Entscheidungsvorlage - E 49.5/0136/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie, deren Finanzierung durch Drittmittel erfolgen soll.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag vom 10.11.2017 beauftragen die CDU und die SPD im Rat der Stadt  Aachen die Verwaltung die dauerhafte Nutzung der Stahlbau-Strang-Halle in Rothe-Erde für Kultur und andere Events wie folgt zu prüfen:

1)      ob die Strang-Halle der Stadt langfristig für kulturelle und weitere Veranstaltungszwecke zur Verfügung steht und zu welchen Konditionen;

2)      welche rechtlichen Anforderungen für eine dauerhafte Nutzung der Strang-Halle als Veranstaltungsort für Kultur-, Kongress- und Eventveranstaltungen zu erfüllen sind und den damit verbundenen erforderlichen Handlungsbedarf zu ermitteln;

3)      für welche Kultur-, Kongress- und Eventveranstaltungen die Halle genutzt werden könnte;

4)      welche Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes sowie andere Fördermittelgeber zur Verfügung stehen, um die Halle im o.g. Sinne zu nutzen;

5)      nach welchem Organisationsmodell die Halle inhaltlich, programmatisch und ästhetisch geführt werden sollte.

 

Die zunehmende Zahl unterschiedlicher Kultur-, Kongress- und Eventveranstaltungen in Stadt und StädteRegion Aachen weisen darauf hin, dass eine Halle von der Größenordnung der Strang-Halle durchaus eine Bereicherung als Veranstaltungsort darstellen würde .Auch und gerade in der freien Kulturszene wird eine Halle in dieser Größenordnung nachgefragt.

 

Zu den gestellten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1)

Die Strang-Halle steht nach Gesprächen mit dem Eigentümer für kulturellere und weitere Veranstaltungszwecke noch zur Verfügung. Gleichwohl gilt es, die bestehenden Mietverhältnisse sowie unterschiedliche Optionen zur Nutzung in Relation zu Konzepten zu evaluieren.

 

Zu 2)

Mittels einer Machbarkeitsstudie und den daraus hervorgehenden Nutzungsoptionen können die rechtlichen Anforderungen (z.B. Brandschutz, Stellplatznachweis, Lärmemissionen, Versammlungsstättenverordnung) überprüft werden, um nutzungsspezifische Aussagen treffen zu können. Insbesondere mit Blick auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft vorgesehene Produktion des e.Go-Mobils, dem serienreifen Elektroautomobil, sollten sowohl Synergien wie auch potentielle Behinderungen überprüft werden.

 

Zu 3)

Im Benehmen mit Eurogress und Wirtschaftsförderung wurden durch Ortsbegehung Optionen für die Nutzung in den Bereichen: Kultur, Eventveranstaltungen, Kongresswesen erörtert.

Abhängig vom Betreibermodell und Umbauten sind unterschiedliche Formate denkbar. Bereits jetzt wird die die Halle von privaten Firmen für Großereignisse genutzt. Vorstellbar sind

Kulturveranstaltungen:

-          Konzerte

-          Tanzveranstaltungen

-          Theateraufführungen

-          Lesungen

-          Ausstellungen

 

Eventveranstaltungen:

-          Comedy-Veranstaltungen

-          Karnevalsveranstaltungen

-          Populäre Musik- und Theaterveranstaltungen

 

Kongressveranstaltungen:

-          Tagungen

-          Workshops

-          Konferenzen

-          Symposien

Hier v.a. für Veranstalter, die einen besonderen Veranstaltungsort suchen.

 

 

Zu 4)

Die Fördermöglichkeiten hängen u.a. unmittelbar von Kauf oder Miete der Halle, des Betreibermodells und der inhaltlichen Ausrichtung ab. Mittels einer Machbarkeitsstudie könnten die verschiedenen Fördermöglichkeiten realitätsnah ermittelt werden.

 

Zu 5)

Das Organisationsmodell der Halle „inhaltlich, programmatisch und ästhetisch“ hängt vom Nutzungskonzept ab. Grundsätzlich zeigen erste Vergleiche mit anderen Städten, dass vergleichbare Veranstaltungshäuser nicht städtisch geführt werden, sondern im Organisationsmodell einer GmbH (in Einzelfällen einer Stiftung oder eines Trägervereins) geführt werden. Dies ist als Anlage beigefügt. Nähere Recherchen wurden bei drei Hallen vorgenommen. Hierbei wurde ersichtlich, dass die Städte teilweise einen Einfluss auf die Programmgestaltung haben und dass der Betrieb der Halle gewerblich vorgenommen wird.

 

Mit Blick auf diese ersten Untersuchungen durch den Kulturbetrieb tendiert die Verwaltung zu einem Organisationsmodell mit einem externen Betreiber.  Dem sollte gleichwohl eine Machbarkeitsstudie vorgeschaltet werden, um die o.a. Aspekte zu überprüfen. Finanzielle Mittel für die Studie sind im Kulturbetrieb nicht vorhanden. Eine Kostenübernahme durch externe Fördermittel (Land NRW) ist in Aussicht gestellt.

 

 

 

 

 


 

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Anlagen

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