Entscheidungsvorlage - FB 61/0861/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen,  verstärkte Kontrollen insbesondere in der Fußgängerzone Burtscheid durch das Ordnungsamt, FB 32 durchführen zu lassen. Zudem wird empfohlen, das Aufbringen von Piktogrammen an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen im Straßenraum aufzunehmen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.
 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung verstärkte Kontrollen insbesondere in der Fußgängerzone Burtscheid durch das Ordnungsamt, FB 32 durchführen zu lassen. Zudem wird beschlossen, das Aufbringen von Piktogrammen an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen im Straßenraum aufzunehmen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die CDU und SPD – Fraktionen im Rat der Stadt beantragen die Überprüfung der Regelungen in den Fußgängerzonen, insbesondere bezieht sich der Antrag auf die Fußgängerzone in Burtscheid. 

Die Liefer-und Ladezeiten in den Fußgängerzonen wurden grundsätzlich auf die Zeiten von 6.00 -12.00 h und 18.30 – 21.00 h festgelegt.
Diese Zeiten stellen einen Kompromiss zwischen den Interessen der verschiedenen Nutzer dar. So wird zum einem das Aufenthaltsbedürfnis der Fußgänger angemessen berücksichtigt, andererseits wird das für den Einzelhandel unbedingt notwendige Beliefern der Geschäfte sichergestellt. Hierbei wird das Liefern und Laden auf Zeiten beschränkt, in denen die Fußgängerzonen möglichst gering durch Fußgänger frequentiert werden.
Die Fußgängerzonen sind nur bedingt miteinander zu vergleichen, da sie sich hinsichtlich der verfügbaren Flächen, in der Fußgängerfrequenz und auch in der Nutzung der angrenzenden Gebäude unterscheiden.
In der Fußgängerzone Burtscheid sind durch das Kurviertel auch viele Personen mit eingeschränkter Mobilität unterwegs, diese Fußgängerzone ist anders zu bewerten als eine reine Einkaufsstraße (z.B. Adalbertstraße).

In der Stellungnahme des Ordnungsamtes ist zu erkennen, dass bei den täglichen Überwachungen nur selten Verstöße festgestellt wurden.
In der Fußgängerzone Adalbertstraße wurden vier, in der Fußgängerzone Willy-Brandt-Platz keine und in der Fußgängerzone Burtscheid acht Verstöße in der Zeit vom 21.08. bis 20.11.2017 (3 Monaten) geahndet. Seitens des FB 32 wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der Liefer- und Ladezeiten so gut wie keine Beschwerden vorliegen. Der Einsatz der Überwachungskräfte liegt schon schwerpunktmäßig in den Fußgängerzonen.

Die Hauptbesuchszeiten der Fußgänger in den verschiedenen Fußgängerzonen wurden auch beim Erlauben des Radverkehrs berücksichtigt.
Die Freigabe der Fahrradfahrer in Fußgängerzonen ist von den Fußgängerströmen abhängig und wurde entsprechend berücksichtigt. Somit ergeben sich individuelle Zeiten.
Das Fahrradfahren wird dort erlaubt, wo genügend Platz für Fußgänger und Radfahrer vorhanden ist. Dem Fahrradfahrer werden dadurch kürzere Verbindungen gegeben und durchgängige Fahrradrouten durch Aachen werden hierdurch ermöglicht. Die Zeiten der Freigabe sind jeweils auf die Zeiten beschränkt, in denen eine gemeinsame Nutzung möglich ist.

Zum Beispiel wurde in der Fußgängerzone Adalbertstraße das Radfahren von 20.00 – 9.00 h sowie sonn- und feiertags erlaubt, da zu diesen Zeiten hier wenige Fußgänger unterwegs sind. In den für den Radfahrer nicht freigegeben Zeiten ist die Befahrung mit dem Fahrrad parallel über den Willy-Brandt-Platz ganztägig möglich.

In der Fußgängerzone Burtscheid wurde das Fahrradfahren komplett untersagt, um auf die Bedürfnisse der Kurgäste einzugehen. Zudem ist die Fußgängerzone durch bauliche Anlagen (Pflanzbeete, Schachspiele)  bereits eingeengt und nicht gut einsehbar. Auch ist die Fußgängerzone an dieser Stelle abschüssig, sodass hier die Gefahr besteht, dass die Radfahrer zu hohe Geschwindigkeiten entwickeln.
Eine Pauschalierung für alle Zonen würde auf den Einzelfall nicht mehr eingehen.

Die Unfallberichte der Polizei der letzten 3 Jahre ergeben keine Unfallhäufung.

In der Verkehrsbesprechung wurde gemeinsam mit der Polizei, der Straßenplanung und dem Straßenbaulastträger dieses Thema besprochen und beratschlagt.

Die Verwaltung und Polizei haben festgestellt, dass die bisherigen Regelungen der Fußgängerzonen keinen Handlungsbedarf bezüglich der Freigaben erkennen lassen. Es gibt keine Unfallhäufung und so gut wie keine Beschwerden beim Ordnungsamt.
Intensivere Kontrollen der Polizei und des Ordnungsamtes könnten zur Verbesserung führen.

Deshalb wird seitens der Verwaltung empfohlen, die bisherigen Regelungen beizubehalten und verstärkte Kontrollen des FB 32 durchführen zu lassen.
Zudem wird vorgeschlagen an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid (Viehhofstraße und Burtscheider Markt) jeweils ein Piktogramm „Verbot für den Radverkehr“ aufzubringen.

 

 

Kosten und Finanzierung

Für das Aufbringen der zwei Piktogramme (3 farbig, Vz. 254) ist mit Gesamtkosten von 410 € zu rechnen.

 

Unter PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes jährliche Mittel für Kleinmaßnahmen im Straßenraum eingeplant. Die Maßnahme wird in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen aufgenommen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

180.000

180.000

540.000

540.000

0

0

Ergebnis

180.000

180.000

540.000

540.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

97.700

97.700

293.100

293.100

0

0

Abschreibungen

40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

137.700

137.700

413.100

413.100

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2018 durch den Rat und die Genehmigung durch die Bezirksregierung.

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Anlagen

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