Kenntnisnahme - FB 56/0126/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag der Fraktion Die Linke gilt als erledigt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

Mit Ratsantrag vom 02. November 2017 (303/17) der Fraktion Die Linke wird die Verwaltung beauftragt, über die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ und in Zusammenarbeit mit den Senioreneinrichtungen, über die Möglichkeiten der Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern der Verurteilung nach §§ 175, 175a StGB, § 151 StGB-DDR zu informieren. (Anlage 1)

 

  1. Gesetzes- und Informationslage

Das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 18. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten. Strafrechtliche Urteile, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgrund der alten Fassungen der §§ 175, 175a StGB und § 151 StGB-DDR ergangen sind, werden pauschal durch Gesetz aufgehoben. Den einzelnen Betroffenen steht eine Entschädigung wegen des erlittenen Strafmakels zu. Diese ist über die Staatsanwaltschaft im Bezirk des Gerichts, welches das Urteil ausgesprochen hat, zu beantragen. Der Antrag kann aber auch bei jeder anderen Staatsanwaltschaft eingereicht werden.

Jede verurteilte Person kann innerhalb von 5 Jahren ab dem Inkrafttreten des Gesetzes beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf Entschädigung stellen.

Die Tilgung aus dem Bundeszentralregister kann mit dem Antrag auf Entschädigung oder auch formlos beantragt werden.

Umfangreiche Erläuterungen zum Thema sind auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz hinterlegt. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) hat auf Ihrer Homepage ebenfalls Erläuterungen hinterlegt und ein gesondertes Beratungstelefon eingerichtet.

 

  1. Situation in Aachen

Der Gesetzgeber geht von einer Gesamtanzahl von höchstens 5.000 Betroffenen für das gesamte Bundesgebiet aus (Bundestagsdrucksache Nr. 18/12038). Umgerechnet auf die Einwohnerzahl ist für das Stadtgebiet Aachen danach mit ca. 15 Betroffenen zu rechnen.

Bereits am 13.11.2017 ist aufgrund des Ratsantrages der Fraktion Die Linke in der Aachener Tagespresse berichtet worden.

Über die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ sind die Flyer des Bundesamtes für Justiz an den Bürgerservice und die Bezirksämter zur Auslage gegeben worden.

Des Weiteren hat das „Senio Magazin“ in seiner Ausgabe Januar/Februar einen Artikel zum Thema veröffentlicht. Das „Senio Magazin“ erscheint zweimonatlich mit einer Auflage von 13.000 Exemplaren und wird an 126 Ausgabestellen (Apotheken, Geschäften, Gesundheitszentren, öffentlichen Einrichtungen usw.) in der Stadt Aachen kostenlos ausgegeben. Es stellt eine wichtige Informationsquelle für die Generation 55plus dar.

 

 

 

  1. Fazit

Wegen der geringen Anzahl der voraussichtlich Betroffenen in der Stadt Aachen hält die Verwaltung die getroffenen Maßnahmen zur Information für ausreichend.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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