Entscheidungsvorlage - FB 20/0130/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt den Zuschuss als Fehlbetragsfinanzierung bis zu einer maximalen Höhe von 61.000 € an den SKM Aachen e.V. für das Projekt „Gewaltlos stark“ aus der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ für den Zeitraum Mai 2018 bis April 2019. Der Zuschuss ist mit der Auflage verbunden, dass der Projektträger nachzuweisen hat, dass er Drittmittelaquise betreibt, um weiterer Finanzierungsmöglichkeiten zur Weiterführung des Projekts in 2018 und den Folgejahren zu eröffnen. 

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Erläuterungen

Erläuterungen:
Mit Antrag vom 19.10.2017 beantragte der SKM Aachen e.V. für das Projekt „Gewaltlos stark“ einen Zuschuss in einer Gesamthöhe von 61.145,60 € für den Zeitraum Mai 2018 bis April 2019, als Anschlussfinanzierung für das bereits geförderte Projekt 2016/2017.

 

Durch die Stiftungsverwaltung konnte festgestellt werden, dass das vorgenannte Projekt dem Satzungszweck der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ im Sinne der Förderung der Wohlfahrtspflege entspricht.

Das Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen hat das Projekt aus fachlicher Sicht als förderungswürdig bewertet.

 

Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben.

 

Der o.g. Betrag kann durch die Stiftung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stiftungserträge als Zuschuss gewährt werden.

 

Gemäß §6 lit. b) der Satzung der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.

 

Das Projekt „Gewaltlos stark“ ist grundsätzlich langfristig angelegt. Insofern ist seitens des Projektträgers auch eine längerfristige Finanzierung sicherzustellen. Diese kann nicht dauerhaft aus Stiftungsmitteln gewährleistet werden. Der Zuschuss erfolgt daher als Fehlbetragsfinanzierung bis zu einer maximalen Höhe von 61.000 € für den Zeitraum Mai 2018 bis April 2019 und ist als erweiterte Anschubfinanzierung zu werten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Projekt dauerhaft durch Stiftungsmittel gefördert wird. 

Als Auflage ist daher festzuhalten, dass seitens des Projektträgers eine nachweisbare Akquise von weiteren Drittmitteln für 2018 ff. erfolgen soll.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

64.400

64.400

193.200

193.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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