Kenntnisnahme - BA 4/0118/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Verwaltung und Anträge der Bezirksvertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
|
Kenntnisnahme
|
|
|
31.01.2018
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Verkehrssituation Korneliusstr.
Anfrage der SPD-Bezirksfraktion vom 31.10.2017
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt nach Prüfung der Situation vor Ort und in Abstimmung mit der Polizei ergänzend zu seiner Stellungnahme zur Sitzung der Bezirksvertretung am 06.12.2017 folgendes mit:
Vor vielen Jahren ist die Signalanlage Napoleonsberg / Korneliusmarkt so geschaltet worden, dass bei Rotlicht der L 233 zuerst der querende Fußgänger über den Napoleonsberg konfliktfreies Grün bekommt und mit einigen Sekunden Versatz dem Fahrzeugverkehr aus dem Korneliusmarkt eine kurze Grünphase gegeben wird, in der ca. 3 Fahrzeuge auf den Napoleonsberg ausbiegen können. Diese Ampelschaltung dient sowohl der Sicherheit der den Napoleonsberg querenden Fußgänger als auch der Minderung der Attraktivität der Korneliusstraße für möglichen Schleichverkehr. Dies hat sich in den Folgejahren auch so bewährt.
Der Verkehrsfluss auf der L 233 Iternberg / Napoleonsberg wird morgens durch die Leistungsfähigkeit der Ampel Steinkaulplatz geprägt. Bis ca. 07.40 h hat der stadteinwärts fließende Verkehr eine ausreichende Grünzeit einschließlich eines leistungsfähigen Nachlaufs für Linksabbieger in die Schleckheimer Straße, wodurch Rückstaus auf der L 233 über die Ampel Korneliusmarkt hinweg und daraus resultierende Anreize bei den Autofahrern zu Schleichverkehren über den Korneliusmarkt nicht festzustellen sind.
Ab ca. 7.40 h setzen zunächst ein verstärkter Schülerverkehr zum Inda-Gymnasium und ab 8.00 h ein Schülerverkehr zur Grundschule Kornelimünster ein, die die extra zum Schutz der Schüler geschaffene konfliktfreie Fußgängergrünphase per Drucktaste anfordern. Die Zeit dieser zusätzlichen Signalphase muss zwangsläufig den Autofahrern genommen werden, wodurch es zu Rückstaubildungen auf dem Napoleonsberg / Iternberg und auch Schleichverkehren über die Kornelisstraße / Korneliusmarkt kommt. Mit dem Schulbeginn in der Grundschule enden aber die Fußgängeranforderungen an der Ampel Steinkaulplatz und der Rückstau bzw. Zähfluss auf der L 233 baut sich schnell wieder ab.
Insgesamt halten Verwaltung und Polizei die zeitlich und auch mengenmäßig überschaubare Mehrbelastung der Korneliusstraße und des Korneliusmarktes in einem Zeitraum von ca. 30 Minuten für verträglich, besonders weil in dieser morgendlichen Zeit auf allen Aachener Straßen ein verstärkter Berufsverkehr herrscht und somit die Anwohner der meisten Radialstraßen und Wohnsammelstraßen mit überdurchschnittlichem Verkehr belastet werden. Solange dieser aber nicht zu besonderen Gefährdungslagen führt, nehmen die Anwohner diesen Berufsverkehr als unvermeidbar hin. Wegen dieses allgemeinen Phänomens sehen Polizei und Verwaltung keine Notwendigkeit zu verkehrlichen Veränderungen.
2. Erweiterung der Zonen „Absolutes Halteverbot“ an der Prämienstra0e im OT Walheim
Antrag der SPD-Bezirksfraktion nach § 3 Abs. 2 der GO für Rat und Bezirksvertretungen vom 04.09.2017
Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung vom 08.11.2017 einstimmig beschlossen, zur Verbesserung der Sichtverhältnisse aus den Nebenstraßen in der Prämienstraße
- vor der Einmündung Kirchberg eine deutlich längere Halteverbotszone als die gesetzlichen 5 m Parkverbot einzurichten und
- vor der Einmündung Pingsheimstraße die bereits bestehende Halteverbotszone deutlich zu
erweitern.
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat gemäß § 45 StVO angeordnet, die entsprechenden Beschilderungsmaßnahmen zeitnah vor Ort vorzunehmen.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung wurde gebeten, die neuen Halteverbote in die regelmäßige Überwachung mit aufzunehmen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
3.Spielplätze Prämienstr. / Dinkermichsweg und Wermutsbrunnstraße
Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 04.09.2017
Der Fachbereich Umwelt gibt dazu nachfolgenden Sachstandsbericht ab:
Im Rahmen der Erstellung des Masterplanes für Spiel- und Bewegung bewerten wir gegenwärtig die
Spiel- und Bolzplätze der Stadt Aachen um Zustand und Prioritäten für Erneuerungs- und Veränderungsbedarf zu ermitteln. Die Fertigstellung des Masterplanes ist für 2019 geplant.
Die Spielplätze Prämienstr. / Dinkermichsweg und Wermutsbrunnstraße wurden im Dezember 2017 vorläufig bewertet. Beide Plätze liegen ca. 3-Gehminuten von einander entfernt und sind sowohl von ihrer Flächengröße, ihrer Ausstattung und somit auch in Bezug auf die Nutzergruppe sehr ähnlich ausgerichtet. Die vorhandenen Spielgeräte sind überwiegend für Kleinkinder zwischen ca. 3 – 6 Jahre geeignet. Auf dem Spielplatz Prämienstr. / Dinkermichsweg befindet sich ein Sandspielbereich mit Spieltisch, ein Mehrpunktwippgerät, eine Doppelschaukel und ein Sitzbereich. Die Ausstattung des Spielplatzes Wermutsbrunnstraße beinhaltet einen Sandkasten mit Spielhaus, ein Mehrpunktwippgerät, ein Karussell sowie einen Sitzbereich und eine kleine Spielwiese. Der Zustand beider Plätze ist verglichen mit anderen Spielplätzen relativ gut, allerdings ist die Anzahl der Geräte als begrenzt anzusehen. Die Wege sind mit Splitt erneuert worden, jedoch die Einfassungen
der Sandspielbereiche sind aus Holzpalisaden, welche mittelfristig (ca. in 3 Jahren) erneuerungsbedürftig sind.
Angesichts der sehr ähnlichen Ausgangssituationen beider Plätze, wird in der Zukunft zu überlegen sein, ob beide Plätze mit ähnlicher Ausrichtung zu erhalten sind. Ggf. könnte eine Erweiterung des Nutzungsangebotes für Kinder zwischen 6 – 14 Jahren erwogen werden. Zu prüfen wäre beispielsweise, ob die angrenzende Grünfläche Prämienstraße / Hasbach für eine mögliche Erweiterung geeignet ist.
Eine abschließende Empfehlung für die Flächen, kann allerdings erst nach Abschluss des Masterplanes ausgesprochen werden.
4. Beleuchtung Parkplatz Turnhalle Oberforstbach
Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 08.01.2018
Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 20.01.2018
Das Gebäudemanagement (E 26) teilt dazu mit:
Sowohl die Turnhalle Tannenallee 6 (Gemarkung 054182 Walheim, Flur 3, Flurstück 1803) sowie das Gelände mit Spielplatz, Tennisplatz und dem dazwischen liegenden Parkplatz sind Eigentum der Stadt Aachen (Flur 3, Flurstück 2080).
Für den Tennisplatz besteht seit dem 16.05.1980 ein Pachtvertrag mit der DJK-Sportgemeinschaft Nütheim-Schleckheim e.V..
Der betraf 1980 nur den Tennisplatz mit 2.940 m². In den Jahren 1984 - am 16.05.84 (1.010 m²) - und 1986 - am 01.12.86 (140 m²) - wurden noch jeweils Teilflächen hinzu gepachtet, 1984 der Bereich der Parkfläche und 1986 noch der Teil auf dem das Gerätehaus steht (Gesamtfläche heute 4.100 m²).
Aus dem Vertrag von 1980 geht gemäß § 5 hervor, dass die DJK-Sportgemeinschaft Nütheim-Schleckheim die Verkehrssicherungspflicht auf dem Pachtobjekt hat. In den Nachfolgeverträgen von 1984 und 1986 wurden hierzu keine Änderungen vorgenommen, somit ist davon auszugehen, dass die Verkehrssicherungspflicht für die ganze gepachtete Fläche von 4.100 m² besteht.
Es besteht somit für E 26 keine Verpflichtung, die in o.a. Anträgen angeregte Verbesserung der Beleuchtung durchzuführen, das ist demnach die Aufgabe des Vereins DJK-Sportgemeinschaft Nütheim-Schleckheim.
Zur möglichen technischen Durchführung weist E 26 daraufhin, dass
- eine zusätzliche Beleuchtung von der Turnhalle aus keinen Sinn macht, da die Entfernung zu
groß ist und dazwischen noch eine Reihe von Bäumen und Büschen steht, so dass von dem Licht der Scheinwerfer nicht viel ankommen würde.
-Hinzukommt, dass wegen der maximal möglichen Montagehöhe die Scheinwerfer stark blenden würden. Dies würde die Verkehrssituation nicht sicher machen.
E 26 sieht derzeit folgende Möglichkeiten zur Verbesserung der Außenbeleuchtung in diesem Bereich:
-eine Installation aus dem Geräte-/Vereinshaus heraus mittels einer Reihe von Poller- oder Mastleuchten oder
-eine Verlängerung der Straßenbeleuchtung aus der Stichstraße Tannenallee 2 - 6a.
Diese Option müsste der Verein mit der STAWAG abstimmen, da lediglich die STAWAG berechtigt ist, in öffentlich gewidmeten Straßen und Flächen Straßenbeleuchtung zu installieren und an das öffentliche Straßenbeleuchtungsnetz anschließen.
5. Beschlusskontrolle
Die Listen sind als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
485,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
170,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
161,6 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
22,5 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
81,7 kB
|