Entscheidungsvorlage - FB 61/0894/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bachoffenlage Haarbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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14.03.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die STAWAG saniert derzeit im Auftrag der Stadt den Haarbachkanal. Zur Verstärkung des Gewölbes wird eine Spritzbetonschale in geschlossener Bauweise angebracht. Dazu wurde vor Haus 91 eine Baugrube erstellt, um den Materialtransport in den Kanal zu ermöglichen.
Die Bauarbeiten nähern sich dem Ende und damit steht kurzfristig die Entscheidung an, ob diese Öffnung wieder geschlossen werden soll.
Auf einen Antrag der Fraktionen SPD und Grüne wurde in der Sitzung der BV am 11.10.2017 mehrheitlich beschlossen, „ die derzeitige Öffnung des Haarbachgewölbes an der Einmündung Haarbachtalstraße zu belassen.“
Planung
Die Verwaltung hat zur Umsetzung des o.g. Beschlusses in Zusammenarbeit mit der STAWAG und dem betreuenden Büro geprüft, wie die baustellenbedingte Öffnung dauerhaft sicher gestaltet werden kann.
Als Ergebnis wurde der vorliegende Vorschlag ausgearbeitet.
Die Öffnung, die derzeit auf das notwendige Mindestmaß von 2,60 m x 2,40 m für den Material-transport begrenzt ist, wird aus optischen und statischen Gründen auf die gesamte Kanalbreite und ein Maß von 5,50 m x 2,60 m vergrößert, mit einem Betonkragen bis an die Geländeoberfläche verstärkt und mit einem Geländer zur Absturzsicherung versehen.
Dazu müssen in dem angrenzenden Parkstreifen zwei Senkrechtparkstände in einen Längsparkstand umgewandelt werden. Der vorhandene Baumbestand ist von dem Eingriff nicht betroffen, da die Öffnung außerhalb des Kronentraufbereichs liegt
Begründung
Die Öffnung des Haarbachs an dieser Stelle ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im zentralen Bereich des Ortsteils Haaren. Im Werkstattverfahren zur Ortsmitte haben sich alle drei Büros in unterschiedlichem Umfang für eine weitgehende Öffnung des Haarbaches ausgesprochen. Die Jury-Sitzung und Empfehlung der Fachpreisrichter hat ergeben, dass man eine Öffnung des Baches möglichst konsequent angehen sollte. Die Ergebnisse des Verfahrens bzw. der Jury-Sitzung werden im März in die Bezirksvertretung Haaren und den Planungsausschuss eingebracht.
Die Bachöffnung an der derzeitigen Baustelle bietet die Chance, einen ersten Eindruck von einer späteren umfassenden Öffnung zu vermitteln.
Finanzierung
Durch die Öffnung erhöhen sich die Sanierungskosten um ca. 50.000 €, die aus dem PSP-Element
5-110301-900-01200-300-1 "Gewässerverrohrung und Brunnenleitungen" finanziert werden. Die Rechtskraft des Haushalts 2018 ist dabei entbehrlich, da die Maßnahme aus den Mitteln bestritten wird, die im Rahmen der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltjahr 2017 in 2018 zur Verfügung stehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-110301-900-01200-300-1 Gewässerverrohrung und Brunnenleitungen | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018* | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 265.000 | 265.000 | 795.000 | 795.000 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 265.000 | 265.000 | 795.000 | 795.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
*zusätzlich stehen 737.524,86 € aus Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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192,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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232,4 kB
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