Entscheidungsvorlage - FB 45/0480/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

2. stimmt der Einrichtung von 3 U3-Belegplätzen und 4 ü3-Belegplätzen in der Kita Kirchberg zu.

 

3. beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Vertrag über die Finanzierung der Belegrechte mit der Bundeswehr abzuschließen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage:

Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine vier-gruppige Kita Kirchberg im Sozialraum 14 (Walheim). Der Kinder- und Jugendausschuss hat beschlossen, dass die Einrichtung von vier auf sechs Gruppen aufgestockt wird.

 

Die durch die Aufstockung entstehenden neuen Betreuungsplätze sollen zum 01.08.2018 in Betrieb genommen werden.

 

  1. Betriebliche Kinderbetreuung:

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Komponente zur Stärkung des Standortes und der Wettbewerbsfähigkeit von ortsansässigen Arbeitgebern. Die Einrichtung von Belegplätzen für die Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Unternehmen ist eine gute Möglichkeit, um Arbeitgeber bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen, qualifiziertes Fachpersonal zu halten und zu gewinnen.

 

Die Stadt Aachen als familienfreundliche Stadt hat diese Möglichkeit bereits frühzeitig erkannt und den Weg durch die entsprechenden Grundlagenbeschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses (KJA/10/WP.16) vom 15.02.2011 und des Rates am 02.03.2011 (Rat/17/WP.16) geebnet. Hierdurch wird nicht zuletzt der Wirtschaftsstandort Aachen gestärkt.

 

Die Bundeswehr, als einer der großen Aachener Arbeitgeber und Ausbilder, hat die Chance zur Unterstützung der eigenen Beschäftigten deutlich erkannt und der Stadt Aachen das Anliegen vorgetragen, Belegplätze in einer Kindertageseinrichtung zu erwerben. Die bundeswehrintern durchgeführte Abfrage ergab einen Bedarf von aktuell 7 Belegplätzen. Zudem wurde eine Betreuung der Kinder im Rahmen einer Randzeitenbetreuung gewünscht.

 

Die Lützow-Kaserne als Ausbildungskaserne liegt im Sozialraum 6 (Driescher Hof) in direkter Nähe zum Sozialraum 12 (Brand). Eine mit der Kindertagesstättenentwicklungsplanung harmonisierte Suche nach einer geeigneten Kita ergab, dass die Einrichtung von 7 Belegplätzen in der Kita Kirchberg im Sozialraum 14 (Walheim) möglich ist. Diese Einrichtung wird von einer viergruppigen Einrichtung (Albert-Einstein-Str.)zu einer sechsgruppigen Einrichtung umgebaut. Das geplante Inbetriebnahmedatum beläuft sich voraussichtlich auf den 01.08.2018. Die Versorgungsquoten der Sozialräume 13 (Kornelimünster/ Oberforstbach/ Schleckheim) und 14 (Walheim) erlauben die Einrichtung von 7 Belegplätzen. Dabei werden die Bedarfe und Möglichkeiten grundsätzlich von Kita-Jahr zu Kita-Jahr erneut in den Blick genommen.

 

  1. Vertragliche Eckpunkte

Der zwischen der Stadt Aachen und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in Bonn (BAIUDBw), dieses vertreten durch das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Aachen – nachfolgend Bundeswehr – genannt zu schließende Vertrag regelt die Finanzierung von

 

  • sieben exklusiven Belegrechten für die Bundeswehr,
  • eine zusätzliche Randzeitenbetreuung für jeden Belegplatz in der Zeit von 7.00 Uhr bis 7.15 Uhr und 16.15 Uhr bis 17.00 Uhr neben den regulären Öffnungszeiten,
  • eine Vertragslaufzeit von zunächst drei Jahren, mit automatischer Verlängerung um je ein Jahr, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.

 

  1. Finanzierung

Die Stadt verpflichtet sich Betriebskindertagesstättenplätze entsprechend den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu fördern. Die Bundeswehr verpflichtet sich, der Stadt Aachen 50 % der durch die Förderung entstehenden Nettokosten zu erstatten.

Die Kosten für die Randzeitenbetreuung erstattet die Bundeswehr auf Basis einer jährlichen Pauschale grds.  in Höhe von 14.000 €. Die Pauschale wird jährlich auf Basis der Tarifsteigerungen des Vorjahres indexiert. Weitere Anpassungen können möglich sein.

Die erzielten Elternbeiträge werden zunächst für zwei Kita Jahre spitz von den vorgenannten Kosten in Abzug gebracht. In den Folge-Kita-Jahren  wird eine pauschalierte Regelung angestrebt.

 

5.   Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zur nehmen.
  2. die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Bundeswehr zu der Einrichtung von 3 U3-Belegplätzen und 4 ü3-Belegplätzen in der Kita Kirchberg zu beauftragen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Die finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Gesamtüberarbeitung der Kitabedarfsplanung 2019/2020 zur Haushaltsplanung 2019 ff. angepasst.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Loading...