Entscheidungsvorlage - B 03/0104/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Finanzausschuss:

 

Auf Grundlage des Beschlusses des Schulausschusses nimmt der Finanzausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Mittel des KInvFöG (Kap. 2) prioritär für die baulich zwingend notwendigen Hüllsanierungen am Schulzentrum Laurensberg und am Inda-Gymnasium zu verwenden.

 

Er beauftragt die Verwaltung, die vertiefte Planung schnellstmöglich zu beginnen um neben der zeitnahen Umsetzung auch eine frühzeitige Klärung der finanziellen Anforderungen absehen zu können. Sollten sich in den folgenden Leistungsphasen sichere Spielräume für weitere Maßnahmen eröffnen, soll umgehend eine erneute Beschlussfassung des Schulausschusses erfolgen um über die Anträge der freien Träger und etwaiger anderer Schulen zu beraten.

 

 

Rat der Stadt:

 

Auf Empfehlung des Schulausschusses und des Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt die Mittel des KInvFöG (Kap. 2) prioritär für die baulich zwingend notwendigen Hüllsanierungen am Schulzentrum Laurensberg und am Inda-Gymnasium zu verwenden.

Unabhängig davon beauftragt er die Verwaltung die vertiefte Planung schnellstmöglich zu beginnen um neben der zeitnahen Umsetzung auch eine frühzeitige Klärung der finanziellen Anforderungen absehen zu können. Sollten sich in den folgenden Leistungsphasen sichere Spielräume für weitere Maßnahmen eröffnen, soll umgehend eine erneute Beschlussfassung des Schulausschusses erfolgen um über die Anträge der freien Träger und etwaiger anderer Schulen zu beraten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

"Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Mittel des KInvFöG (Kap. 2) prioritär für die baulich zwingend notwendigen Hüllsanierungen am Schulzentrum Laurensberg und am Inda-Gymnasium zu verwenden.

 

Er beauftragt die Verwaltung, die vertiefte Planung schnellstmöglich zu beginnen um neben der zeitnahen Umsetzung auch eine frühzeitige Klärung der finanziellen Anforderungen absehen zu können. Sollten sich in den folgenden Leistungsphasen sichere Spielräume für weitere Maßnahmen eröffnen, soll umgehend eine erneute Beschlussfassung des Schulausschusses erfolgen um über die Anträge der freien Träger und etwaiger anderer Schulen zu beraten."

 


 

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