Entscheidungsvorlage - FB 61/0856/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Anlage eines kombinierten Rad-/Gehweges auf der Forsterheider Straße aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Anlage eines kombinierten Rad-/Gehweges auf der Forsterheider Straße aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragte am 08.02.2012, einen straßenbegleitenden Rad-/Gehweg entlang der Forsterheider Straße (L 259) zu errichten und Kontakt mit dem Straßenbaulastträger aufzunehmen.

 

Die Verkehrssituation in der Forsterheider Straße wurde zuvor mehrfach in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich thematisiert. In den Sitzungen am 13.02.2008 und 16.04.2008 wurde die Anlage eines Gehweges zwischen Horbacher Straße und Geuchter Weg angeregt. Nach der Fertigstellung des „Weißen Weges“ habe das Thema weiter an Bedeutung gewonnen.

 

Am 14.05.2014 berichtete die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich über den Sachstand.

 

2. Weitere Planung

Die vorhandene L259 Forsterheider Straße ist in der Baulast des Landesbetrieb Straßen.NRW. Der Landesbetrieb finanziert und baut an Landesstraßen jedoch grundsätzlich nur Fahrbahnen und straßenbegleitende Radverkehrsanlagen. Einen kombinierten Rad-/Gehweg an der Forsterheider Straße lehnt der Landesbetrieb ab, da sowohl das Kfz-Aufkommen als auch die Zahl der Fußgänger und Radfahrer nach Ansicht des Landesbetriebes auf der vorhandenen Asphaltfläche ohne besondere Gefahren abgewickelt werden können. Bei einer Fahrbahnbreite von unter 5,50 m, einer Verkehrsbelastung von ca. 800 Kfz/Tag und einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h ist der Bau separater Radwege nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) ebenfalls nicht erforderlich. Ein kombinierter Rad-Gehweg wäre durch die Stadt Aachen anzulegen und zu finanzieren.

 

Nach einer ersten, überschläglich ermittelten Schätzung beliefen sich die Kosten für einen einseitigen einfach befestigten Gehweg zwischen Horbacher Straße und Geuchter Weg auf etwa 30.000 €. Dabei wurden Baukosten für eine Entwässerung nicht berücksichtigt. Die Mittel wurden in den Haushalt 2015 aufgenommen. Sobald auch die Personalkapazität zur Verfügung stand, wurden nun erste Planungsschritte für einen einseitigen straßenbegleitenden Rad-/Gehweg entlang der Forsterheider Straße eingeleitet.

 

Das Regelmaß von Zweirichtungsradwegen beträgt laut ERA 3,00 m bei einseitiger Führung. Bei geringem Radverkehrsaufkommen kann ausnahmsweise das Mindestmaß von 2,50 m angewandt werden. Gemeinsame Geh- und Radwege benötigen ebenfalls mindestens 2,50 m Breite (bei maximal 70 Fußgängern und Radfahrern in der Stunde, die auf der Forsterheider Straße aber vermutlich nicht erreicht werden). Zudem soll an Landstraßen der Seitentrennstreifen zwischen Fahrbahn und gemeinsamen Geh- und Radweg mindestens 1,75 m breit sein.

 

Die STAWAG hat aus hydraulischer Sicht keine Bedenken gegen den Bau eines Rad-/Gehweges entlang der Forsterheider Straße und den Anschluss der Flächen an den dort verlaufenden Schmutzwasserkanal. Da dieser in einen Mischwasserkanal mündet, ist es unproblematisch.

 

Auf dieser Grundlage haben genauere Kostenschätzungen zur Anlage eines richtlinienkonformen, 2,50 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweges auf o.g. Abschnitt Baukosten in Höhe von ca. 250.000 € ergeben. Zudem wäre sowohl auf der nördlichen als auch auf der südlichen Straßenseite für die Anlage des Rad-/Gehweges Grunderwerb nötig.

 

 

 

3. Fazit und Empfehlung

Die Kosten für die Anlage eines richtlinienkonformen Rad-/Gehweges sind im Verhältnis zum relativ geringen Zugewinn an verkehrlicher Sicherheit sehr hoch. Laut Richtlinien sind bei der Straßenkategorie, der die Forsterheider Straße zuzuordnen ist, nur bei Schülerverkehr oder erheblichem Freizeitradverkehr fahrbahnbegleitende Wege sinnvoll. Zudem ist bei der hier für Landstraßen niedrigen zulässigen Geschwindigkeit die Möglichkeit zur Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn größer.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Anlage eines kombinierten Rad-/Gehweges auf der Forsterheider Straße aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in ihrer Sitzung am 28.06.2017 die Verwaltung entgegen der Empfehlung beauftragt, einen einfachen Gehweg z.B. mit wassergebundener Decke zu planen und entsprechende Haushaltsmittel für 2017 einzustellen. Da die Forsterheider Straße als Landesstraße in der Beschlusskompetenz des Mobilitätsausschusses liegt, wurde die inhaltsgleiche Vorlage im Oktober 2017 auf die Tagesordnung des Mobilitätsauschusses gesetzt. Dort wurde sie abgesetzt und zur vorherigen Beratung an den Bezirk Richterich verwiesen.

Da sich in der Zwischenzeit kein neuer Sachstand ergeben hat, stellt die Verwaltung die Vorlage mit den folgenden Erklärungen zum Beschluss der Bezirksvertretung erneut zur Diskussion:

1)Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der Forsterheider Straße hat sich vom Jahr 2005 mit 780 Kfz/24 h über 745 Kfz/24 h im Jahr 2010 auf 716 Kfz/24 h im Jahr 2015 reduziert (Quelle: Straßenverkehrszählung der Jahre 2005/2010/2015).

2)Die verkehrslenkenden Dienststellen der Stadt Aachen haben im September 2017 bestätigt, dass ausschließlich die Anlage eines richtlinienkonformen Gehweges (hier in Form des beschriebenen 2,50 m breiten Geh-/Radweges zuzüglich Seitentrennstreifen von 1,75 m) möglich ist, da es sich um eine Landesstraße handelt.

3)Die Verwaltung kommt weiterhin zu der Einschätzung, dass aufgrund der örtlichen Situation der Forsterheider Straße (geringes Kfz-Verkehrsaufkommen, geringe Anzahl an Fußgängern und zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) die Anlage eines 2,50 m breiten Geh/Radweges mit 1,75 m breiten Seitentrennstreifen  mit den daraus resultierenden Kosten von 250.000 €  aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen ist.
 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

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Investive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Anlagen

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