Entscheidungsvorlage - A 62/0018/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Widmung von Straßenflächen im Stadtgebiet Aachenhier: Teilstück des Vennbahnweges
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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26.10.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim das neu ausgebaute Teilstück des Vennbahnweges zwischen Kornelimünster und Walheim dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Weg wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Vennbahnweg ist auf dem Teilstück zwischen der Straße „Iternberg“ in Kornelimünster und der Schleidener Straße in Walheim endgültig fertiggestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Wegefläche erfüllt.
Nunmehr ist die neue Wegefläche dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von
§ 3 Abs. 4.3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – sonstige Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Weg wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163,9 kB
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