Entscheidungsvorlage - FB 32/0014/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Verfasst von:
- FB 32
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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18.04.2018
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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02.05.2018
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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09.05.2018
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Geplant
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Hauptausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Anträge der IG Aachener Portal e.V. vom 25.11.2017 und des MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. vom 09.03.2018 für Aachen Innenstadt, der BIG – Burtscheider Interessen Gemeinschaft e.V. vom 15.03.2018 für Burtscheid und der Interessen Gemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe vom 16.02.2018 für Brand zur Kenntnis.
Nach Beratung und Empfehlung der betroffenen Bezirksvertretungen und des Hauptausschusses sowie nach Stellungnahme der Kirchen und der Gewerkschaften ver.di und DGB beschließt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 13.06.2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2018 als Ordnungsbehördliche Verordnung.
(Philipp)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Dem Rat der Stadt werden die Anträge der IG Aachener Portal e.V., des MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V., der BIG – Burtscheider Interessen Gemeinschaft e.V. und der IG Brander Handel, Handwerk und Gewerbe über die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2018 – insgesamt 8 Termine, verteilt auf 7 Tage und 3 Stadtbezirke bzw. -teile – zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Dem derzeit geltenden Ladenöffnungsgesetz und der daraus resultierenden aktuellen Rechtsprechung rund um die Freigabe verkaufsoffener Sonntage Rechnung tragend, wurden die eingereichten Anträge inhaltlich begründet und die vorgesehenen räumlichen Geltungsbereiche in Abhängigkeit von den Veranstaltungen umschrieben.
Mit Inkrafttreten der zwischenzeitlich beschlossenen Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (voraussichtlicher Termin des Inkrafttretens gemäß Mitteilung des Städtetages NRW am 10.04.d.J.) sind die insoweit vorliegenden Anträge anhand der dann geltenden, geänderten Bestimmungen zu prüfen.
Nach § 6 Abs. 1 der neuen Fassung dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse ab 13.00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Von einem öffentlichen Interesse ist insbesondere auszugehen, „wenn die Öffnung u.a. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt“.
Da diese Voraussetzung bei allen derzeit beantragten Terminen für eine mögliche sonntägliche Ladenöffnung erfüllt wird, werden die vorliegenden Anträge - nach dem derzeitigen Erkenntnisstand - hinsichtlich ihrer Begründung und der jeweils begrenzten räumlichen Geltungsbereiche als genehmigungsfähig angesehen.
Gemäß § 6 Abs. 4 S.7 der derzeit geltenden Fassung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG) sind vor Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung die zuständigen Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Kirchen sowie die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. Da insoweit eine Änderung nicht vorgesehen ist, wurden diese mit Schreiben vom 20.03.2018 um Stellungnahme bis zum 06.04.2018 gebeten.
Nach Eingang der Stellungnahmen und der Beratungsfolge der Bezirksvertretungen sowie des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 13.06.2018 über den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,9 kB
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2
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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426,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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