Entscheidungsvorlage - FB 61/0873/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewohnerparken "BU2" (Viehhofstraße)hier: Ergebnisse der Voruntersuchung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.03.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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21.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU 2“ (Viehhofstraße) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Der Mobilitätsausschuss Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU 2“ (Viehhofstraße) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ist-Situation
In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 10.11.2011 und in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 21.09.2011 wurde die Zone „BU 2“ in die Prioritätenliste aufgenommen. Gemäß der durch die politischen Gremien am 06.07.2017 beschlossenen Prioritätenliste ist die Voruntersuchung zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone für den Bereich „BU 2“ (Viehhofstraße) (Anlage 1) durchzuführen.
Mit der Durchführung der Voruntersuchung für den Bereich „BU 2“ (Viehhofstraße) wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt.
- Gebietscharakteristik
Das Gebiet „BU 2“ (Viehhofstraße) (Anlage 2) wird durch die Kappellenstraße im Westen, die Michaelsbergstraße/ die Kurparkterrassen im (Nord-)Westen, den Moltketunnel im Norden, das Gillesbachtal im Osten sowie die Rathenauallee und den Kalverbenden im Süden begrenzt. Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:
Abteiplatz
Abteistraße
Am Höfling
Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7
Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23
Friedrich - Ebert - Allee
Im Gillesbachtal
Im Klostergarten
In den Heimgärten
Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33
Kapellenstraße Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 1 - 51
Karl - Marx - Allee Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 - 171
Klara - Fey - Straße
Klosterweiher
Luise - Hensel - Straße
Mallinckrodtstraße
Michalesbergstraße
Rathenauallee
Schervierstraße
St. Johann
Viehhofstraße
Von - Pastor - Straße
Weingartsberg
Weingartshof
Zeise
Das Untersuchungsgebiet ist vorwiegend durch reine Wohnnutzung geprägt. Im westlichen Bereich, dem Burtscheider Markt, befindet sich ein kleines Stadtteilzentrum mit Geschäften des täglichen Bedarfs und diversen Dienstleistungsangeboten. Daran schließt sich nordöstlich das Marienhospital mit dem ZGF - Zentrum für Gesundheitsförderung - an. Zudem befinden sich in dem Gebiet eine Grund- und Realschule sowie zwei Kindergärten.
Folgende Daten (siehe Anlage 3) wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt (Stand 11/2017):
| Anzahl |
Gemeldete Personen >= 18 Jahre * | 2.676 |
Zugelassene KFZ (inkl. Gewerbe) | 1.521 |
Motorisierungsgrad (Kfz/Einwohner) | 0,57 |
* Aufgrund der statistischen Geheimhaltung kann in diesem Bereich nicht auf Haupt- und Nebenwohnsitz differenziert werden.
In den Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung 977 öffentliche Parkplätze vorhanden. Der Großteil der öffentlichen Parkplätze im Untersuchungsgebiet (856 Parkplätze - 88 %) wird derzeit nicht bewirtschaftet, so dass das Parken ohne Gebühr und Zeitbeschränkung gestattet ist. 121 Parkstände werden bewirtschaftet. Diese befinden sich im Bereich der Viehhofstraße als Parkplatz und Zeise (vor dem Marienhospital). Eine Sondernutzung von Parkplätzen, wie z.B. Parkplätze für Taxen gibt es in der Kapellenstraße (4 Stellplätze) sowie fünf Car-Sharing-Stellplätze in der Viehhofstraße. Im Gebiet gibt es insgesamt 4 Parkplätze für Schwerbehinderte. Diese befinden sich in der Kapellenstraße, Im Gillesbachtal und der Straße Zeise.
Aus Ortsbegehungen und unter Einbeziehung von Luftbildern wurden rund 461 Parkplätze auf privatem Gelände ermittelt.
In einigen Strecken des Untersuchungsraumes stehen keine öffentlichen Parkstände zur Verfügung. Dies gilt bspw. für den Burtscheider Markt, da diese Strecken als Fußgängerzone ausgewiesen und für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind.
Darüber hinaus gibt es im Untersuchungsgebiet sehr schmale Straßen bzw. Straßenabschnitte in denen das Fahrbahnrandparken heute geduldet wird. In der Bestandserhebung sind diese Parkplätze im Parkraumangebot aufgenommen worden. Bei der Planung der Bewohnerparkzone ist gemäß den allgemein geltenden Richtlinien zu prüfen, ob ein Fahrbahnrandparken weiterhin zulässig ist.
- Parkraumerhebung:
Am Dienstag (Werktag), den 17. Oktober 2017 wurde im Gebiet „BU 2“ eine Parkraumerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. Hierzu wurden in vier Zeitbereichen (06.00 Uhr, 11.00 Uhr, 17.00 Uhr und 22.00 Uhr) und außerhalb der Ferien die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge mit ihren Zulassungskennzeichen erfasst.
Datenauswertung:
Insgesamt waren im öffentlichen Straßenraum im Mittel (arithmetisches Mittel aller vier Zeiträume) 865 Kfz abgestellt. In der Mittagszeit (11:00 Uhr) liegt die Anzahl abgestellter Kraftfahrzeuge mit 1.035 deutlich höher als in den Morgen- und Abendstunden (865 Kfz um 06:00 Uhr und 739 Kfz um 22:00 Uhr).
Die Erhebungsdaten zeigen in den Morgen- und Abendstunden eine ähnliche Verteilung der Kfz auf „Bewohner“, „Kfz AC“ und „Kfz Nicht AC“. Der Anteil der Kraftfahrzeuge mit Aachener Kennzeichnen, die nicht den Bewohner/innen zuzuordnen sind, ist in den Morgen- und Abendstunden deutlich niedriger (35,1 %/ 28,3 %) als um 11 Uhr (55,7 %) oder um 17 Uhr (44,6 %). In den Mittagsstunden sinkt der Anteil der Bewohner/innen auf rund ein Viertel. Der Anteil der Fahrzeuge, die nicht über ein Aachener Kennzeichnen verfügen (Kfz Nicht AC), bleibt zu allen Erhebungszeiträumen nahezu konstant (~ 20 %).
Von den angetroffenen Kraftfahrzeugen konnten am Erhebungstag 176 (20,3 %) als „Dauer-/ Mehrfachparker“ identifiziert werden. Das sind diejenigen, deren Kennzeichen in allen vier Zeitbereichen im selben Streckenabschnitt erfasst wurde, unabhängig davon, ob das Fahrzeug bewegt wurde. Hiervon entfielen 67,6 % auf die Bewohnerinnen und Bewohner des Viertels, 17,6 % auf sonst. Fahrzeuge mit Aachener Kennzeichen und 14,8 % auf Fahrzeuge mit sonstigen Kennzeichen.
Die nachfolgend aufgeführten Daten wurden für den gesamten Bereich ermittelt:
| 06.00 Uhr | 11.00 Uhr | 17.00 Uhr | 22.00 Uhr | Dauerparker | |||||
| Kfz | % | Kfz | % | Kfz | % | Kfz | % | Kfz | % |
angetroffene Kfz | 865 | 100 | 1.035 | 100 | 818 | 100 | 739 | 100 | 176 | 100 |
Kfz von Bewohnern der Bereichsstraßen | 389 | 45 | 250 | 24,4 | 293 | 35,8 | 388 | 52,5 | 119 | 67,6 |
sonstige Kfz mit AC-Kennzeichen | 304 | 35,1 | 577 | 55,7 | 365 | 44,6 | 209 | 28,3 | 31 | 17,6 |
sonstige Kfz mit nicht AC-Kennzeichen | 172 | 19,9 | 208 | 20,1 | 160 | 19,6 | 142 | 19,2 | 26 | 14,8 |
Auslastung:
Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung zeigen - auf das gesamte Untersuchungsgebiet bezogen - eine hohe Auslastung (89 %) der öffentlichen Parkstände (Anlage 4). Die vergleichsweise hohe Standardabweichung von 34 % zeigt, dass die Auslastung des öffentlichen Parkraums in den einzelnen Straßenabschnitten sehr unterschiedlich ist. In den Straßen Branderhofer Weg (71 %), Luise-Hensel-Straße (63 %), Mallinckrodtstraße (67 %), Rathenauallee (73 %), Viehhofstraße (63 %) und Zeise (76 %) liegt die Auslastung des öffentlichen Parkraums zum Teil deutlich unter dem Durchschnittswert, in anderen Straßen hingegen konnte aufgrund von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen ein Auslastungsgrad von (weit) über 100 % ermittelt werden. Hierzu zählen vor allem der Abteiplatz (150 %) und die Schervierstraße (122 %).
Der Anteil der „Falschparker“ liegt über alle Erhebungsstrecken und im Tagesmittel bei 10 %. In einigen Bereichen des Untersuchungsgebietes liegen die Anteile der ordnungswidrig abgestellten Kraftfahrzeuge bei über 25 %.
Bei einem Großteil der Straßen im Untersuchungsgebiet (z.B. Abteistraße, Friedrich-Ebert-Allee, Im Gillesbachtal, Karl-Marx-Allee, Michaelsbergstraße, Rathenauallee und Von-Pastor-Straße) ist der Anteil der „ortsfremden“ Fahrzeuge in den Morgen- und Abendstunden auffällig hoch und überwiegt teilweise sogar den Anteil der Kraftfahrzeuge von Bewohner/innen. Lediglich in sieben von 21 Straßen, in denen Kraftfahrzeuge angetroffen wurden, überwiegt der Anteil der auf Bewohner/innen zugelassenen Fahrzeuge. Für ein nicht zentral gelegenes städtisches Gebiet, welches vorwiegend durch reine Wohnnutzung geprägt ist, ist dies eine außergewöhnliche Verteilung.
Am Abteiplatz wurden anteilsmäßig die meisten Kraftfahrzeuge gemeldeter Bewohner/innen aus dem Untersuchungsgebiet erfasst. In den Morgen- und Abendstunden waren zwischen 79,2 % und 87,5 % der angetroffenen Kraftfahrzeuge auf Bewohner/innen der geplanten Bewohnerparkzone „BU2“ zugelassen. Des Weiteren weisen vor allem in den Abendstunden (22 Uhr) der „Kalverbenden“ (53,5 %), der „Weingartshof“ (61,1 %) und die Von-Pastor-Straße (65,4 %) überdurchschnittlich hohe Werte auf.
Die in dieser Hinsicht geringsten Anteile weisen die Friedrich-Ebert-Allee (10,8 % - 14,2 %), die Kapellenstraße (3,4 % - 8,4 %) und die Zeise (2,2 % - 6,7 %) auf. Die geringen Werte in der Kapellenstraße sind auf die Fußgängerzone und die damit einhergehende geringe Anzahl an öffentlichen Parkständen zurückzuführen. Den 238 Kraftfahrzeugen, die auf Bewohner/innen in der Kapellenstraße zugelassen sind, stehen lediglich 45 öffentliche Parkstände in selbiger Straße gegenüber.
Im Bereich Burtscheider Markt, Klosterweiher und St. Johann stehen keine öffentlichen Parkstände zur Verfügung, so dass die Bewohner/innen dieser Gebiete ihre Kraftfahrzeuge in umliegenden Bereichen oder auf privaten Stellplätzen abstellen müssen.
Fazit:
Die erhobenen Daten belegen eine hohe Auslastung des öffentlichen Parkraumangebotes. Vor allem im Bereich Abteiplatz, Am Höfling, Friedrich-Ebert-Allee, In den Heimgärten, Schervierstraße und Weingartshof wurde die Parkraumkapazität im Tagesmittel des Erhebungstages sogar überschritten. Zudem konnte ein hoher Anteil an Falschparkern beobachtet werden, so dass bei Einhaltung der StVO, von einer höheren Auslastung in den angrenzenden Streckenabschnitten ausgegangen werden kann.
Die Einführung einer Bewohnerparkzone kann dazu beitragen, dass die Parkraumnachfrage durch „ortsfremde“ Kraftfahrzeugführer/innen im Untersuchungsgebiet sinkt und somit die Chancen der Bewohner/innen auf einen freien öffentlichen Parkstand steigen. Dies ist insbesondere in den Morgen- und Abendstunden relevant, wenn die Bewohner/innen Zuhause sind. Zudem würden Parksuchverkehre sowie regelwidriges Parken reduziert und dadurch zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und –beruhigung des Gebietes beitragen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass Verfahren zur Einführung einer Bewohnerparkzone „BU 2“ weiter zu betreiben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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(wie Dokument)
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507,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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949,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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