Kenntnisnahme - FB 56/0130/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Pflegeplanung der StädteRegion Aachen, Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2020 und Ausschreibung von stationären Pflegeplätzen in Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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22.02.2018
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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06.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2020 der StädteRegion Aachen und zur Ausschreibung von stationären Pflegeplätzen in Aachen zur Kenntnis.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2018-2020 der StädteRegion Aachen und zur Ausschreibung von stationären Pflegeplätzen in Aachen zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Oktober 2017 wurde dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration mit der Bitte um Stellungnahme die aktuelle verbindliche Pflegebedarfsplanung der StädteRegion Aachen, die als zuständige Behörde für die Bedarfsplanung im vollstationären Pflegebereich fungiert, zur Verfügung gestellt (s. Anlage). Die Bedarfsplanung prognostiziert die Bedarfe für den Zeitraum 2018-2020.
Die Prognose zeigt, dass bereits im Jahr 2018 von einem Mehrbedarf auszugehen ist und sich dieser bis zum Jahr 2020 deutlich erhöhen wird. 2020 werden in der Stadt Aachen den Berechnungen zur Folge 190 Plätze im vollstationären Pflegebereich fehlen. Damit ergibt sich im Vergleich zu den anderen Kommunen in der StädteRegion besonders in Aachen eine Handlungsnotwendigkeit, um Engpässen in den nächsten Jahren vorbeugen zu können. Daneben wird aus den Analysen deutlich, dass die Auslastung der bestehenden Einrichtungen auf einem kontinuierlich hohen Niveau liegt. Die durchschnittliche Jahresauslastungsquote im 1. Halbjahr 2017 in der Stadt Aachen lag bei 94,3 %. Eine Kompensation über Plätze in anderen Kommunen der StädteRegion ist nur bedingt möglich. In der Regel wollen Menschen, die in eine Pflegeeinrichtung ziehen, in der Nähe ihres Lebensumfeldes bleiben. Das Ziel der Versorgung der betroffenen Personen an ihrem Wohnort sollte daher grundsätzlich verfolgt werden. Es ist daher wichtig, dass jede Kommune über entsprechende Kapazitäten zur Versorgung ihrer Einwohner verfügt. Die Prognose der StädteRegion zeigt, dass dieser ohne eine Erweiterung der Angebote nicht mehr gegeben sein wird.
Da Pflegeinfrastrukturplanungen und -realisierungen eine lange Umsetzungsphase benötigen wurde kurzfristig eine Bedarfsausschreibung unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfe an vollstationären Pflegeplätzen vorgenommen.
In Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration schreibt die StädteRegion Aachen aktuell zwei vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit jeweils 80 Pflegeplätzen für das Stadtgebiet Aachen aus (s. Anlage). Damit wären 160 Pflegeplätze geschaffen. Darüber hinaus haben die in der Planung befindlichen Projekte im Bereich des altengerechten Wohnens oder der gemeinschaftlichen Wohnprojekte kompensatorische Effekte. Sie stärken die Inanspruchnahme ambulanter Versorgungsmöglichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass der Mehrbedarf im Bereich Pflege dadurch abgedeckt werden kann.
Die Ausschreibung sieht vor, dass die Konzepte der Bewerber zur Schaffung von Pflegeplätzen auch teilstationäre Angebote enthalten (z.B. eine Tagespflege) können. Vorzugsweise sollen die Einrichtungen im innerstädtischen Bereich, bzw. im Bereich Soers, sowie in Richterich gebaut werden, da hier bereits jetzt konkrete Bedarfe bestehen. Es kommen alternativ auch andere Stadtteile bzw. Bezirke in Frage, in Abhängigkeit von der jeweiligen Flächenverfügbarkeit
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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210,4 kB
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