Entscheidungsvorlage - FB 56/0139/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2018 die Verwendung der Mittel für Projekte zur Integration gem. der Anlage 1 und empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie der vorgesehenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Projekte zur Integration“ zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Beschluss des Integrationsrates zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Projekte zur Integration“ gem. der Anlage 1 unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2018 zu.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für 2015 standen für Projekte zur Integration 135.000,- Euro zur Verfügung, die auf Grund von Kostenerhöhungen für „I. laufenden Projekte (u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc.)“ erstmalig um weitere 3.000,- Euro aus den Geschäftsaufwendungen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration erhöht wurden. Da nicht absehbar war, ob eine Kostensenkung für „I. laufende Projekte (u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc.)“ erreicht werden konnte, erfolgte in den beiden Folgejahren ebenfalls eine Erhöhung des Budgets in Höhe von 3.000,- Euro aus den Geschäftsaufwendungen des Kommunalen Integrationszentrums. Dies ist für das Jahr 2018 ebenfalls geplant.

 

Somit stehen zur Durchführung von integrativen Maßnahmen im Haushalt 2018 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Projekte zur Integration“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2018, 138.000,- Euro zur Verfügung.

 

Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 138.000,- Euro werden,

 

         43.000,- Euro für „I. laufende Projekte“ u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc,

         41.000,- Euro für „II. Sprachkurse“,

         3.000,- Euro für die Aktivitäten des „III. Kommunalen Integrationszentrums

in Kooperation mit anderen Einrichtungen“

         7.000,- Euro für „IV. Veranstaltungen von  Migrantenorganisationen“ und

         5.000,- Euro für „V. Integrationsrat“

 

bereitgestellt. (siehe Anlage 1 - Mittelaufstellung).

 

Weiterhin stehen für „VI. Projektanträge zur Integration“ Mittel i.H.v. 39.000,- Euro zur Verfügung. Diese werden entsprechend auf die in 2018 eingehenden Anträge verteilt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Zum  PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Projekte zur Integration“ stehen in 2018 138.000,00 € vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2018 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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