Entscheidungsvorlage - FB 61/0926/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
3 D-Darstellung in Bebauungsplanverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation; FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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26.04.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde Ende 2017 von der Fraktion Die Grünen im Planungsausschuss beantragt, für die Umsetzung von 3D-Darstellungen in Bebauungsplanverfahren Haushaltsmittel bereitzustellen. Bereits seit mehreren Jahren besteht der Wunsch, den Einsatz von 3D-Visualisierungen zu prüfen. Die Anwendung wurde im Jahr 2013 anhand des städtebaulichen Entwurfs für das Neubaugebiet Kornelimünster-West getestet. Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 07.11.2013 vorgestellt. Das damalige Fazit aus dem Test war, dass die Erstellung der Datei mit den verfügbaren technischen Möglichkeiten sehr kompliziert und zeitaufwändig ist. Darüber hinaus ist die Flexibilität eher gering, Änderungen gestalten sich daher ebenfalls zeitintensiv. Aufgrund dieser ersten Erfahrungen, aber auch aus Kapazitätsgründen, wurde der Ansatz seinerzeit nicht weiter verfolgt.
Nun soll mit erweiterter Software und verbesserter Hardware die Umsetzung von 3D-Darstellungen in Bebauungsplanverfahren erneut geprüft und umgesetzt werden.
Auf die Anfrage in der Sitzung am 07.12.2017 teilte die Verwaltung mit, dass für eine kurzfristige Haushaltsanmeldung für 2018 nicht abgeschätzt werden kann, ob Mittel erforderlich sind und wenn ja, in welcher Höhe. Stattdessen wurde eine Prüfung für das Haushaltsjahr 2019 zugesagt.
Inzwischen wurde geprüft,
- ob die technische Ausstattung für die Erstellung von 3D-Dateien geeignet ist,
- welche Programme grundsätzlich für den Einsatz geeignet sind und
- wie viele Mitarbeiter in die 3D-Erstellung eingearbeitet werden sollen und in welchem Umfang dafür Schulungen erforderlich sind.
zu 1:
Für die Bearbeitung von 3D-Graphiken ist die Aufrüstung der vorhandenen Hardware erforderlich (z.B. Graphikkarte, Prozessor). Da die Anforderungen über den üblichen städtischen Standard hinausgehen, sind dafür Haushaltsmittel erforderlich.
zu 2:
In der verbindlichen Bauleitplanung wird zur Erstellung der Rechtspläne das Programm Autodesk/AutoCAD mit der Erweiterung WS LANDCAD der Firma Widemann Systeme GmbH, Wiesbaden verwendet. Für die Fortführung, Pflege und Datenhaltung des flächendeckend vorhandenen digitalen 3D-Stadtmodells der Stadt Aachen wird beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung die Software SGJ3D der Firma CPA ReDev GmbH, Siegburg eingesetzt.
Es wurde festgestellt, dass grundsätzlich beide Programme mit den entsprechenden Modulerweiterungen (SGJ3D in Verbindung mit SketchUp von Trimble Navigation, bzw. mit SGJ-Modul) geeignet sind, um zukünftig als Standardsoftware für die Erstellung von 3D-Darstellungen verwendet zu werden. Welches der beiden am besten geeignet ist, konnte jedoch noch nicht abschließend geprüft werden. Um zu einer Entscheidung zu kommen, sollen über den Arbeitskreis 3D-Stadtmodell die Erfahrungen anderer Kommunen mit der bereits längerfristigen Nutzung der Programme abgefragt und ausgewertet werden.
Entscheidend für die Auswahl sind folgende Faktoren:
- einfache, benutzerfreundliche Erstellung und Umsetzung von Änderungen
- Ausgabe und Präsentation in weitverbreiteten Standardformaten
zu 3.:
Es wird für sinnvoll gehalten, drei Arbeitsplätze bzw. Mitarbeiter des FB 61/200 mit der Software-Erweiterung auszustatten und entsprechend zu schulen. Auf dieser Annahme basieren die Aussagen zum Finanzbedarf.
Unabhängig davon, ob das beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen benutzte Programm WS LandCAD aufgerüstet wird oder ob das beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung vorhandene Programm benutzt wird, ist die Anschaffung von Lizenzen erforderlich, ebenso wie die Durchführung von Schulungen. Die Gesamtkosten werden zurzeit auf max. 25.000 Euro geschätzt.
Bis zur Haushaltsplanaufstellung soll abschließend geklärt werden, welches der beiden Programme für die geplante Anwendung optimal ist und wie hoch der Finanzierungsbedarf - ggfls. unter Rückgriff auf das gesamtstädtische IT-Budget bzw. die noch ausstehenden Planungen zum Förderprogramm „Modellkommune Digitalisierung“ für den Haushalt 2019 ist.