Entscheidungsvorlage - A 61/0216/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Kopernikusstraße/Mies-van-der-Rohe-Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen, um hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Bürogebäudes für den Bau-und Liegenschaftsbetrieb zu schaffen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Kopernikusstraße/Mies-van-der-Rohe-Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte, um hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Bürogebäudes für den Bau-und Liegenschaftsbetrieb zu schaffen.                     

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass:

Das Gebäude in dem der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) heute an der Kopernikusstraße untergebracht ist, ist durch PCB belastet. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, möglichst kurzfristig ein Ersatzgebäude zur Unterbringung des BLB zu errichten. Das heutige BLB-Gebäude soll dann niedergelegt werden.

 

Es ist beabsichtigt, dieses Ersatzgebäude an der Mies-van-der-Rohe-Straße zu errichten. Aus diesem Grunde soll für den Bereich Kopernikusstraße/Mies-van-der-Rohe-Straße/Seffenter Weg ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erarbeitet werden, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung dieses Bürogebäudes schafft. Parallel zur Kopernikusstraße sollen überbaubare Flächen für ein weiteres Gebäude für die RWTH Aachen festgesetzt werden.

 

Der im Flächennutzungsplan dargestellte Grünzug soll bei der Planung berücksichtigt werden. Zwischen den Gebäuden an der Kopernikusstraße bzw. Mies-van-der-Rohe-Straße soll eine entsprechende grüne Zone freigehalten werden.

 

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Anlagen

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