Planung
Der Umbau der Mariahilfstraße erfolgt nach dem Prinzip der Mischfläche. Entlang der Bebauung ergeben sich geschützte Bereiche durch die geometrische Aufteilung der Fläche mittels Parkstreifen, Sitzgelegenheiten und Lampenmasten.
Die gewählte Aufteilung führt dazu, dass abschnittsweise infolge der eingeschränkten befahrbaren Fläche ein Begegnungsfall Pkw / Pkw nicht möglich ist und Fahrzeuge sich arrangieren müssen. Dies unterstützt die mit der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich verbundene Schrittgeschwindigkeit.
Baumbilanz
Die vorhandenen Bäume bleiben erhalten. Der Wurzelraum wird im Zuge der Bauarbeiten verbessert und drei Bäume werden neu gepflanzt.
Parkraumbilanz
Derzeit sind in der Mariahilfstraße zwanzig Parkstände ausgewiesen. Häufig parken dort mehr Fahrzeuge, obwohl im verkehrsberuhigten Bereich nur auf ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden darf. Zukünftig werden dort 18 Parkstände zur Verfügung stehen.
Barrierefreiheit
Der niveaugleiche Ausbau erleichtert die Nutzung der gesamten Fläche durch mobilitätseingeschränkte Personengruppen. Für Blinde und Sehbehinderte wird eine Leitlinie aus kontrastierenden Rippenplatten angelegt.
Ausbauelemente
Der Ausbau der Fläche ist in einem einheitlichen Standard vorgesehen.
10 cmBetonstein 20/20/10 bzw. 20/10/10 im Parkstreifen
4 cmBrechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm auf Geotextil
20 cmDränbetontragschicht 0/45 mm
31 cm Frostschutzschicht 0/56 mm
65 cmGesamtaufbau
Je nach örtlichen Begebenheiten ergibt sich aus dem vorliegenden Bodengutachten eine zusätzliche 25 cm starke Bodenstabiliserung aus Grobschlag 60/120 mm auf einem Geotextil.
Für die Oberfläche wird ein Material vorgeschlagen, das sich bereits an anderen vergleichbaren Stellen in der Innenstadt bewährt hat.
Ein Kleinpflasterstreifen aus 7/11er Naturstein dient als Randeinfassung der Fläche, in der Fassadenversprünge, Treppenanlagen und Lichtschächte aufgenommen werden.
Entwässerung
Das vorhandene Entwässerungssystem wird im Prinzip weiterhin genutzt. Die Rinne aus Natursteinpflaster sowie defekte Straßenabläufe und Anschlussleitungen werden erneuert.
Beleuchtung
Die vorhandene Beleuchtung wird durch neue Lampentypen ersetzt und einheitlich auf der östlichen Seite angeordnet.
Archäologie
Die Mariahilfstraße quert die Trasse der ehemaligen Stadtmauer. Im Bereich der Alexanderstraße werden aufgrund der Nähe zu St. Peter Grabanlagen vermutet. Daher ist zumindest bei Leitungsarbeiten oder notwendiger Bodenstabilisierung mit entsprechenden Funden zu rechnen.
Umsetzung
Nach der Beschlussfassung wird der Bauauftrag vorbereitet. Die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen wird basierend auf den vorliegenden Ausbauplänen unabhängig vom Straßenbau ausgeführt. Im Anschluss an den Leitungsbau wird ab voraussichtlich April 2018 der Straßenbau beginnen.
Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Mariahilfstraße betragen rd. 670.000,- €. Hiervon entfallen investiv rd. 631.400 € auf den Bereich Tiefbau und rd. 31.600 € auf Begrünung und Verkehrseinrichtungsgegenstände (Kostenart Festwert).
Im Haushalt wurden bislang Mittel in Höhe von 331.200,- € bei Kostenart Tiefbau und 18.400 € bei Kostenart Festwert zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus stehen bei Kostenart 78310000 (Erwerb Vermögensgegenstände > 410€) noch 3.700 € zur Verfügung, die zur Kostenart Tiefbau verlagert werden können, so dass sich die dort bereitgestellten Mittel auf insgesamt 334.900 € erhöhen.
Die dann fehlenden investiven Haushaltsmittel in Höhe von 296.500,- € bei Kostenart Tiefbau und in Höhe von 13.200 € bei Kostenart Festwert müssen über die Veränderungsnachweisung für das Haushaltsjahr 2018 haushaltsneutral in den Haushalt aufgenommen werden.
Die Baukosten reduzieren sich für die Stadt Aachen infolge von Verpflichtungen der STAWAG um einen Betrag für die fiktive Wiederherstellung der Oberfläche der Leitungstrassen in Höhe von rd. 60.000,- €, die als Einnahmen haushaltstechnisch den Ausgaben gegenüber gestellt werden.
Mit der Baumaßnahme wird im Frühjahr 2018 nach Rechtswirksamkeit des Haushaltes begonnen.
Der Ausbau ist beitragsfähig gem. KAG in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung. Die Abrechnung erfolgt voraussichtlich im Zuge einer Einzelsatzung.
Die Maßnahme wurde im September 2016 als Bestandteil der 2. Förderstufe des Innenstadtkonzeptes 2022 (Zuwendungsbescheid Nr.: 05/35/16) bewilligt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-000-07500-300-1 „Mariahilfstraße“ | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017* | Fortgeschriebener Ansatz 2017* | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | -210.000,00 | -210.000,00 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 350.198,26 | 350.198,26 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 140.198,26 | 140.198,26 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120102-044-8 „Mariahilfstraße“ | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | -11.000 | -11.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 14.700 | 14.700 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 18.400 | 18.400 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 22.100 | 22.100 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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202,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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174,3 kB
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