Entscheidungsvorlage - FB 45/0478/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Benchmark "Hilfen zur Erziehung + NRW" Berichtsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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24.04.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Seit dem Jahr 2003 beteiligt sich der Fachbereich Kinder-Jugend und Schule am Benchmarkingkreis HzE+ von 11 mittelgroßen Großstädten in Nordrhein – Westfalen.
Neben Aachen beteiligen sich die Kommunen Bonn, Düren, Iserlohn, Krefeld, Lüdenscheid, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Oberhausen und Solingen.
Im Rahmen des Benchmarkingkreises arbeiten die Kommunen kontinuierlich daran, mit Hilfe des Vergleichs von Kennzahlen der Hilfeempfänger und der Ausgaben der Hilfen zur Erziehung sowie im fachlichen Austausch miteinander Impulse für die Steuerung in diesem Leistungsbereich zu erhalten und diese zu verbessern.
2. Zielsetzung, Methodik, Ansatz des Benchmarks
Zielsetzung des Benchmarks ist es, das Leistungsgeschehen der Hilfen zur Erziehung in den beteiligten Kommunen im Vergleich auszuwerten, um auf diesem Wege gute Praxis- und Steuerungsansätze sichtbar zu machen und weiter zu qualifizieren.
Ein quantitativer Kennzahlenvergleich der Hilfen zur Erziehung findet u.a. in nachfolgenden Bereichen statt:
- Dichte der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger von HzE+ insgesamt
- Ambulante und stationäre Hilfeleistungen
- Nettogesamtausgaben pro Einwohner
- Nettogesamtausgaben pro Kind / Jugendlichem mit HzE+
- Entwicklung von Ausgaben nach § 35a SGB VIII
Dem gegenüber werden Kontextzahlen der jeweiligen Kommune gegenübergestellt, um die zum Teil sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen unter denen die jeweilige Kommune agiert, in der Auswertung und Diskussion angemessen berücksichtigen zu können.
Berücksichtigte Kontextzahlen sind u.a.:
- Anzahl der Bezieher von Transferleistungen nach SGB II
- Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender
- Jugendarbeitslosigkeit
- Bildungsabschlüsse
- Anklage und Diversionsverfahren gemäß Jugendgerichtsgesetz
Neben dem Kennzahlenvergleich greift der Benchmarkingkreis aktuelle Themen der Jugendhilfe auf und diskutiert gemeinsam mögliche Lösungsansätze und Beispiele aus der Praxis, um den teilnehmenden Kommunen Steuerungsinstrumente an die Hand zu geben.
3. Kontextfaktoren der beteiligten Kommunen
Die folgenden Radargrafiken geben mit den ausgewählten Indikatoren einen Überblick über die unterschiedlichen Problemlagen der Benchmarkingstädte. Um Kennzahlen, die auf unterschiedlichen Größen beruhen (z.B. Einwohner, Arbeitsmarkt-Daten, Schulabgänger), direkt miteinander vergleichbar zu machen, wird für jede Kennzahl die durchschnittliche Abweichung aller Städte vom arithmetischen Mittel ermittelt, die „Standardabweichung“. Diese dient als standardisierte Maßeinheit für alle Indikatoren in der Radargrafik, um die jeweilige Abweichung des Ergebnisses einer Stadt vom Mittelwert zu veranschaulichen. Dabei werden alle Indikatoren gleichermaßen gewichtet.
In jedem Radarchart wird pro Stadt visualisiert, wie groß die Problemlage anhand der benannten Kontext-Indikatoren einzuschätzen ist. Eine gestrichelte rote Linie weist den Mittelwert aus. Ragt die in der Grafik aufgespannte Fläche über die Mittelwertlinie hinaus, weist dies auf eine überdurchschnittliche Problemlage hin, bleibt die Fläche kleiner, ist von einer günstigeren Lage auszugehen.
Bemerkenswert ist, dass neben Bonn die Stadt Aachen in nahezu allen Bereichen eher günstige Kontextfaktoren aufweist. Seit 2012 haben sich diese Vergleichszahlen nur unwesentlich verändert, so dass trotz der hohen Flüchtlingszahlen der vergangenen Jahre nach wie vor gute Rahmenbedingungen für Aachen festzustellen sind.
4. Kennzahlenvergleich HzE+
4.1. Hilfeempfänger pro 100 Einwohner gesamt
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung der beteiligten Kommunen pro 100 Einwohner.
Bei der Bewertung der Kennzahlen für die Stadt Aachen ist zu berücksichtigen, dass hier aus EDV -technischen Gründen einzelne Hilfen und nicht, wie in den übrigen Kommunen, Hilfeempfänger gezählt werden (konnten), was die deutlich höheren Zahlen erklärbar macht.
Darüber hinaus ist Aachen im Benchmarkingkreis die Kommune, mit den höchsten Fallzahlen unbegleiteter Minderjähriger Ausländer, was insbesondere in den Vergleichszahlen der Jahre 2013 bis 2015 seinen Niederschlag findet.
4.2 ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung
Eine der übergeordneten Steuerungsziele in den Hilfen zur Erziehung ist die Stärkung der ambulanten Hilfen gegenüber stationären Hilfesettings.
Für Aachen zeigen sich hier über die Vergleichsjahre hinweg hohe ambulante Hilfezahlen, was vor dem Hintergrund des richtig erachteten Grundsatzes, sehr früh und ambulant mit Hilfsangeboten in Familien zu gehen, gewollt ist, ums so langfristig teurere, stationäre Maßnahmen zu vermeiden.
Vor dem bereits zuvor erwähnten Hintergrund der hohen Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer konnten die Fallzahlen der stationären Hilfen zur Erziehung seit 2012 nicht gehalten werden.
Erstmalig für das Jahr 2016 zeichnet sich nun aber, entgegen dem Trend der Vergleichskommunen, ein erster Rückgang stationärer Hilfen für Aachen ab. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend für das Jahr 2017 fortsetzt.
5. Entwicklung der Nettogesamtausgaben Hilfen zur Erziehung+
Die Entwicklung der Nettogesamtausgaben HzE+ pro Einwohner zwischen 0 und 21 Jahren steigerte sich in Aachen vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation der Jahre 2012 bis 2016 deutlich.
Trotz dieser hohen Belastung, die nicht steuerbar war, hielt sich diese Steigerung im Vergleich der Kommunen untereinander in Grenzen.
Noch deutlicher wird dieses anhand der Grafik „Nettogesamtausgaben pro Hilfeempfänger 0 bis 21 Jahre.
Hier weist Aachen mit Abstand niedrige Ausgaben im Verhältnis der Benchmarking-Kommunen aus, es gelingt sogar die Ausgaben gegen den Trend leicht zu senken.
Hier zeichnen sich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein hohes Kostenbewusstsein und die gezielte Steuerung hin zu ambulanten Hilfen zur Erziehung aus.
6. Resümee
Aachen ist gekennzeichnet durch die im Vergleich höchste Hilfeempfänger - Dichte. Dieses betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Hilfen.
Zwar lassen die eher günstigen Kontextfaktoren keine hohe Falldichte erwarten, doch das besonders hohe Aufkommen an UMF / UMA in den vergangenen Jahren zeigt sich deutlich in den vorliegenden Vergleichszahlen.
Entgegen dem Trend sind die Kosten der HzE+ zum Berichtsjahr weiter gesunken, und zwar auf den niedrigsten Wert unter den Vergleichspartnern. Hier trägt der insgesamt niedrige Anteil Hilfeempfänger in stationären Hilfen dazu bei, die HzE – Fallkosten vergleichsweise niedrig zu halten.
Der Anteil der stationären Hilfeempfänger an allen Hilfeempfängern ist im Vergleich der übrigen Kommunen sehr niedrig und im Berichtsjahr sogar gesunken.
Es ist zu erwarten, dass sich mit weiter sinkenden UMA / UMF Zahlen dieser Trend fortsetzt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Sachstandsbericht – keine Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung erfolgt aus § 9II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit | Deckung ist gegeben |