Entscheidungsvorlage - B 03/0098/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Mariahilfstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- B 03/10 u. 20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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17.01.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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25.01.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Mariahilfstraße soll in ihrer gesamten Länge neu ausgebaut werden. Der Ausbau ist notwendig, da sich die Straße insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet. So sind Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen. Der Neuausbau löst die Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus, da in den letzten 40 Jahren nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt ist und insofern auch die übliche Nutzungsdauer für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten ist.
Der Ausbau wird niveaugleich als „verkehrsberuhigter Bereich"' (Mischfläche) mit Ausweisung durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO durchgeführt.
Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprechen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie werden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche dann für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten.
Die Ausbaumaßnahme stellt eine Erneuerung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme wird sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessern. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS sind für Verkehrsberuhigte Bereiche (Mischfläche) die anrechenbaren Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Für die Mariahilfstraße wird eine anrechenbare Breite von 12,00 m festgesetzt und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand wird auf 75 v.H. festgesetzt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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453,3 kB
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