Entscheidungsvorlage - FB 61/0894/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschließt, die baustellenbedingte Öffnung des Haarbachkanals im Zuge der laufenden Sanierungsarbeiten dauerhaft gemäß Plan Nr. 2018_003_L1 und Plan 2018_003_D1 zu erweitern.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Die STAWAG saniert derzeit im Auftrag der Stadt den Haarbachkanal. Zur Verstärkung des Gewölbes wird eine Spritzbetonschale in geschlossener Bauweise angebracht. Dazu wurde vor Haus 91 eine Baugrube erstellt, um den Materialtransport in den Kanal zu ermöglichen.

Die Bauarbeiten nähern sich dem Ende und damit steht kurzfristig die Entscheidung an, ob diese Öffnung wieder geschlossen werden soll.

Auf einen  Antrag der Fraktionen SPD und Grüne wurde in der Sitzung der BV am 11.10.2017 mehrheitlich beschlossen, „ die derzeitige Öffnung des Haarbachgewölbes an der Einmündung Haarbachtalstraße zu belassen.“

Planung

Die Verwaltung hat zur Umsetzung des o.g. Beschlusses in Zusammenarbeit mit der STAWAG und dem betreuenden Büro geprüft, wie die baustellenbedingte Öffnung dauerhaft sicher gestaltet werden kann.

Als Ergebnis wurde der vorliegende Vorschlag ausgearbeitet.

Die Öffnung, die derzeit auf das notwendige Mindestmaß von 2,60 m x 2,40 m für den Material-transport begrenzt ist, wird aus optischen und statischen Gründen auf die gesamte Kanalbreite und ein Maß von 5,50 m x 2,60 m vergrößert, mit einem Betonkragen bis an die Geländeoberfläche verstärkt und mit einem Geländer zur Absturzsicherung versehen.

Dazu müssen in dem angrenzenden Parkstreifen zwei Senkrechtparkstände in einen  Längsparkstand umgewandelt werden. Der vorhandene Baumbestand ist von dem Eingriff nicht betroffen, da die Öffnung außerhalb  des Kronentraufbereichs liegt

Begründung

Die Öffnung des Haarbachs an dieser Stelle ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im zentralen Bereich des Ortsteils Haaren. Im Werkstattverfahren zur Ortsmitte haben sich alle drei Büros in unterschiedlichem Umfang für eine weitgehende Öffnung des Haarbaches ausgesprochen. Die Jury-Sitzung und Empfehlung der Fachpreisrichter hat ergeben, dass man eine Öffnung des Baches möglichst konsequent angehen sollte. Die Ergebnisse des Verfahrens bzw. der Jury-Sitzung werden im März in die Bezirksvertretung Haaren und den Planungsausschuss eingebracht.

Die Bachöffnung an der derzeitigen Baustelle bietet die Chance, einen ersten Eindruck von einer späteren umfassenden Öffnung zu vermitteln.

Finanzierung

Durch die Öffnung erhöhen sich die Sanierungskosten um ca. 50.000 €, die aus dem PSP-Element

5-110301-900-01200-300-1 "Gewässerverrohrung und Brunnenleitungen" finanziert werden. Die Rechtskraft des Haushalts 2018 ist dabei entbehrlich, da die Maßnahme aus den Mitteln bestritten wird, die im Rahmen der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltjahr 2017 in 2018 zur Verfügung stehen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-110301-900-01200-300-1 Gewässerverrohrung und Brunnenleitungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

265.000

265.000

795.000

795.000

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

265.000

265.000

795.000

795.000

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*zusätzlich stehen 737.524,86 € aus Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 zur     Verfügung

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Anlagen

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