Entscheidungsvorlage - FB 20/0130/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an den SKM Aachen e.V. zum Projekt „Gewaltlos stark“ aus der „Stiftung Elisabethspitalfonds“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Herr Schlaak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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22.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt den Zuschuss als Fehlbetragsfinanzierung bis zu einer maximalen Höhe von 61.000 € an den SKM Aachen e.V. für das Projekt „Gewaltlos stark“ aus der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ für den Zeitraum Mai 2018 bis April 2019. Der Zuschuss ist mit der Auflage verbunden, dass der Projektträger nachzuweisen hat, dass er Drittmittelaquise betreibt, um weiterer Finanzierungsmöglichkeiten zur Weiterführung des Projekts in 2018 und den Folgejahren zu eröffnen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 19.10.2017 beantragte der SKM Aachen e.V. für das Projekt „Gewaltlos stark“ einen Zuschuss in einer Gesamthöhe von 61.145,60 € für den Zeitraum Mai 2018 bis April 2019, als Anschlussfinanzierung für das bereits geförderte Projekt 2016/2017.
Durch die Stiftungsverwaltung konnte festgestellt werden, dass das vorgenannte Projekt dem Satzungszweck der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ im Sinne der Förderung der Wohlfahrtspflege entspricht.
Das Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen hat das Projekt aus fachlicher Sicht als förderungswürdig bewertet.
Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben.
Der o.g. Betrag kann durch die Stiftung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stiftungserträge als Zuschuss gewährt werden.
Gemäß §6 lit. b) der Satzung der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.
Das Projekt „Gewaltlos stark“ ist grundsätzlich langfristig angelegt. Insofern ist seitens des Projektträgers auch eine längerfristige Finanzierung sicherzustellen. Diese kann nicht dauerhaft aus Stiftungsmitteln gewährleistet werden. Der Zuschuss erfolgt daher als Fehlbetragsfinanzierung bis zu einer maximalen Höhe von 61.000 € für den Zeitraum Mai 2018 bis April 2019 und ist als erweiterte Anschubfinanzierung zu werten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Projekt dauerhaft durch Stiftungsmittel gefördert wird.
Als Auflage ist daher festzuhalten, dass seitens des Projektträgers eine nachweisbare Akquise von weiteren Drittmitteln für 2018 ff. erfolgen soll.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 64.400 | 64.400 | 193.200 | 193.200 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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