Entscheidungsvorlage - FB 61/0901/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Trierer Straße Forst - NebenanlagenAusführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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11.04.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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03.05.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Trierer Straße Nebenanlage zwischen Schopenhauer– und Neuhausstraße
Ausführungsbeschluss
Zustand
Im Jahr 2010 sollte im Rahmen der damals durchgeführten Baumaßnahme der STAWAG eine funktionale Verbesserung der Nebenanlagen auf der westlichen Seite der Trierer Straße (stadtauswärts) zwischen Schopenhauerstraße und Neuhausstraße erfolgen.
Aufgrund fehlender Finanzmittel ist die Ausführung der Maßnahme jedoch immer wieder verschoben worden. Für das Jahr 2018 ist das Projekt in den Haushalt aufgenommen worden.
Die Nebenanlage stadtauswärts weist derzeit eine mittlere Breite von ca. 8,00 m auf, die derzeit in einen ca. 3,00 m breiter Parkstreifen, einen 2,50 m breiten Beidrichtungsradweg und einen ca. 2,50 m breiter Gehweg aufgeteilt ist. Durch den überbreiten Parkstreifen und die teilweise unklare Trennung der einzelnen Bereiche, wird überwiegend nicht in Längsrichtung sondern in Schrägrichtung geparkt. Dies führt häufig dazu, dass Fahrzeuge halb auf dem Radweg stehen und Radfahrer gezwungen sind, auf den Gehweg auszuweichen.
Der aktuelle Zustand erfüllt nicht die Anforderungen der Barrierefreiheit.
Planung
Die vorliegende Planung hat die erforderlichen Randbedingungen übernommen und eingearbeitet.
Die vorhandene Fahrbahn wird in Teilbereichen begradigt. Von den 6 Bäumen im Planungsbereich können 5 erhalten bleiben. Die verbleibenden Bäume erhalten eine mindestens 6 m² große offene Baumscheibe. Ergänzend werden zwei neue Baumstandorte in die Planung aufgenommen.
Der vorhandene Längsparkstreifen mit 25 Parkständen wird erneuert. Zur Trennung zwischen Parkplätzen und Radweg wird ein Hochbordstein eingebaut.
Der 2,90 m breiten Gehweg und der 2,50 m breite Beidrichtungsradweg werden durch einen Noppenstreifen getrennt. Der Radweg ist zu den Parkplätzen hin mit einem 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen geschützt.
Vor den Fußgängerfurten der Trierer Straße, als auch der Neuhausstraße und Schopenhauerstraße werden auf dem Gehweg Noppenplatten bzw. Rippenplatten verlegt. Aufmerksamkeitsfelder an den Gehwegkreuzungen sowie ein Leitstreifen entlang der Hausfront dienen sehbehinderten Menschen als Orientierungshilfe.
Bautechnik
Der Ausbau der Nebenanlage erfolgt über den gesamten Bauabschnitt im Vollausbau. Die vorhandene Fahrbahn der Trierer Straße wird an der neuen Fahrbahnkante geschnitten und abgetrennt. Ausnahme ist der mittlere Bereich (Haus-Nr. 364 bis 378), hier wird die Fahrbahn um einen Streifen von 0,75 m ergänzt.
Für die Fahrbahn wird die Belastungsklasse Bk100 gemäß RSTO 12 mit folgendem Aufbau vorgesehen:
4 cm Asphaltdeckschicht
8 cm Asphaltbinderschicht
22 cm Asphalttragschicht
36 cm Frostschutzschicht
70 cm Gesamtaufbau der Fahrbahn
Entlang des neuen Parkstreifens wird ein Randstein 16x16x14 cm an die Fahrbahn niveaugleich angesetzt. Die Randeinfassungen zu den Bäumen und der Übergang zum Sicherheitstrennstreifen werden mit einem Hochbordstein 15x25x100 cm gesetzt.
Parkstreifen, Sicherheitstrennstreifen und Radweg werden im Läuferverband gepflastert und mit folgendem Aufbau hergestellt:
8 cm Betonsteinpflaster 10x20 cm
3-5 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
15 cm hydr. gebundene Tragschicht 0/32
13 cm Frostschutzschicht 0/45
40 cm Gesamtaufbau
Der Gehweg wird mit gleichem Aufbau, jedoch mit Betonsteinplatten 30 x 30 x 8 cm ausgeführt.
Das Betonsteinpflaster wird für den Parkstreifen in anthrazit, für den Radweg und den Sicherheitstrennstreifen in grau und quer verlegt. Für den Gehweg werden die grauen Betonsteinplatten in Längsrichtung verlegt.
Für die Toreinfahrten werden Einfahrtschwellen 44x50x7/17 cm eingesetzt, die räumlich im Bereich des Sicherheitsstreifens verbaut werden. Auf der gesamten Toreinfahrtsbreite wird, auch im Gehwegbereich, Pflaster im L-Verband verlegt. Zudem wird die Tragschicht um 10 cm verstärkt. Der Leitstreifen im Einfahrtsbereich wird in Betonrippenpflaster 10x20 cm in der Farbe anthrazit ausgeführt.
Die Rinne wird mittels Muldensteinen 30/30/8.75-10 hergestellt. Im Bereich der Fußgängerüberwege wird die Mulde als Scheinmulde mit Rinnensteinen 30/30/8 weitergeführt.
An einigen Baumstandorten werden Fahrradbügel aufgestellt.
Beleuchtung
Die Beleuchtung wird versetzt und den baulichen Erfordernissen angepasst.
Werbeanlage
Im Jahr 2017 wurde an der Bushaltestelle „Trierer Platz“ in der Neuhausstraße ein Fahrgastunterstand errichtet. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse musste auf den Werbeträger verzichtet werden.
Derzeit wird geprüft, ob der entsprechende ausgelagerte Werbeträger im Zuge der aktuellen Straßenbaumaßnahme in Schopenhauerstraße/Trierer Straße errichtet werden kann.
Entwässerung
Durch die neue Aufteilung der einzelnen Bereiche wird die Entwässerung verbessert. Das Oberflächenwasser wird in einer Rinne zwischen Radweg und Gehweg gesammelt und abgeleitet. Der Längsparkstreifen entwässert zur Fahrbahn hin. Die derzeitigen Straßenabläufe werden an die neue Lage des Randsteins angepasst.
Kosten und Finanzierung
Die Kostenberechnung für die o.g. Maßnahme beläuft sich auf 248.000 €.
Bei PSP-Element 5-120102-000-10000-300-1 / 4-120102-070-4 "Trierer Straße, Nebenanlagen Forst" stehen im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 310.071,96 € zzgl. erforderlicher Mittel für Abschreibungen für Festwerte zur Verfügung.
Planung zum alternativen Haltestellenstandort “Trierer Platz“
Zur Zeit wird die Verlegung der Haltestelle "Trierer Platz" von der östlichen Seite des Trierer Platzes auf die westliche Seite (vor Haus Nr. 380) geprüft.
Die Verlegung hätte folgende Auswirkungen:
Die neu zu bauende Haltestellenbucht, gem. RASt 06 mit einer Aufstellfläche von 40 m vor Haus 380 führt zu einem Verlust von 15 Parkplätzen. Zudem müssten 3 Bäumen gefällt und der Radweg im Bereich der Haltestelle unterbrochen werden.
In diesem Bereich würde der Gehweg für die Radfahrer frei gegeben.
Die Standorte der Ampelanlage (LSA) und der Beleuchtung müssten angepasst werden.
Nach Diskussionen der Vor- und Nachteile mit den verkehrslenkenden Dienststellen, favorisiert die Verwaltung die ursprüngliche Planung. Sollte sich im Zusammenhang mit einer neuen Nutzung des Geländes Trierer Straße zwischen Bodelschwinghstraße und Trierer Straße 401 die Notwendigkeit ergeben, die aktuelle Haltestelle zu verlagern, wird dafür der Bereich Trierer Straße 394-400 vorgeschlagen.
Kosten und Finanzierung für die alternative Planung
Die Kostenberechnung für die o.g. Maßnahme beläuft sich auf 265.000 €.
Bei PSP-Element 5-120102-000-10000-300-1 / 4-120102-070-4 "Trierer Straße, Nebenanlagen Forst" stehen im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 310.071,96 € zzgl. erforderlicher Mittel für Abschreibungen für Festwerte zur Verfügung.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Eine Refinanzierung der Kosten für die geplante Ausbaumaßnahme ist zeitnah nicht möglich.
Der Bereich der geplanten Ausbaumaßnahmen befindet sich innerhalb des Abschnitts der Trierer Straße, für den noch Beiträge für die erstmalige endgültige Herstellung (BauGB) von den Beitragspflichtigen erhoben werden müssen. Die umlagefähigen Kosten des geplanten Ausbaus fließen daher als beitragsfähiger Aufwand in die nach den Bestimmungen des BauGB noch durchzuführende Beitragserhebung ein. Es sei darauf hingewiesen, dass die Beitragserhebung erst dann durchgeführt werden kann, wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Abrechenbarkeit des Straßenabschnitts gegeben sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-000-1000-300-1 „Trierer Straße, Nebenanlagen Forst“ | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018* | Fortgeschriebener Ansatz 2018* | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 298.071,96 | 298.071,96 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 298.071,96 | 298.071,96 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120102-070-4 „Trierer Straße, Nebenanlagen Forst“ | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 12.000 | 12.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 15.000 | 15.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 27.000 | 27.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
*Auszahlungen 2018: Haushaltsansatz i.H.v. 288.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 10.071,96 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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114,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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114,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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68,9 kB
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