Entscheidungsvorlage - E 18/0124/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Die Anträge 36, 53 und 57 gelten damit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahr 2017 wurde zwischen Vetschau und Landesgrenze ein neuer Windpark errichtet. Zur Errichtung der Windräder war umfangreicher Baustellenverkehr erforderlich, der im Umfeld zu Beschädigungen der vorhandenen Straßen und Wirtschaftswege geführt hat.

 

Vor Beginn der Baumaßnahmen wurde eine gemeinsame Begehung durchgeführt, um Vorschäden zu dokumentieren, aber auch dem Investor des Windparkes eine Verantwortung zur Behebung der baustellenbedingten Schäden an den Wegen zu übertragen. Dies wurde auch angenommen.

 

Verwaltungsintern wurde zudem diskutiert, ob im Zusammenhang mit der notwendigen Wiederherstellung insbesondere der Laurensberger Straße eine Verbesserung der Gesamtsituation herbeigeführt werden könnte. Hier wurden insbesondere die Beleuchtung und die Anlage eines Gehweges besprochen.

Im Ergebnis wurde die Beleuchtungssituation durch Verdichtung der Maststandorte deutlich verbessert. Auf die Anlage eines neuen Gehweges wurde hingegen verzichtet. Dies hat nicht nur finanzielle Gründe. Ein Gehweg ist nur auf einem relativ kurzen Abschnitt möglich, da nur im Bereich der ehemaligen Zollsiedlung das  Straßengrundstück genügend Querschnittsbreite aufweist. Im weiteren Verlauf in Richtung Ortslage Vetschau ist die städtische Grundstücksbreite mit knapp 5 m zu schmal, um neben einer Fahrbahn einen sicheren Gehweg anlegen zu können. Ohne Weiterführung ist die Anlage eines Gehweges auf einem kurzen Teilstück an der Zollsiedlung aber nur wenig sinnvoll, weswegen insgesamt darauf verzichtet wird.

 

Seit Ende 2017 werden die durch die Baustelle in Anspruch genommenen Wege wieder hergestellt. Dabei wird der Silberpatweg als geschotterter Weg aufbereitet. Die Laurensberger Straße erhält auf dem Teilstück von Bocholzer Weg bis vor Vetschau eine neue Asphaltdeckschicht, die im Wesentlichen vom Bauträger finanziert wird. Ein kleiner Teilbetrag wird aus Mitteln der Straßenunterhaltung getragen.

Bei der Prüfung der wiederherzustellenden Straßenfläche ist aufgefallen, dass die Laurensberger Straße offenbar zum Teil über ein privates Grundstück eines Anliegers verläuft. Dies war vorher nicht erkennbar, da die Straße in dem Bereich durch freies Feld führt, und beidseits bewirtschaftete Felder liegen. Die Straßenfläche liegt nach neuen Vermessungen ca. 1,50 m auf dem privaten Feld östlich, dafür wurde das ebenfalls private Feld westlich um ca. 1,50 m auf die städtische Straßenparzelle ausgeweitet.

Für die Asphaltarbeiten wurde versucht, die Zustimmung des Grundstückseigentümers (östl.) einzuholen. Dies ist leider nicht gelungen. Eine Verlegung der Straße ist in der jetzigen Situation nicht möglich, so dass auf einem kurzen Abschnitt von ca. 50 m die Asphaltdeckschicht nicht erneuert werden kann.


 

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Anlagen

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