Kenntnisnahme - BA 6/0143/WP17
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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21.03.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Anfragen zum geplanten Ersatzneubau der Brücke A4/L231 ‚Roermonder Straße‘ wurde an den Landesbetrieb Straßenbau weitergeleitet. Dieser erteilt folgenden Sachstandsbericht:
„Bei der Nachrechnung des Bauwerks gemäß Nachrechnungsrichtlinien hat sich ergeben, dass das Bauwerk in die Brückenklasse 45 einzustufen ist und als verkehrliche Kompensationsmaßnahmen dieses bis zum erforderlichen Ersatzneubau mit einem LKW-Überholverbot und einem LKW-Mindestabstand 50 m beschildert werden muss.
Das Bauwerk hat eine rechnerische Restnutzungsdauer bis 2035.
Da die Vorbereitungen für die grundhafte Instandsetzung der A4 von Vetschau bis AK Aachen laufen, soll der Ersatzneubau kurzfristig angestrebt werden.
Eine grobe Zeitplanung sieht eine Umsetzung des Ersatzneubaus bis 2025 vor.
Eine grundsätzliche Veränderung des Bauwerks bezüglich der Fahrspuraufteilungen ist nicht geplant. Es wird nur Anpassungen an die Anforderungen gemäß aktuellen Regelwerken geben.
Vorgesehen ist ein Lärmschutz auf dem Bauwerk (beidseitig, h = 3,00 m). Weiterhin wird hinter dem Bauwerk in FR Köln eine ca. 180m lange Lärmschutzwand errichtet. Ebenfalls in FR Köln soll vor dem Bauwerk zwischen der bestehenden Lärmschutzwand ‚Hander Weg‘ und dem Bauwerk ‚Roermonder Straße‘ ein Lückenschluss erfolgen.
Diese Lärmschutzmaßnahmen werden erst im Rahmen der Ersatzneubaumaßnahme umgesetzt, nicht im Rahmen der Instandsetzung der A4“.
Die verkehrlichen Auswirkungen auf das Aachener Straßennetz müssen zu gegebener Zeit mit der Straßenverkehrsbehörde, FB 61/400, abgestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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515,1 kB
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