Kenntnisnahme - FB 56/0152/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Ehrenamtsbetreuung im FB 56 zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration wird durch unterschiedliche Maßnahmen das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit auf dem Gebiet der Stadt Aachen betreut und gefördert.

Für den Bereich der Flüchtlingshilfe wird seit 2016 durch das Landesförderprogramm „KOMM-AN NRW“ zur Förderung des Ehrenamtes in der Arbeit mit Geflüchteten und Neuzugewanderten Finanzmittel bereitgestellt. Die Stadt Aachen hat als antragsberechtigte Kommune über das Kommunale Integrationszentrum auch in 2018 Fördergelder beantragt. Sowohl die Personalmittel für eine Stelle als auch die Projektmittel in Höhe von 91.000 € wurden für 2018 erneut bewilligt.

Die Kommune setzt für die Begleitung und Unterstützung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe aus eigenen Mitteln zwei weitere Stellen ein, die 1.500 freiwillig Engagierte betreuen. Die Aufgaben liegen im Qualitätsmanagement des Ehrenamtes für Geflüchtete. Darunter fallen u.a. Qualitätsstandards, Vernetzung, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen sowie Austauschtreffen.

Seit Ende 2017 wurden zudem die Leistungsvereinbarungen mit den Freiwilligenzentren vom Regionalen Caritasverband Aachen sowie vom Verein zur Förderung des Ehrenamtes beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration angesiedelt, weil die Idee besteht, die Gewinnung von Ehrenamtlern aus Sicht der Stadt hier prioritär im Bereich der Flüchtlingsarbeit anzusiedeln. Durch den Wechsel der Zuständigkeit für die Freiwilligenzentren vom Büro zur Förderung des Ehrenamtes beim FB 01 zum FB 56 konnten die Leistungsvereinbarungen, die bis Ende 2017 galten, nicht wie vorgesehen für 2018 neu gestaltet werden. Dies soll nun zeitnah im laufenden Jahr geschehen. Deshalb wurde in einem Gespräch mit Vertreterinnen der beiden Freiwilligenzentren vereinbart, dass die bestehenden Leistungsvereinbarungen ein Jahr (bis zum 31.12.2018) weiter gelten.

Im laufenden Jahr sollen im Rahmen eines intensiven Austausches die Bedarfe im Kontext des allgemeinen Ehrenamtes in Abgrenzung zu den geförderten Aufgaben im Flüchtlingsbereich für die beiden Freiwilligenzentren besprochen werden.

Gemeinsam mit Vertretern der Freiwilligenzentren und dem Büro für Ehrenamt wird im 1. Halbjahr 2018 der Austausch zu den Bedarfen, Schnittstellen und Zuständigkeiten aufgenommen. Dies wird die Basis der neuen Leistungsvereinbarungen ab 2019 sein.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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