Entscheidungsvorlage - FB 61/0911/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 469 I im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straßehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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18.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 469 I für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Lütticher Straße und Limburger Straße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 469 I einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieses Planes.
Die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nr. 469 I fand in der Zeit vom 11.12.2017 bis einschließlich 15.01.2018 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Auf die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange konnte verzichtet werden, da eine Betroffenheit nicht zu erkennen ist.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 469 I als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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440,5 kB
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