Entscheidungsvorlage - FB 61/0876/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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"Vennbahnstraße wird Fahrradstraße"Antrag der Grüne-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 31.08.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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12.04.2018
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03.05.2018
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07.06.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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21.03.2018
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09.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, die Verwaltung mit der weiteren Planung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Vennbahnstraße zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Vennbahnstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anlass
Die Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster /Walheim beantragte im August 2016, die Vennbahnstraße im Bereich des Bahnhofs aufgrund des steigenden Radverkehrs-aufkommens auf der Vennbahn zur Fahrradstraße umzuwidmen. Sie schlagen weiterhin vor - im Vor-griff auf den Ausbau der Schleidener Straße und der geplanten Querungsstelle am Bahnübergang für die Nutzer des Vennbahnweges – den Verzicht auf die Durchfahrtmöglichkeit von Kraftfahrzeugen zur Schleidener Straße zu untersuchen.
- Heutige Situation
Die Vennbahnstraße verläuft zwischen Schleidener Straße und der Straße „Auf der Kier“. Sie ist als eine Sackgasse zwischen Haus Nr. 21 und Haus Nr. 7 ausgeschildert und hier in beiden Richtungen befahrbar. Eine Durchfahrt zur Straße „Auf der Kier“ ist nicht möglich. Aus Richtung „Auf der Kier“ existiert bis Haus Nr. 7 eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist.
Die Vennbahnstraße ist ein Teilstück der seit 2014 ausgeschilderten, 125 km langen Vennbahnroute nach Luxemburg. Nach vollständiger Inbetriebnahme der Vennbahn 2014 und der Zertifizierung als ADFC - Qualitätsradroute mit 4 Sternen“ hat die Attraktivität und Benutzung des Weges deutlich zuge-nommen.
Fahrradstraße
Um eine Fahrradstraße einzurichten, gibt es nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwal-tungsvorschrift zur StVO (VwV StVo) folgende Vorgaben:
- Der Radverkehr ist die vorherrschende Verkehrsart oder dies ist alsbald zu erwarten.
- Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
- Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden.
- Die Beschilderung mit Verkehrszeichen Zeichen 244.1( Fahrradstraße) ggf. mit Zusatzzeichen Kfz oder Anlieger frei
Entlang der Vennbahn gibt es bereits eine Fahrradstraße, die Karl-Kuck-Straße in Brand zwischen Brander Bahnhof und Trierer Straße. Sie ist für den Kfz-Verkehr freigegeben.
Verkehrsmengen
Um die Voraussetzungen zur Anordnung einer Fahrradstraße nach StVO mit Zeichen 244.1 zu prü-fen, wurde zunächst eine neue Verkehrszählung durchgeführt, da die letzte aus dem Jahr 1988 war.
Im Sommer 2017 wurde an 2 unterschiedlichen Tagen Verkehrszählungen in der Vennbahnstraße in dem Zeitraum von 7 – 19 Uhr durchgeführt. Es wurden auf dem Teilstück mit Beidrichtungsverkehr folgende Verkehrsmengen gezählt:
- Donnerstag, 13.07.2017: Gesamtzahl aller Fahrzeuge inklusive Räder : 976, davon Fahrräder 648 (ca. 67% Radverkehrsanteil)
- Sonntag, 16.07.2017: Gesamtzahl der Fahrzeuge inklusive Räder: 1.181, davon 1011 Fahrräder (ca. 90 % Radverkehrsanteil)
Der Radverkehr ist hier die vorherrschende Verkehrsart, so dass hier eine Ausweisung als Fahr-radstraße möglich und sinnvoll ist.
Weitere Vorgehensweise
Die Stadt Aachen entwickelt derzeit die Gestaltungsstandards für Fahrradstraßen in Aachen im Rah-men des Vorrang – Routen- Netzes, mit dessen Bearbeitung sie im April 2017 beauftragt wurde. Der Einsatz des verkehrsrechtlichen Instruments der Fahrradstraße erscheint insbesondere hinsichtlich der Kosten- und Flächeneffizienz als sinnvolles Element. Eindeutige Kennzeichnung ggf. durch Mar-kierungen und bauliche Gestaltung sind erforderlich.
Da es in der Vennbahnstraße darüber hinaus durch die ungeordnete Parksituation keine eigenen Flächen für Fußgänger gibt, ist es sinnvoll, eine neue Querschnittsaufteilung für den gesamten Straßenraum zu erarbeiten, in der die Gestaltung und Anordnung als Fahrradstraße integriert werden kann. Auch die geplante Änderung der Einmündungssituation an der Schleidener Straße (mit umgekehrter Einbahnstraße wegen der Schrankenanlage) muss bei der anstehenden Planung in der Vennbahnstraße berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird hierzu eine Planung erstellen, die alle Teilaspekte berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,4 kB
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