Kenntnisnahme - FB 20/0136/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 zur Kenntnis.             
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 116 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Aachen vermitteln.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus

 

-der Gesamtbilanz zum 31.12.

-der Gesamtergebnisrechnung und

-dem Gesamtanhang.

 

Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO ein Lagebericht und ein Beteiligungsbericht sowie gemäß § 47 GemHVO ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Des Weiteren ist dem Gesamtanhang gemäß § 51 GemHVO eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form hinzuzufügen.

 

Der Gesamtabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

 

In Folge der Aufstellung und der eingehenden Prüfung des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Aachen für das Jahr 2010 durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt wird der Gesamtabschluss 2012 sowie bereits der Gesamtabschluss 2011 und die darauf folgenden Gesamtabschlüsse bis einschließlich 2014 auf der Grundlage der Erleichterungen des „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“ erstellt. Demnach sind gemäß § 1 die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 der Aufsichtsbehörde in der vom Oberbürgermeister bestätigten und vom Rat zur Kenntnis genommenen Entwurfsfassung erst im Rahmen der Anzeige des geprüften Gesamtabschlusses 2015 vorzulegen. Aus diesem Grund ist die Kenntnisnahme des beigefügten Gesamtabschlusses 2012 im Entwurf ausreichend.

 

Wie auch im Rahmen der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses, wird zur Aufarbeitung der rückständigen Gesamtabschlüsse in weitem Maße auf eine externe Beratung und Unterstützung durch die regio iT zurückgegriffen. Selbstredend erfolgt im Zuge dessen auch eine Einbindung des Fachbereichs Rechnungsprüfung.

 

Der vorliegende Gesamtabschluss 2012 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Die Gesamtergebnisrechnung weist für 2012 insgesamt einen Fehlbetrag in Höhe von 63.549.052,72 € aus. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Fehlbetrag damit um rund 30,5 Mio. € angestiegen, was im Wesentlichen auf die Realisierung der Risiken aus der Insolvenz der Alemannia Aachen Stadion GmbH sowie auf die Auswirkungen der Energiewende zurückzuführen ist. Der im Gesamtabschluss ausgewiesene Fehlbetrag wird im Folgejahr - analog zum Einzelabschluss - mit der noch verbleibenden Ausgleichsrücklage in Höhe von 22.608.224,17 € und in Höhe des darüber hinaus verbleibenden Anteils von 40.940.828,55 € mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Damit wird im Folgejahr die Ausgleichsrücklage vollständig verzehrt werden.

 

Die Bilanzsumme der Gesamtbilanz beläuft sich auf 3.356.454.506,36 €.

 

Das Eigenkapital beträgt 710.308.569,63 €.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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