Kenntnisnahme - FB 56/0143/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Ratsanträge Nr. 321/17 der CDU- und SPD-Fraktionen vom 15.01.2018 und Nr. 332/17 der Fraktion Die Linke vom 31.01.2018 gelten damit als erledigt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag vom 15. Januar 2018 beauftragen die Fraktionen von CDU und SPD die Verwaltung, eine integrierte und strategische Sozialentwicklungs-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu erstellen. Mit Antrag vom 31. Januar 2018 beauftragt zudem die Fraktion Die Linke die Verwaltung, ein gesamtstädtisches Konzept zur weiteren Sozialentwicklung zu erarbeiten, als Herausforderungen werden dabei insbesondere die zunehmende Altersarmut, der fehlende bezahlbare Wohnraum und die Integration von Geflüchteten genannt, die in den Blick genommen werden sollen. Aufgrund der thematischen Nähe werden beide Anträge nachfolgend gemeinsam bearbeitet.

Die wesentlichen Inhalte der Anträge sind:

 

Durch den Neuaufbau der Abteilung Planung im Rahmen der Reorganisation des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration wurden bereits wesentliche Grundlagen zu einer stärker integrierten Planung geschaffen. Daher wird in Beantwortung der Ratsanträge in einem ersten Schritt der derzeitige Sachstand des organisatorischen und konzeptionellen Aufbaus der Sozialplanung als Teil der neu gegründeten Planungsabteilung geschildert, um in einem zweiten Schritt gliche zusätzliche Bedarfe zu identifizieren.

Im Rahmen des Aufbaus der Planungsabteilung, der Zusammenführung der Themen „Wohnen“ und „Soziales“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration und der bereits länger etablierten Sozialplanung sind zu den bestehenden Instrumenten zur integrierten Sozialplanung einige zusätzliche strategische Austauschplattformen gegründet worden.

 

Bisherige Entwicklung:

Fusion Wohnen/ Soziales in der Abteilung Planung (FB56): Nach dem Ratsbeschluss vom 06.04.2016 soll die Abteilung Planung die Sozial- und Wohnraumplanung zusammenführen. Dabei beschreibt die Ratsvorlage die Aufgabe der Abteilung Planung (Sozialplanung, Wohnbaukoordination und Quartiersmanagement) wie folgt: „Die Abteilung befasst sich mit der Sammlung und Analyse aller wohnungs(bau)- und sozialrelevanten Fakten. Sie entwickelt hieraus in der Zusammenarbeit mit allen Handelnden innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung […] tragfähige, zukunftsorientierte Konzepte […] unter Berücksichtigung sozialer, lebensräumlicher Aspekte.“ 

 

Die Versorgung der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen mit einem bedarfsgerechten Wohnraumangebot ist derzeit eine der zentralen sozialen Herausforderungen. Zudem soll das Thema Wohnraumschaffung enger mit den Ansätzen der Quartiersentwicklung gedacht werden. So entscheidet Quantität und Qualität des Wohnraumangebotes zum einen über die notwendige Infrastruktur im Quartier (z. B. Kitas, Schule, Einzelhandel) und zum anderen über die Sozialstruktur. Als strategische Grundlage dienen die in der Abteilung erarbeiteten Konzepte/ Pläne „Sozialentwicklungsplan“, Wohnungsmarktbericht“ und „Handlungskonzept Wohnen.“

Derzeit befindet sich die Planungsabteilung im Aufbau. Die Abteilungsleitung wurde im Juni 2017 besetzt, eine vollständige Stellenbesetzung der Abteilung wird voraussichtlich Mitte 2018 gewährleistet sein.

 

Zur Erfüllung der definierten Aufgabe wurden bereits in 2017 verschiedene fachbereichsübergreifende und extern unterstützte Strategie- und Abstimmungsgremien initiiert:

  • Austausch im Bereich Soziales: Sozialplattform (inkl. Träger) und Sozialkonferenz (intern und extern): Die Sozialkonferenz ist der Rahmen, wo Experten aus Stadtverwaltung, Politik, Verbänden, Vereinen, Wissenschaft und anderer Institutionen über die gesamtstädtische Sozialentwicklung diskutieren. Die Konferenz wird im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration organisiert und hat stets unterschiedliche Themenschwerpunkte. Sie wird von der neu gegründeten Sozial-Plattform begleitet, die vom Sozialplaner federführend geleitet wird. Die Sozial-Plattform setzt sich aus allen für die Sozialentwicklung relevanten Fachbereichen der Verwaltung (Dez. VI, FB 45, FB 52, FB 32, FB 61, FB 02, E 49, E 46/ 47), den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, der StädteRegion Aachen sowie der Polizei zusammen. In diesem Rahmen werden Inhalte der Konferenz bestimmt und die Erkenntnisse aus der Konferenz diskutiert. Die Erkenntnisse aus der Konferenz fließen in den städtischen Sozialentwicklungsplan ein.

 

  • Austausch im Bereich Wohnen: Strategiezirkel Wohnen und Runder Tisch der Wohnungsmarktakteure (intern und extern): Der Strategiezirkel Wohnen ist ein dauerhaftes fachbereichsübergreifendes (Dez. V, Dez. III, FB 56, FB 61, FB 23, FB 63, FB 02, FB 36, Gewoge, altbau plus) Arbeitsgremium auf Entscheider-Ebene, welches quartalsweise oder anlassbezogen tagt. Die Federführung liegt bei der Abteilungsleitung Planung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration. Der Strategiezirkel dient dazu, bei großen Wohnungsbaumaßnahmen fachbereichsübergreifende Abstimmungsprozesse zu optimieren, Hemmnisse abzubauen und innovative Lösungen für die Wohnraumsituation zu finden. Der Strategiezirkel Wohnen soll als überwiegend verwaltungsinternes Arbeitsgremium insbesondere auch den „Runden Tisch Aachener Wohnungsmarktakteure vorbereiten, bei dem interne (s. Strategiezirkel) und externe Wohnungsmarktexperten (Investoren, Ratsfraktionen, Mieterschutzbund, Haus und Grund), ihre jeweiligen Sichtweisen zu aktuellen Herausforderungen auf dem Aachener Wohnungsmarkt austauschen und mögliche Lösungen erarbeiten werden. Perspektivisch soll der Strategiezirkel Wohnen unter Einbezug der Erkenntnisse des Runden Tisches der Wohnungsmarkteure alle kommunalen Handlungsinstrumente zu einer Gesamtstrategie in der Wohnraumentwicklung zusammenhren und damit ein „Neues Aachener Handlungskonzept Wohnen“ erarbeiten, bei dem die Verbesserung von Wohnraumsituation und Wohnumfeld im Quartier ein zentrales Ziel ist.

 

Die Abteilungsleitung Planung und der Sozialplaner nehmen an allen vorgenannten Gremien teil, so dass eine integrierte Betrachtung und Umsetzung der Ergebnisse gewährleistet ist.

 

Darüber hinaus werden bereits seit Gründung des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration im Oktober 2016 kontinuierlich bilaterale Gespräche zur engen Zusammenarbeit sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule geführt. Aus diesen ist z. B. bereits die Idee zur Gründung eines Fachplanerkreises (s. nachfolgend), die gemeinsame Stellungnahme zum städteregionalen Sozialbericht und die Entwicklung der Grundschule Bildchen als „Schule im Quartier“ im Preuswald hervorgegangen.

 

Sozialentwicklungsplan als integrierte Analyse:

Mit dem Sozialentwicklungsplan verfügt Aachen über ein Instrument des Sozial-Monitorings, das Indikatoren und damit Blickwinkel verschiedener Fachplanungen bzw. Fachstellen zusammenführt. Zu diesen gehören u.a. der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, das Gesundheitsamt, die Polizei Aachen und der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration. Die Analyse des Sozialentwicklungsplans ist eine wichtige Grundlage für die weiteren Fachplanungen sowie für die Umsetzung sozialräumlich orientierter Förderprogramme.

 

 

Perspektive:

Mit o. g. Instrumenten sind bereits wichtige Grundlagen r eine integrierte Sozialplanung geschaffen worden, die so flexibel sind, dass sie eine bedarfsorientierte thematische Vertiefung und Überführung in quartiersbezogene Projekte jederzeit ermöglichen. Dabei wurden auch bereits erste fachbereichsübergreifende Handlungsnotwendigkeiten zur Verbesserung der Planungsgrundlage identifiziert. So ist der Aufbau eines städtischen Wohnbaumonitorings und die Initiative zur Einführung einer Bevölkerungsprognose in den neuen Gremien beschlossen worden. In den Austauschplattformen sind insbesondere auch externe Akteure strukturell (Sozialentwicklungsplan, Runder Tisch der Wohnungsmarktakteure, Sozialkonferenz) bereits bei der Erarbeitung der Strategien beteiligt.

 

Auch der integrierte Ansatz im Sozialentwicklungsplan soll in Zukunft weiter optimiert werden. Die Auswahl der Indikatoren und die Interpretation der Daten sollen stärker als zuvor als fachübergreifende Aufgabe verstanden werden. Die Expertisen und Einschätzungen der einzelnen Fachabteilungen sollen im Sozialentwicklungsplan gebündelt werden. Hierdurch ergibt sich ein deutlicher Mehrwert gegenüber der Einzelbetrachtung von Themen. Dahingegen ist von einer Zusammenführung der einzelnen Fachplanungen zu einem Gesamtplanwerk jedoch dringend abzuraten. Es ist keine vergleichbare Großstadt bekannt, die ein Gesamtfachplanwerk erstellt. Dieser Schritt entspricht auch nicht der Idee einer effektiven integrierten Planung. Die Fachplanungen müssen in ihren Schwerpunkten weiter selbstständig und in der Tiefe arbeiten können. Sie erarbeiten Ziele für bestimmte Zielgruppen oder Infrastrukturen und benötigen eine isolierte Detailbetrachtung und ein fokussiertes Expertenwissen. Jede Fachplanung orientiert sich an bestimmten gesetzlichen Rahmenbedingungen, folgt besonderen wissenschaftlichen Pfaden und unterliegt damit einer gewissen Eigenlogik. Zudem und das ist ein entscheidender Punkt   werden viele Planwerke mit bestimmten gesetzlichen Vorgaben erarbeitet (Inhalte, Aufbau; z.B. beim Kinder- und Jugendförderplan). Sie sind an Formalismen gebunden und müssen teilweise laut Gesetzgebung eigenständig als Fachplanwerke herausgegeben werden. Letztlich gilt: Das Arbeiten in „Fachplanungseinheiten“ innerhalb der Verwaltung stellt in diesem Zusammenhang eine Notwendigkeit dar. Die Erstellung eines Gesamtwerkes zur Planung hätte zwangsläufig eine Reduzierung der qualitativen Arbeitstiefe zur Folge, was nicht im Sinne der Fachplanungen ist. Alle Planwerke ohne Reduzierung des Inhalts zusammenzuführen, würde ein Werk konstruieren, das nicht nur unübersichtlich ist, sondern auch keiner Stringenz folgt. Darüber hinaus erscheinen die Planwerke in unregelmäßigen Zeiträumen, was wiederum an gesetzlichen Rahmenbedingungen liegt. Es muss weiterhin eine separate Fachplanung in jedem einzelnen Fachbereich geben.

 

Statt eines Gesamtplanwerks ist eine verbesserte Abstimmung von Planwerken und Planungen ein wesentliches Ziel der integrierten Sozialplanung. Vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration wurde in Vorbereitung auf die Sozialplattform bereits eine Übersicht der städtischen Planwerke erarbeitet (s. Anlage/ Stand: 2017). Es ist für die Zukunft wichtig, dass bei der Erarbeitung einzelner Planwerke die Aussagen der anderen Werke noch stärker mitbedacht werden und es eine Verständigung über Definitionen, Daten und Interpretationen gibt, damit insgesamt eine homogene Planung entsteht. An entsprechenden Stellen müssen stärkere Querverweise in die Planwerke eingebracht werden. Der Kinder- und Jugendförderplan etwa kann bei bestimmten Themen auf das Integrationskonzept verweisen (und umgekehrt), die Kitabedarfsplanung ist wiederum eng gekoppelt an Integrierte Handlungskonzepte und Rahmenpläne aus der Stadtplanung.

 

Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass der Aufbau eines „internen Fachplanerkreises“ einen deutlichen Mehrwert für eine solche angestrebte stärkere Vernetzung der Fachplanungen ergibt. Vor diesem Hintergrund soll auch in Aachen zeitnah ein entsprechendes Gremium zur verwaltungsweiten Abstimmung von Planungsprozessen rund um das Thema „umliche Sozialentwicklung“ gegründet werden. Die Rahmenbedingungen des Fachplanerkreises sind:

  • Das Gremium soll regelmäßig tagen und aus den relevanten Fachbereichen der Stadtverwaltung bestehen, die im engeren Sinne Sozialentwicklung gestalten: Dazu gehören die Fachbereiche Wohnen, Soziales und Integration (FB 56), Kinder, Jugend und Schule (FB 45), Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) und r den Bereich der Daten - Wirtschaft, Wissenschaft und Statistik (FB 02). Weitere Akteure können themenbezogen eingeladen werden.
  • Das Gremium ist auf Arbeitsebene zu gestalten, damit ein direkter und tiefgehender Austausch, auch in den einzelnen Projekten, gewährleistet werden kann. Es hat unmittelbar empfehlende Funktion für die Fachbereichsleitungen.
  • Ziel 1: Verständigung über die Grundlagen der Planungen (einheitliche Definitionen, Instrumente und Interpretationen).
  • Ziel 2: Frühwarnsystem für Handlungsnotwendigkeiten: Austausch über Trends und Entwicklung von übergreifenden Strategien.
  • Ziel 3: Abstimmung und Verschränkung der einzelnen Planwerke der Stadt Aachen: Zusammenschau und Diskussion der Daten, Feststellung von Bedarfen und Entwicklung von Maßnahmen.
  • Ziel 4: Austausch über kleinräumige Entwicklungen und Handlungserfordernisse, Abstimmung von Planungen und Maßnahmen. Der Fachplanerkreis soll zukünftig eine gemeinsame Perspektive auf die Quartiersentwicklung generieren, in dem die Situation und die Bedarfe der Aachener Lebensräume/ Sozialräume/ Quartiere in diesem Gremium aus verschiedenen Fachlichkeiten diskutiert werden nnen. Die Perspektiven der Quartiersentwicklung, der Wohnraumentwicklung, der Kita- und Schulplanung, der Kinder- und Jugendförderung, der Stadtplanung und der Altenplanung können so kleinräumig gebündelt werden. Die einzelnen Fachplanungen können langfristig ihre Entscheidungen folglich aus einem breiteren Wissen bzgl. der anderen Planungen heraus treffen. Dort, wo ein allgemeines städtisches Quartiersmanagement vorhanden ist, kann dieses unterstützen, indem es die Bedarfe aus dem Quartier transportiert und die Ressourcen und Kompetenzen (intern und extern) vor Ort bei der Umsetzung von Maßnahmen bündelt.

 

Insgesamt zeigt sich, dass es im Rahmen einer integrierten Sozialplanung wichtig ist, internes und externes Know-how zusammen zu bringen, das Arbeiten vernetzt zu gestalten, Querverbindungen zwischen den einzelnen Planungseinheiten zu schaffen, die Grundlagen der Planungen abzustimmen und sich über die daraus folgenden Handlungsnotwendigkeiten auszutauschen.

 

Fazit:

Durch die Gründung der Planungsabteilung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration wurde organisatorisch die Voraussetzung geschaffen, Wohnraum-, Quartiers- und Sozialentwicklung strategisch „aus einer Hand“ zu planen und dabei das Zukunftsthema Migration/ Integration von Beginn an mitzudenken. Darüber hinaus übernimmt die Abteilung eine koordinierende Rolle bei der fachbereichsübergreifenden Abstimmung und dem Einbezug externer Akteure. So sind seit Mitte 2017 mit der Etablierung der Gremien Sozialkonferenz“, Sozialplattform“ und „Strategiezirkel Wohnen“ sowie dem, im Sommer 2018 erstmalig tagende,Runde Tisch der Wohnungsmarktakteure“ heterogen besetzte und hochqualifizierte Fachplattformen auf Entscheider-Ebene geschaffen worden, die die derzeitigen gesamtstädtischen sozialen Herausforderungen diskutieren und integrierte Strategien entwickeln werden. Die Erkenntnisse werden in der Abteilung zusammengeführt und auf dieser Basis werden der Sozialentwicklungsplan sowie das Neue Aachener Handlungskonzept Wohnen als gesamtsdtische Strategien erarbeitet. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf kleinräumigen Bedarfen. Das allgemeine städtische Quartiersmanagement, das ebenfalls in der Abteilung Planung verortet ist, spielt sowohl als „Seismograph für Bedarfe“ in den Quartieren bei der Planung als auch als „verlängerter Arm der Sozialplanung vor Ort“ bei der Umsetzung eine bedeutende Rolle. Dort, wo es eingesetzt ist, kann es Wissen, Ressourcen und Kompetenzen vor Ort bündeln und bei der Umsetzung von Strategien und Projekten unterstützen. Auch die weiteren Akteure der Quartiersentwicklung geben entscheidenden Aufschluss über kleinräumige Handlungsbedarfe, welche in die Planwerke einfließen. Hier sind vor allem die Stadtteilkonferenzen zu erwähnen, die wichtige qualitative Informationen zur jeweiligen Entwicklung der einzelnen Quartiere liefern.

 

Wichtige fachliche Akteure rund um das Thema „umliche Sozialentwicklung“ sind innerhalb der Verwaltung der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (u. a. Jugendhilfeplanung, Kitabedarfsplanung, Schulentwicklungsplanung, Kekiz) und der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (u. a. integrierte Stadtentwicklungskonzepte, städtebauliche Rahmenplanungen). Grundlage jeder strategischen Planung ist zudem eine valide Datengrundlage, die insbesondere über die Statistikstelle der Stadt Aachen (FB 02) eingebracht wird. Mit den genannten Fachbereichen erfolgt  bereits laufend eine kontinuierliche enge Zusammenarbeit bei der Erhebung von Daten, der Entwicklung von Strategien und der Umsetzung in (kleinräumige) Projekte. Zukünftig wird dieser regelmäßige Austausch, über die laufende Abstimmung im Tagesgeschäft hinaus, durch einen verwaltungsinternen Fachplanerkreis auch strukturell verankert. Der Fachplanerkreis ermöglicht eine effektive Verzahnung der weiteren Fachplanwerke der Stadt Aachen rund um das Thema „umliche Sozialentwicklung“ und optimiert die Abstimmung zwischen den einzelnen Fachplanungen durch eine verwaltungsinterne Zusammenschau und Diskussion der Daten. Hier erfolgt eine Verständigung über die Grundlagen der Planung, über Strategien und kleinräumige Handlungserfordernisse.    

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Ertrag

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Sachaufwand

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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