Entscheidungsvorlage - A 61/0217/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Variante „C“ zu beschließen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Verkehrsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, dass diese mit dem Landesbetrieb Straßenbau Kontakt aufnimmt, um entlang der Trasse einen kombinierten einseitig gelegenen Zweirichtungsfuß- und Radweg anzulegen.

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Variante „C“ zu beschließen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Verkehrsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, dass diese mit dem Landesbetrieb Straßenbau Kontakt aufnimmt, um entlang der Trasse einen kombinierten einseitig gelegenen Zweirichtungsfuß- und Radweg anzulegen.

In diesem Zusammenhang bekräftigt die Bezirksvertretung Aachen- Brand nochmals ihren Beschluss vom 22.01.2003, wonach die L 221n in Form eines Kreisverkehres an das vorhandene Straßennetz ( Debye- / Nordstraße) anzubinden ist.

 

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens für die Stadt Aachen die Linie „C“ als Vorschlag für das Planfeststellungsverfahren weiter zu verfolgen.

Er beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit dem Landesbetrieb aufzunehmen und mit ihm zu verhandeln, dass dieser

a)   entlang der Trasse einen kombinierten einseitig gelegenen Zweirichtungsfuß- und Radweg anlegt und

b) entsprechend dem Beschluss vom 13.03.2003, wonach die L 221n in Form eines Kreisverkehres an das vorhandene Straßennetz (Debye-/ Nordstraße) anzubinden ist.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der für das Verfahren zuständige Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Aachen, hat mit Schreiben vom 30.08. 2005 gebeten, im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens gem. § 37 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für die Planung in deren Auftrag in Amtshilfe eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Diese Bürgerbeteiligung erfolgt in Form

-   einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 24.10.2005 bis zum 23.11.2005 jeweils im Bezirksamt Aachen- Brand und im Bezirksamt Aachen- Eilendorf.

 

-   einer Bürgerinformation, die am Donnerstag, den 01.12.2005 im Bezirksamt Aachen-  Eilendorf stattfindet.

 

Im Linienbestimmungsverfahren wird die Verwaltung beauftragt, die nach der UVS bewerteten Varianten und unter Abwägung aller Belange günstigste Linienführung der Variante C zu vertreten. Aus Sicht der Umwelt schneidet sie am besten ab, ist aus Sicht der Kosten sehr günstig und rechnerisch zu empfehlen.

Durch die Variante C findet keine Beeinträchtigung von Fließgewässern statt, die Ausbaulänge der Strecke und der Flächenbedarf sind als günstig zu betrachten und die zu erwartenden Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt sind am geringsten. Aus Sicht des Lärmschutzes ist die Variante C durch die nahe Führung an der A 44 und in ausreichendem Abstand zu Wohn- und sonstigen schutzbedürftigen Gebäuden eine sehr günstige Lösung.

 

Für die Siedlung Geisberg wird sich durch die Umgestaltung und die Verschiebung des Knotens L 221/L 236 nach Osten eine Entlastung ergeben.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte entlang der Trasse einseitig ein kombinierter Zweirichtungsrad-/Gehweg angelegt werden.

 

Des Weiteren soll entsprechend den Beschlüssen der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 22.01.2003 und des Verkehrsmanagementausschusses vom 13.03.2003 die Anbindung der

L 221n an das vorhandene Straßennetz im Bereich der Debye- und Nordstraße in Form eines Kreisverkehrs erfolgen.

 

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Anlagen

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