Entscheidungsvorlage - A 62/0018/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim das neu ausgebaute Teilstück des  Vennbahnweges zwischen Kornelimünster und Walheim dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Weg wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Vennbahnweg ist auf dem Teilstück zwischen der Straße „Iternberg“ in Kornelimünster und der Schleidener Straße in Walheim endgültig fertiggestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Wegefläche erfüllt.

 

Nunmehr ist die neue Wegefläche dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von

§ 3 Abs. 4.3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – sonstige Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Weg wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

keine

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

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Anlagen

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