Entscheidungsvorlage - FB 01/0381/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wahlprüfungsausschuss beschließt gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen vor Beginn des Tagesordnungspunktes 5 und vor Eintreten in die Diskussion dem Einspruchsführer Gelegenheit zu geben, seinen schriftlich eingelegten Einspruch mündlich zu begründen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Beratung und Entscheidung von Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren vor dem Wahlprüfungsausschuss besteht kein originäres Rederecht der Beteiligten. Der Wahlprüfungsausschuss kann aber analog § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse beschließen, den Einspruchsführern Gelegenheit zu geben, ihren Einspruch zu erläutern. Die Verwaltung empfiehlt, den Einspruchsführern durch Beschluss diese Möglichkeit nach Aufrufen des jeweiligen Tagesordnungspunktes und vor Eintritt in die Diskussion des Ausschusses zu geben.
 

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