Kenntnisnahme - FB 61/0905/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Haltestellenumbau, Einplanungsantrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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03.05.2018
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Für Städte, Kreise, Gemeinden, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde besteht jährlich die Möglichkeit, Investitionsvorhaben des ÖPNV und SPNV nach den § § 12 und 13 ÖPNV-Gesetz NRW (ÖPNVG NRW) vom Nahverkehr Rheinland (NVR) bzw. Land Nordrhein-Westfalen fördern zu lassen. Der derzeit gültige Fördersatz beträgt 90 %.
Die Stadt Aachen beabsichtigt, den zweiten Förderantrag zum Bau von barrierefreien Haltestellen zu stellen. Diese Maßnahme wird zur Förderung nach § 13 ÖPNVG NRW - neuer Fördergegenstand zu Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse - angemeldet. Der Zweckverband NVR prüft die nach § 13 ÖPNVG NRW angemeldeten Vorhaben auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und ihre Dringlichkeit und erstellt bis Ende Juli einen Teil-Maßnahmenkatalog als Vorschlag zur Programmauf-nahme durch das Land NRW. Aus den Teil-Maßnahmenkatalogen aller drei Zweckverbände in NRW stellt das Land einen Maßnahmenkatalog auf.
Ausbaustandards Barrierefreie Bushaltestellen und Umbauprogramm
Die gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) herzustellende vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV wird ausführlich im Nahverkehrsplan der Stadt Aachen (NVP, 2. Fortschreibung 2015) behan-delt. Zur Gesamtbetrachtung der Barrierefreiheit sind mehrere Aspekte zu betrachten:
- Haltestelleninfrastruktur
- Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge
- Kundeninformation und Kommunikation
- Betrieb und Unterhaltung der Anlagen.
Im NVP werden Baustandards für eine barrierefreie Bushaltestelle definiert, der Bestand dargestellt und das Arbeitsprogramm beschrieben. Die Ausbaustandards sind in Anlage 2 dargestellt. Dabei wird nach vier Kategorien je nach Fahrgastnutzung, Lage und Umfeld unterschieden. Über die baulichen Elemente hinaus ist von zentraler Bedeutung, dass der anhaltende Bus die Haltestelle so anfahren kann, dass der Bus parallel zum Bord im Bereich des taktilen Einstiegsfeldes zum Halten kommt. Nur so kann in das Fahrzeug barrierefrei ein- und ausgestiegen werden.
Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen liegt ein Ausbauprogramm vor, das im Nahver-kehrsplan beschrieben wird. Zunächst sollen Bushaltestellen der Kategorie 1 sowie Haltestellen in sehr schlechtem baulichem Zustand, an wichtigen Einrichtungen und mit einem hohen Aufkommen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste umgebaut werden. Zu bemerken ist, dass der barrierefreie Aus-bau von allen Haltestellen im Stadtgebiet mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressour-cen der Verwaltung keineswegs bis 2022 zu schaffen ist.
Einplanungsantrag 2018
Die Stadt Aachen hat für folgende 17 Haltestellen den Einplanungsantrag gestellt (siehe Anlage 1):
- Markt (Judengasse), beide Fahrtrichtungen
- Paulusstraße (beide Fahrtrichtungen)
- Frankenberg (beide Fahrtrichtungen)
- Driescher Gässchen (Fahrtrichtung Bushof)
- Augustastraße (Fahrtrichtung Hbf)
- Halifaxstraße (beide Fahrtrichtungen)
- Ponttor (H.1 und H.2)
- Fuchserde (Endhaltestelle)
- Rosenhügel (Fahrtrichtung Richterich)
- Laurensberg Kirche (Fahrtrichtung Bushof)
- Trierer Platz (Fahrtrichtung Brand)
- Forster Linde (Fahrtrichtung Lintert)
Finanzielle Auswirkungen
Für den barrierefreien Ausbau der 17 Haltestellen stehen beim PSP-Element 5-120102-900-06600-300-1, Sachkonto 7852000 „Barrierefrei Haltestellen“, für die Jahre 2018 ff Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € jährlich zur Verfügung.
Zeitplanung
Die Planungsbeschlüsse für die einzelnen Haltestellen werden in den entsprechenden Gremien ein-geholt.
Es ist geplant, die Maßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 umzusetzen. Der Finanzierungsantrag hierfür wird voraussichtlich in zwei Stufen gestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-06600-300-1, Sachkonto 7852000 „Barrierefreie Haltestellen“ | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | -240.000,00 | -240.000,00 | -720.000 | -720.000 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 980.357,64 | 980.357,64 | 900.000 | 900.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 740.357,64 | 740.357,64 | 180.000 | 180.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben. | Deckung ist gegeben. | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben. | Deckung ist gegeben. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,8 kB
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